Freeware Software : Streit um rechte



  • servus erst mal
    folgender sachverhalt:

    Firma A schreibt ein FREEWARE Software Programm für mobile Geräte z.B.: Pocket pc) .Das Programm nutz Daten von Firma B, diese Daten stellt Firma B im Internet kostenlos zur Privaten Nutzung zur Verfügung (Zitat : „Diese Informationen sind für Privatanwender kostenlos.“ )
    Soweit ist a nix schlimmes. Nur jetzt kommen meine fragen.
    Braucht Firma A die Erlaubnis der Firma B um solch ein Programm zu schrieben und Kostenlos an endnutzer zur Verfügung zu stellen?
    Darf Firma B der Firma A es verbieten solch ein Programm kostenlos zur Verfügung zu stellen?

    Vielleicht noch ein paar Rand Infos : Die Software Verändert die Daten nicht !! Sie stellt die Daten nur da und man kann damit die Daten speichern. Im Prinzip macht die Software das Aller gleiche wie jeder Browser und für Browser wird sogar mitunter Geld Verlangt und die brauchen nicht die Erlaubnis dieser oder ähnlicher Firmen.

    nun würd i gern eure Meinung dazu hören
    ja i weis das ist kein forum für rechtsfagen aber i ahb schon bei nem forum für rechtsfrragen nachgefragt un bis jetzt hat sich keiner gemeldet un hier rennen ab un zu leuts rum die ahnung haben 😉

    salut



  • Solange der Benutzer von Programm A unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass das Programm Daten von Anbieter B verwendet und dass letzteres nur zur privaten Verwendung kostenlos ist, sollte nichts gegen eine Veröffentlichung von Programm A sprechen.

    Das ist eine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.



  • IMO muss Firma A die Firma B fragen, ob sie eine spezielle Genehmigung kriegt, um die Daten zu nutzen. Firma A ist keine Privatperson und deshalb ist eine besondere Erlaubnis notwendig.

    Keine Rechtsberatung.



  • ist doch ganz simpel

    „Diese Informationen sind für Privatanwender kostenlos.“

    FirmaA ist kein Privatanwender = Erlaubnis ist zu holen;



  • Da stellt sich noch die Frage, wie Firma B die Daten zur Verfügung stellt. Wenn die eine Download-Funktion zur Verfügung stellen dann sollte A ihre Benutzer dahingehend unterrichten sich die Daten von Firma B herunter zu laden. Eigener Vertrieb von Fremddaten ist imho problematisch. Wenn Firma A dies nicht wünscht muss wäre wohl eine Einigung mit Firma B am besten.

    - Meine Meinung -



  • Ich gehe natürlich davon aus, dass die Daten erst zur Laufzeit bei Firma B abgeholt werden.
    Ein Mitliefern mit den Programmdateien bedürfte mit Sicherheit einer expliziten Erlaubnis durch Firma B.

    Mr Evil schrieb:

    FirmaA ist kein Privatanwender = Erlaubnis ist zu holen;

    Firma A selbst nutzt die Daten nicht, siehe Webbrowser.

    Meinung



  • Wenn Firma A schlau wäre, würden sie ein Config-Menü in ihr Freeware-Tool einbauen, wo der private Nutzer selbst die Download-/WebService-Adressen eintragen kann. 😃

    Machen die Fussball Manager von Ascaron auch so: die Spieler und Vereine haben so komische Namen, wie Ulli Kran oder Michael Balken. Aber jeder User des Fussball Managers kann sich die Spieler und Vereine editieren so das es im Netz komplette Bundesliga-Mods gibt. So kommt doch noch jeder an die lizenzpflichtigen Daten, weil sie von privaten Leuten erstellt wurden. Und Ascaron braucht keine teure Lizenz kaufen.



  • Hallo

    Wichtig dürfte außerdem wie essentiell die Daten für die Software sind. Denn der Verlgleich mit dem Webbrowser hinkt, ein normaler Webbrowser braucht weder diese spezielle Daten noch wurde er speziell zur Ansicht dieser Daten erstellt.
    Wenn die Daten allerdings zusätzlich benutzt werden, und die Software grundsätzlich auch ohne diese läuft, ist es dem Prinzip des Webbrowsers (in der Nutzung von Fremddaten) ähnlich.

    bis bald
    akari



  • <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">
    Sämtliche Rechte an der im Rahmen dieses Online-Angebots entwickelten Software und den eingepflegten Inhalten liegen bei der LEO GmbH. Eine - auch auszugsweise - Verwendung der Inhalte, außer in der von uns angebotenen Form, ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Ich kann mir schon vorstellen dass solche Nutzungsbedingungen rechtlich machbar sind.



  • akari schrieb:

    Wichtig dürfte außerdem wie essentiell die Daten für die Software sind.

    Ist IMO irrelevant. Wenn Firma B die Daten zur privaten Verwendung bereitstellt dann kann sie keinen Einfluss darauf nehmen, auf welche Weise oder mit welchen Programmen darauf zugegriffen wird. Sie kann z.B. nicht den Zugriff per "Full-Feature-Browser" (FF, IE usw.) erlauben, den per Spezial-Browser (Anwendung, die nur bestimmte Teile einer Webseite lädt) aber verbieten. Wenn letzteres möglich wäre, dann hätten sicher schon viele Website-Betreiber ein Verbot der Verwendung von Werbeblockern bei Nutzung ihrer Seiten gerichtlich durchgesetzt.

    <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Halte ich für nicht durchsetzbar. Schliesslich ist ein Browser im Endeffekt auch nur ein Script, das die Inhalte automatisiert abruft.



