@interpreter ["Respekt für den Islam"]
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volkard schrieb:
bla
gään
Daniel E. schrieb:
rapso schrieb:
Daniel E. schrieb:
In Deutschland sind wir anscheinend der Meinung, daß opferlose Verbrechen zu bestrafen seien.
das heißt also z.b. versuchter mord ist kein zu ahnendes verbrechen, weil es kein opfer gibt und erst wenn das zielobjekt tod ist sollte man bestrafen?
ja also, steht in keinem widerspruch zu meiner frage, oder?
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victimless crime refers to behavior that is illegal but does not violate or threaten the rights of anyone
Ein versuchter Mord gefährdet doch zumindest das Leben des potenziellen Opfers, oder siehst Du das anders?
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Jester schrieb:
Ein versuchter Mord gefährdet doch zumindest das Leben des potenziellen Opfers, oder siehst Du das anders?
ein potenzielles opfer ist jeder (auch wenn das plumb klingt), es ist aber noch kein opfer solange es potenziell ist. es wird also niemand verletzt, eventuell weiß das "potenzielle Opfer" nichtmal etwas vom gescheiterten Mordversuch.
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rapso schrieb:
Jester schrieb:
Ein versuchter Mord gefährdet doch zumindest das Leben des potenziellen Opfers, oder siehst Du das anders?
ein potenzielles opfer ist jeder (auch wenn das plub klingt), es ist aber noch kein opfer solange es potenziell ist. es wird also niemand verletzt, eventuell weiß das "potenzielle Opfer" nichtmal etwas vom gescheiterten Mordversuch.
Was ist denn in deiner Welt ein "versuchter Mord"?
Wenn ich plane, dich umzubringen, aber bei der Anreise in ein Wirtshaus einkehre und nach drei Bier meinen Plan vergesse, ist das dann versuchter Mord? Eher nicht.
Wenn dich die Kugel aus meinem G22 aber nur im 2 cm verfehlt, war es dann versuchter Mord? Eher schon.
"Wo ist der Unterschied, es wurde ja niemand verletzt?" ist hier doch eine lächerliche Frage und wessen Rechte hier inwiefern konkret bedroht waren, auch. Androhung von Gewalt ist durchaus auch Gewalt, siehe zB Erpressung: eine Erpressung kann absolut legal sein, zB wenn ich dich erpresse, daß ich nicht mehr dein Freund bin, wenn Du mir nicht 10^6 $$ überweist. Absolut legal. Wenn Ich fordere, daß Du mir 10^6 $$ überweisen solltest, bevor ich dich umlege, dann ist das anders zu bewerten, findest Du nicht?
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Daniel E. schrieb:
Was ist denn in deiner Welt ein "versuchter Mord"?
mal ein absurdes bildzeitungs-beispiel für dich nicht erdling.
jamand erzählt im suff zufällig einem polizisten in zivil, dass er versuch hat seine frau zu vergiften, diese aber den vergifteten osaft nicht riechen konnte und ihn deswegen wegschüttete. er muss deswegen weiterhin mit dieser frau leben...blablabla...
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versuchter mord ist es zum beispiel, wenn man killerspiele spielt. man weiß ja, daß man dadurch zum killer werden könnte und man nimmt billigend in kauf, als folge des killerspielens später viele leute zu ermorden. die billigende inkaufnahme ist wie vorsatz zu werten.
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volkard schrieb:
versuchter mord ist es zum beispiel, wenn man killerspiele spielt. man weiß ja, daß man dadurch zum killer werden könnte und man nimmt billigend in kauf, als folge des killerspielens später viele leute zu ermorden. die billigende inkaufnahme ist wie vorsatz zu werten.
für potenzielle taten kannst du nur von der GEZ belangt werden, ansonsten gibt es rechtsbrechung nur auf vergangenheit und gegenwartsbasis.. but a nice try.
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rapso schrieb:
jamand erzählt im suff zufällig einem polizisten in zivil, dass er versuch hat seine frau zu vergiften, diese aber den vergifteten osaft nicht riechen konnte und ihn deswegen wegschüttete. er muss deswegen weiterhin mit dieser frau leben...blablabla...
Wurden dadurch essentielle Rechte der Frau eingeschränkt oder nicht? Klar, zB konnte sie nicht folgendfrei den Orangensaft trinken.
Wenn der Mann erzählt hätte, er sei in den Schützenverein eingetreten um eines Tages seine Frau umzulegen, was wäre dann? Wurden durch die Handlung Rechte der Frau eingeschränkt? Nein. Trotzdem würde man in beiden Fällen der guten Frau nahelegen, sich von ihrem Mann zu trennen.
