Abzocke skurril



  • dEUs schrieb:

    lesen hilft 🙄

    zumindest 'alles' lesen hilft 😉



  • ten schrieb:

    (man sollte übrigens niemals als privatperson online seine wahre identität preisgeben, auch nicht auf 'ner homepage o.ä).

    Aber damit kannst du auch schnell Probleme bekommen (Stichwort: Impressiumspflicht).



  • CStoll schrieb:

    ten schrieb:

    (man sollte übrigens niemals als privatperson online seine wahre identität preisgeben, auch nicht auf 'ner homepage o.ä).

    Aber damit kannst du auch schnell Probleme bekommen (Stichwort: Impressiumspflicht).

    ist duch schnurz.
    man kann doch 'ne homepage bei 'nem freien webhoster anlegen...
    gibt ja genug, auch ohne werbeeinblendungen usw...



  • Was hat denn das damit zu tun? Für die Frage, ob du ein Impressum benötigst, ist es egal, wer deine Seite hostet.



  • ten schrieb:

    offenbar hat jemand diesen dienst benutzt und dabei deine persönlichen daten eingetragen (man sollte übrigens niemals als privatperson online seine wahre identität preisgeben, auch nicht auf 'ner homepage o.ä).
    droh' denen mit 'ner klage (vielleicht haste ja 'ne rechtsschutzversicherung, dann lass gleich deinen anwalt den brief schreiben...)

    Nein, vermutlich hat jemand diesen Dienst benutzt, der den gleichen Namen hat, aber ohne die Addresse einzutragen- oder die Addresse aus dem Telephonbuch genommen hat. Oder die Firma hat die Addresse auf eigene Faust recherchiert und falsch ermittelt. Passiert öfters.
    Wenn Du zurückschreibst, würde ich aber auf keinen Fall Deine eigenen IP-/ E-Mail- Daten angeben, die könnten nämlich evtl. genau für sone Masche gegen Dich mißbraucht werden. Aber das weißt Du ja. 👍



  • CStoll schrieb:

    Was hat denn das damit zu tun? Für die Frage, ob du ein Impressum benötigst, ist es egal, wer deine Seite hostet.

    nee, nicht ganz.
    haste normal webspace gemietet und kein impressum, dann meldet sich der abmahner bei deinem webhoster und der muss dann wahrscheinlich deine adresse rausrücken.
    benutzt du freien webspace und hast kein impressum, dann kriegen sie dich nicht, (natürlich vorausgesetzt du hast dich mit irgendwelchen phantasiedaten angemeldet).
    im schlimmsten fall löscht der webhoster deine seiten und sperrt deinen zugang (dann meldet man sich eben neu an). mehr passiert da nicht.
    🙂



  • Dein Rechtsempfinden möchte ich haben. So ein Impressum existiert nicht nur, um irgendwelchen Abmahnern ein sicheres Einkommen zu sichern. Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.

    PS: Ja, der Webhoster hat den Speicher bereitgestellt, aber für den Inhalt bist DU ganz alleine verantwortlich.

    PPS: Aber ich glaube, wir schweifen hier etwas vom eigentlichen Thema ab 😉



  • Da hast du recht CStoll. So einfach ist das tatsächlich nicht, und da spreche ich aus eigener Erfahrung...



  • also ich dachte immer, die impressumspflicht hätten nur dienstleister wie onlineshops oder firmen, da ohne impressum dem mitbewerber ein wettbewerbstechnischer nachteil entsteht (was dann ja auch in der anklageschrift steht). den inhaber einer domain kann doch jeder kostenlos bei der denic abfragen. aber egal, tut ja nichts zur sache.

    so wie es aussieht, muss ich wohl tatsächlich den gerichtlichen mahnbescheid abwarten und diesem dann widersprechen. nein, eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht (was im nachhinein betrachtet ziemlich doof von mir ist). also anwalt ist damit erst mal nicht drin.

    wie sieht es bei euch so aus. weiß einer, ob eine beratung vom verbraucherschutz tatsächlich geld kostet? weitere meinungen?



  • Wie gesagt, der Rechnung solltest du auf jeden Fall ausdrücklich widersprechen.



  • Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale. Die wissen vermutlich was man am besten macht und es kostet dich nichts (außer Zeit 😞 )



  • Damit hätten sie aber die Gewissheit, dass es mich wirklich gibt... wie gesagt, in deren Adresskartei dürfte ich ja nichtmal drinstehen. Ich weiß ja auch nicht, wo die meine Daten herhaben. Ich hab mal etwas weiter recherchiert, die meisten empfehlen den Mahnbescheid abzuwarten und diesem dann zu widersprechen. Ich weiß allerdings nicht, ob man den Aussagen im Internet so wirklich trauen kann. Hinterher heißts dann, hätten Sie mal lieber vorher... ne?



  • @rüdiger

    bist du sicher, dass es nichts kostet? Man beachte den Punkt Beratung Verbraucherrecht: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117145305307791/link11873A-page2.html



  • CStoll schrieb:

    Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.

    sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...