  • Jansen schrieb:

    <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Halte ich für nicht durchsetzbar. Schliesslich ist ein Browser im Endeffekt auch nur ein Script, das die Inhalte automatisiert abruft.

    Es geht um die Form der Inhalte.



  • finix schrieb:

    Es geht um die Form der Inhalte.

    Ja und!?
    Wenn dict.leo.org durch den Werbeblocker gelaufen ist sieht der Inhalt der Webseite anders aus als vorher.
    Werbeblocker werden massenhaft öffentlich angeboten, auch als kommerzielle Produkte, trotzdem wird kein Hersteller von leo verklagt.

    Um auf den Ausgang der Diskussion zurückzukommen: entscheidend kann eigentlich nur die Art der Nutzung der Daten sein. Solange diese nur für private Zwecke erfolgt ist die Art und Weise des Zugriffes irrelevant.

    Meinung



  • WOW

    vielen dank für die vielen antworten

    ja das mit daten per laufzeit stimmt es werden keine daten der Frima vun anfang mitgeliefert



  • finix schrieb:

    <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">
    Sämtliche Rechte an der im Rahmen dieses Online-Angebots entwickelten Software und den eingepflegten Inhalten liegen bei der LEO GmbH. Eine - auch auszugsweise - Verwendung der Inhalte, außer in der von uns angebotenen Form, ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Ich kann mir schon vorstellen dass solche Nutzungsbedingungen rechtlich machbar sind.

    Aus einer technischen Sicht ist das ja ziemlich dämlich. So darf man sich ja nur die HTML-Ausgabe angucken, da ein Browser ja bereits ein Script oder ähnliches ist, dass die Daten in Pixel umwandelt.

    Aber da Daten dem Urheberrecht unterliegen, braucht man natürlich auch Erlaubnis des Urhebers die Daten anzupassen und zu verändern.

    Im Zweifelsfall würde ich kein Binary rausrücken und nur den Quelltext oder eine Anwendung, bei der man erst die Daten der Firma B "manuell" hinzufügen muss.



  • rüdiger schrieb:

    Aus einer technischen Sicht ist das ja ziemlich dämlich. So darf man sich ja nur die HTML-Ausgabe angucken, da ein Browser ja bereits ein Script oder ähnliches ist, dass die Daten in Pixel umwandelt.

    Nein, das sehe ich nicht so. Sich nur den HTML-'Quelltext' ansehen zu dürfen ist eine, zwar nahe liegende, aber dennoch komplett willkürliche Beschränkung deinerseits. Wenn du das wirklich so interpretieren willst wäre bereits das darstellen als HTML eine scriptuelle Umwandlung der Daten.



  • Salut schrieb:

    Firma A schreibt ein FREEWARE Software Programm für mobile Geräte z.B.: Pocket pc) .Das Programm nutz Daten von Firma B, diese Daten stellt Firma B im Internet kostenlos zur Privaten Nutzung zur Verfügung (Zitat : „Diese Informationen sind für Privatanwender kostenlos.“ )
    Soweit ist a nix schlimmes. Nur jetzt kommen meine fragen.
    Braucht Firma A die Erlaubnis der Firma B um solch ein Programm zu schrieben und Kostenlos an endnutzer zur Verfügung zu stellen?
    Darf Firma B der Firma A es verbieten solch ein Programm kostenlos zur Verfügung zu stellen?

    Weiß Firma B um Firma A bzw deren Software? Gesetzt den Fall Firma B stellt in der Tat lediglich die Daten zur Verfügung und Firma A könnte sich zu einer kleinen Lizenzänderung durchringen, würde sich da nicht evtl eine Partnerschaft anbieten?

    Ansonsten wäre die von Artchi & rüdiger vorgeschlagene Variante wahrscheinlich die sinnvollste. Vielleicht nicht einmal nur rechtlich gesehen, sondern man könnte wahlweise auch Daten von Firma X oder Projekt Y mit der Software nutzen.

    Wenn das nicht möglich ist, sprich die Software von Firma A so grundlegend an die Daten von Firma B gebunden ist, kannst du schlecht von privater Nutzung sprechen; unabhängig davon ob Firma A die Software entgeltlich vertreibt oder nicht.



  • finix schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Aus einer technischen Sicht ist das ja ziemlich dämlich. So darf man sich ja nur die HTML-Ausgabe angucken, da ein Browser ja bereits ein Script oder ähnliches ist, dass die Daten in Pixel umwandelt.

    Nein, das sehe ich nicht so. Sich nur den HTML-'Quelltext' ansehen zu dürfen ist eine, zwar nahe liegende, aber dennoch komplett willkürliche Beschränkung deinerseits. Wenn du das wirklich so interpretieren willst wäre bereits das darstellen als HTML eine scriptuelle Umwandlung der Daten.

    Ist es im Grunde doch. Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?



  • rüdiger schrieb:

    Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Der eine malt bunte Bilder, der andere macht irgendwas, was der Richter (und derjenige, der die Lizenzbedingungen verfasst hat) nicht versteht.



  • SG1 schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Der eine malt bunte Bilder, der andere macht irgendwas, was der Richter (und derjenige, der die Lizenzbedingungen verfasst hat) nicht versteht.

    Sagen wir es mal so, die Partei die am meisten Geld auf den Prozess verschwenden kann, wird sich wohl recht verschaffen können. So ist das eben bei Urheberrechts-Fragen.



  • rüdiger schrieb:

    Ist es im Grunde doch. Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Ganz einfach: der Browser stellt den Inhalt in der angebotenen Form dar, das andere Programm nicht.


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