Du bist anscheinend der Ansicht, Opfer eines Mordanschlages wäre nur potentielle Opfer. Das ist falsch. Sie sind potentielle Opfer eines Mordes, aber immer Opfer eines Anschlags. Weiß nicht, was daran so kompliziert zu verstehen ist. Man mag einwenden, daß nach meiner Beleidigung Volkard auch ein Beleidigungsopfer wäre; das ist richtig, mit dem Unterschied, daß Volkards Rechte nicht eingeschränkt wurden.
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Daniel E. schrieb:
Wurden dadurch essentielle Rechte der Frau eingeschränkt oder nicht? Klar, zB konnte sie nicht folgendfrei den Orangensaft trinken.
nein wurden sie nicht, keine handlung von ihr wurde irgendwie durch ihn manipuliert, sie war sogar gegen seinen wunsch.
Daniel E. schrieb:
Wenn der Mann erzählt hätte, er sei in den Schützenverein eingetreten um eines Tages seine Frau umzulegen, was wäre dann? Wurden durch die Handlung Rechte der Frau eingeschränkt? Nein. Trotzdem würde man in beiden Fällen der guten Frau nahelegen, sich von ihrem Mann zu trennen.
nein, im meinem beispiel würde er eine straftat begehen und man müßte der frau nichts nahelegen, er wäre ein fall für die staatsanwaltschaft. im zweiten falle hätte er nach gesetzt nichts rechtswiedriges gemacht, sofern man ihm nicht eine planung dessen beweisen kann, was dann wiederrum gegen das gesetz wäre.
Daniel E. schrieb:
Du bist anscheinend der Ansicht, Opfer eines Mordanschlages wäre nur potentielle Opfer. Das ist falsch. Sie sind potentielle Opfer eines Mordes, aber immer Opfer eines Anschlags.
selbst die konkrete planung ist strafbar. also ohne dass es ein opfer gibt. dann ist es ein vereitelter mordversuch, also hat ein anschlag garnicht stattgefunden, also kein opfer. soll man das sein lassen, weil es kein opfer gibt?
Daniel E. schrieb:
Man mag einwenden, daß nach meiner Beleidigung Volkard auch ein Beleidigungsopfer wäre; das ist richtig, mit dem Unterschied, daß Volkards Rechte nicht eingeschränkt wurden.
klar, und es mag sein, dass der der als schwammkopf von ihm bezeichnet wurde, ihn wegen beleidigung und sonstigen anzeigt. ja und was willst du mit diesem absatz sagen?
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rapso schrieb:
Daniel E. schrieb:
Wurden dadurch essentielle Rechte der Frau eingeschränkt oder nicht? Klar, zB konnte sie nicht folgendfrei den Orangensaft trinken.
nein wurden sie nicht, keine handlung von ihr wurde irgendwie durch ihn manipuliert, sie war sogar gegen seinen wunsch.
Hallo? Nicht eingeschränkt? Sie durfte den Orangensaft auf keinen Fall mehr trinken. Wenn das keine Einschränkung ist.
Es geht nicht darum, daß jemand nur bestraft wird, wenn jemand echt zu schaden kommt, sondern bereits dann, wenn durch die Handlungen die Rechte andere *eingeschränkt* werden. Das kann auch ohne das Wissen des Opfers der Fall sein (siehe O-Saft).
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rapso schrieb:
volkard schrieb:
versuchter mord ist es zum beispiel, wenn man killerspiele spielt. man weiß ja, daß man dadurch zum killer werden könnte und man nimmt billigend in kauf, als folge des killerspielens später viele leute zu ermorden. die billigende inkaufnahme ist wie vorsatz zu werten.
für potenzielle taten kannst du nur von der GEZ belangt werden, ansonsten gibt es rechtsbrechung nur auf vergangenheit und gegenwartsbasis.. but a nice try.
äh. ich werde also nicht belangt, wenn meine gewehrkugel den bundeskanzler um 2cm verfehlt, weil es ja kein mord war?
falls ich aber doch belangt werde, wo ist dann der unterschied dazu, daß ich absichtlich killerspiele spiele, um zum mörder zu werden?
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volkard schrieb:
falls ich aber doch belangt werde, wo ist dann der unterschied dazu, daß ich absichtlich killerspiele spiele, um zum mörder zu werden?
Wo ist der Unerschied dazu, daß jemand absichtlich Orangensaft trinkt, um zum Mörder zu werden?
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Der Vorsatz ist entscheidend. Ohne Vorsatz kein Mord und kein Mordversuch. Wenn ich nachweisbar "Killerspiele" spiele, um danach besser den Bundeskanzler erschießen zu können, dann ist das durchaus Vorbereitung auf einen Mordversuch. Wenn ich es nur billigend in Kauf nehme, dass das Killerspiel mich dazu verleiten könnte, den Bundeskanzler zu erschießen, ist es zumindest fahrlässig.