    DanielusITF schrieb:

    also ich dachte immer, die impressumspflicht hätten nur dienstleister wie onlineshops oder firmen....

    neuerdings muss sogar ein impressum in (dienstliche) e-mails rein 😮
    --> http://www.contentmanager.de/magazin/news_h22420-print_impressumpflicht_fuer_e-mails.html
    voll albern, aber ist so 😡



  • ja das stimmt, bei uns ist auch vor paar wochen ne email vom admin rumgegangen, emailsigs ändern...



  • Ich sehe in einer Mahnung noch keine Notwendigkeit der reaktion. Die Mahnung ist freiwillig vom Anbieter versendet. Er setzt einen damit nur erneut in Verzug. Sofern das ding nich per Einschreiben gekommen ist, muss die ja nich mal angekommen sein.

    Eventuell lohnt es sich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen unbekannt zu machen und sämtliche Daten zu übermitteln. (Hatte ähnlichen Spaß bei E-Bay. Rechtlich kein Problem aber sehr Zeitaufwendig der Spaß :o( )

    Einem Inkassounternehmen, das eventuell schreibt, entgegnet man mit den Fakten, das nie bei dem Anbieter eingekauft wurde und einem eintreffenden Mahnbescheid widerspricht man.

    Der Anbieter darf Dich dann verklagen und bei der Gelgenheit beweisen das Du Bestellt hast. Im Falle einer Anzeige der Staatsanwaltschaft forschen die dann ggf. noch bei dem Unternehmen.

    Das Unternehmen aus der Schweiz kann sich dann ausrechnen ob Sie eine Klage nach Deutschland reichen wollen um an Ihre 59€ zu kommen - um das Risiko auf den damit verbundenen Kosten sitzen zu bleiben.

    (Nur ob die Staatsanwaltschaft was machen wird weil es Schweiz ist weiß ich nicht. Hatte glück das sich bei mir alles innerhalb DL abspielte).

    @ten
    Anmelden bei einem Freehoster schön und gut, bei kleineren Problemen wird einfach gesperrt und gut. Aber sobald der Freehoster in DL sitzt hast Du alleine mit dem Upload der Daten genug Informationen hinterlassen um zu ermitteln. Wenn Du dann genug mist gebaut hast geht es rund. Musst Dir also anbieter in den USA suchen, da wird es dann kompliziert. (Btw.: Eventuell eingesetzte Proxydienstleister sollten auch NICHT in DL leben. Erstaunlicherweise ist die Staatsanwaltschaft recht schnell bei sowas.)

    Was aber die Signaturen in E-Mail betrifft: Das gabs IMHO schon länger. Das dadurch Abmahnungen entstehen ist dagegen neu. http://webhostlist.de/provider/nachrichten/81450-Abmahnwelle-unter-Webhostern.html

    Und weil es ja so schön ist in DL:

    Das war natürlich keine Rechtsberatung sondern einfach nur ne bescheidene Meinung zum Thema 😃



  • Knuddlbaer schrieb:

    @ten
    ...Musst Dir also anbieter in den USA suchen, da wird es dann kompliziert. (Btw.: Eventuell eingesetzte Proxydienstleister sollten auch NICHT in DL leben.

    besser ist das 🙂
    in dl. ist internet und alles was damit zusammenhängt ziemlich bescheuert 😞



  • DanielusITF schrieb:

    Damit hätten sie aber die Gewissheit, dass es mich wirklich gibt... wie gesagt, in deren Adresskartei dürfte ich ja nichtmal drinstehen.

    Das wissen die jetzt schon. Erstens hätten sie Dir sonst die Rechnung nicht geschickt, zweitens wäre sonst die Rechnung zurückgegangen mit dem Vermerk "nicht zustellbar, Empfänger unbekannt" oder so.



  • ten schrieb:

    CStoll schrieb:

    Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.

    sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...

    Dann hat es sich für die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht "gelohnt" herauszufinden, wer sich hinter dem unscheinbaren Namen "ten" verbirgt (oder wie immer du dich anderswo nennst). Deswegen ist es trotzdem strafbar, sich irgendwo unter falschem Namen anzumelden.



  • CStoll schrieb:

    ten schrieb:

    CStoll schrieb:

    Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.

    sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...

    Dann hat es sich für die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht "gelohnt" herauszufinden, wer sich hinter dem unscheinbaren Namen "ten" verbirgt (oder wie immer du dich anderswo nennst). Deswegen ist es trotzdem strafbar, sich irgendwo unter falschem Namen anzumelden.

    Hm, das heißt (um wieder aufs Thema zurückzukommen) ich kann denjenigen, der unter meinem Namen bei dem Lebensprognose-Quatsch mitgemacht hat als unbekannt anzeigen bei der Polizei. Ich denke, das werde ich dann wohl auch machen.

    @Knuddelbär
    Streng genommen ist es ja eine allerletzte Zahlungserinnerung. Eine Zahlungserinnerung ist noch keine Mahnung. Das komische ist, diese Zahlungserinnerung hat sogar Mahnkosten dabei. Macht es das jetzt doch wieder zu einer Mahnung?
    Nein, ist nicht per Einschreiben gekommen.

    @Elektronix
    Stimmt auch wieder. Aber da es kein Einschreiben war gibts ja auch keinen Beweis, dass das Ding angekommen ist.


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