Wir sind also alle ziemlich fahrlässig. Heute Abend jemand Lust auf FarCry?
Fünf Killer sind wir schon.
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Optimizer schrieb:
den Bundeskanzler
Ich glaube, Du solltest mal wieder dein abgedunkeltes Zimmer verlassen und dich etwas mehr im Real-Life aufhalten. ...wir hatten in der Zwischenzeit Wahlen!

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Ich dachte immer, man sagt nicht "Frau Bundeskanzlerin" oder "Bundeskanzlerin", es gäbe keine weibliche Form dieses Titels. In der Wikipedia scheint es aber zumindest tatsächlich so etwas zu geben.
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Optimizer schrieb:
Wenn ich nachweisbar "Killerspiele" spiele, um danach besser den Bundeskanzler erschießen zu können, dann ist das durchaus Vorbereitung auf einen Mordversuch.
Wenn ich meinen Orangensaft trinke, um mit der Kraft der Vitamine ein ruhigeres Händchen zum Zielen zu haben, um so besser den Bundeskanzler erschießen zu können, dann ist das durchaus Vorbereitung auf einen Mordversuch. Böser Orangensaft.
Worauf ich hinaus will ist, dass man durch "Killerspiele" keinesfalls zum "Killer" wird. Wer mal Umgang mit einem realem Sturmgewehr oder einer Pistole hatte, weiß, dass zwischen Spiel und Realität Welten liegen. Jemand kann der tollste Held in irgendnem bescheuertem Spiel sein und real nicht mal eine Zielscheibe treffen. Das eine hat diesbezügliich einfach nichts mit dem anderem zu tun. Der einzige hübsch nachweisbare Effekt, den "Killerspiele" haben, ist, dass die Gewaltoleranz erhöht und die emotionale Erregbarkeit durch Gewalt verringert wird ("Abstumpfung").
Den selben Effekt haben aber auch gewaltreiche Filme.Auf jeden Fall kann man wirklich nicht von Ausbildung zum Killer sprechen. Das ist lächerlich. Das einzige, was ich mir in dieser Richtung vorstellen kann, ist das Lernen einer konkreten Taktik, um z.B. in ein konkretes Gebäude einzudringen. Andererseits bezweifel ich aber ernsthaft, dass es bei z.B. Farcry ein realistisches Level "Erstürmung des Kanzleramts" gibt. Und selbst dabei würde man nicht das Morden lernen - also wieder keine Ausbildung zum Killer.
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sarfuan schrieb:
Böser Orangensaft.
Das sollte damit nicht gesagt werden. Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
Ich wollte aber nie, zu keinem Zeitpunkt, sagen, dass der Orangensaft oder Ego-Shooter deswegen böse sind. Wie krass der Unterschied zum echten Umgang mit einer Waffe ist, weiß ich übrigens auch.

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Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
uiuiuih. also gegen 90% des strafmaßes auf darauf, was sich der richter sich in seinem kleinen hirn vorstellt, was ich wohl für absichten gehabt haben mag.
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volkard schrieb:
Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
uiuiuih. also gegen 90% des strafmaßes auf darauf, was sich der richter sich in seinem kleinen hirn vorstellt, was ich wohl für absichten gehabt haben mag.
Genau. Im besten Fall erklärt man dich für verrückt und du kommst 2 jahre in die psychatrie oder du hattest ne schwere kindheit in der dein enziger lebensinhalt "Killerspiele" waren dann kommst du 5 jahre ins gefängnis, oder du tötest jemanden aus Rache weil er deine Tochter umgebracht hat dass sind dann 15 jahre.
(Traurig aber wahr solche fälle gibt es, da stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht)Um zum Islam zurückzukommen, ich glaube kaum das jemand wegen einem killerspiel besser auf einen mord vorbereitet ist, diese attentäter haben ihre eigenen richtigen Trainingscamps. Und dagegen kann man (fast) nichts machen.
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Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen.
Meiner langer Rede versteckter Sinn sollte sein, dass man bei so gut wie allem ein "mit Vorsatz"-Szenario konstruieren kann. Egal ob Atmen, Orangensaft oder Killerspiele. "Mit Vorsatz" macht etwas jedoch nur Sinn, wenn ein direkter und besonderer Zusammenhang zur Tat besteht.
Selbstverständlich macht Vorsatz den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus, mir geht es nur darum, dass man nicht Orangensaft mit Vorsatz trinken und Killerspiele nicht mit Vorsatz spielen kann.