Abzocke skurril
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Dein Rechtsempfinden möchte ich haben. So ein Impressum existiert nicht nur, um irgendwelchen Abmahnern ein sicheres Einkommen zu sichern. Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.
PS: Ja, der Webhoster hat den Speicher bereitgestellt, aber für den Inhalt bist DU ganz alleine verantwortlich.
PPS: Aber ich glaube, wir schweifen hier etwas vom eigentlichen Thema ab

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Da hast du recht CStoll. So einfach ist das tatsächlich nicht, und da spreche ich aus eigener Erfahrung...
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also ich dachte immer, die impressumspflicht hätten nur dienstleister wie onlineshops oder firmen, da ohne impressum dem mitbewerber ein wettbewerbstechnischer nachteil entsteht (was dann ja auch in der anklageschrift steht). den inhaber einer domain kann doch jeder kostenlos bei der denic abfragen. aber egal, tut ja nichts zur sache.
so wie es aussieht, muss ich wohl tatsächlich den gerichtlichen mahnbescheid abwarten und diesem dann widersprechen. nein, eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht (was im nachhinein betrachtet ziemlich doof von mir ist). also anwalt ist damit erst mal nicht drin.
wie sieht es bei euch so aus. weiß einer, ob eine beratung vom verbraucherschutz tatsächlich geld kostet? weitere meinungen?
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Wie gesagt, der Rechnung solltest du auf jeden Fall ausdrücklich widersprechen.
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Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale. Die wissen vermutlich was man am besten macht und es kostet dich nichts (außer Zeit
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Damit hätten sie aber die Gewissheit, dass es mich wirklich gibt... wie gesagt, in deren Adresskartei dürfte ich ja nichtmal drinstehen. Ich weiß ja auch nicht, wo die meine Daten herhaben. Ich hab mal etwas weiter recherchiert, die meisten empfehlen den Mahnbescheid abzuwarten und diesem dann zu widersprechen. Ich weiß allerdings nicht, ob man den Aussagen im Internet so wirklich trauen kann. Hinterher heißts dann, hätten Sie mal lieber vorher... ne?
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bist du sicher, dass es nichts kostet? Man beachte den Punkt Beratung Verbraucherrecht: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117145305307791/link11873A-page2.html
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CStoll schrieb:
Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.
sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...
DanielusITF schrieb:
also ich dachte immer, die impressumspflicht hätten nur dienstleister wie onlineshops oder firmen....
neuerdings muss sogar ein impressum in (dienstliche) e-mails rein

--> http://www.contentmanager.de/magazin/news_h22420-print_impressumpflicht_fuer_e-mails.html
voll albern, aber ist so
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ja das stimmt, bei uns ist auch vor paar wochen ne email vom admin rumgegangen, emailsigs ändern...
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Ich sehe in einer Mahnung noch keine Notwendigkeit der reaktion. Die Mahnung ist freiwillig vom Anbieter versendet. Er setzt einen damit nur erneut in Verzug. Sofern das ding nich per Einschreiben gekommen ist, muss die ja nich mal angekommen sein.
Eventuell lohnt es sich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen unbekannt zu machen und sämtliche Daten zu übermitteln. (Hatte ähnlichen Spaß bei E-Bay. Rechtlich kein Problem aber sehr Zeitaufwendig der Spaß :o( )
Einem Inkassounternehmen, das eventuell schreibt, entgegnet man mit den Fakten, das nie bei dem Anbieter eingekauft wurde und einem eintreffenden Mahnbescheid widerspricht man.
Der Anbieter darf Dich dann verklagen und bei der Gelgenheit beweisen das Du Bestellt hast. Im Falle einer Anzeige der Staatsanwaltschaft forschen die dann ggf. noch bei dem Unternehmen.
Das Unternehmen aus der Schweiz kann sich dann ausrechnen ob Sie eine Klage nach Deutschland reichen wollen um an Ihre 59€ zu kommen - um das Risiko auf den damit verbundenen Kosten sitzen zu bleiben.
(Nur ob die Staatsanwaltschaft was machen wird weil es Schweiz ist weiß ich nicht. Hatte glück das sich bei mir alles innerhalb DL abspielte).
@ten
Anmelden bei einem Freehoster schön und gut, bei kleineren Problemen wird einfach gesperrt und gut. Aber sobald der Freehoster in DL sitzt hast Du alleine mit dem Upload der Daten genug Informationen hinterlassen um zu ermitteln. Wenn Du dann genug mist gebaut hast geht es rund. Musst Dir also anbieter in den USA suchen, da wird es dann kompliziert. (Btw.: Eventuell eingesetzte Proxydienstleister sollten auch NICHT in DL leben. Erstaunlicherweise ist die Staatsanwaltschaft recht schnell bei sowas.)Was aber die Signaturen in E-Mail betrifft: Das gabs IMHO schon länger. Das dadurch Abmahnungen entstehen ist dagegen neu. http://webhostlist.de/provider/nachrichten/81450-Abmahnwelle-unter-Webhostern.html
Und weil es ja so schön ist in DL:
Das war natürlich keine Rechtsberatung sondern einfach nur ne bescheidene Meinung zum Thema

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Knuddlbaer schrieb:
@ten
...Musst Dir also anbieter in den USA suchen, da wird es dann kompliziert. (Btw.: Eventuell eingesetzte Proxydienstleister sollten auch NICHT in DL leben.besser ist das

in dl. ist internet und alles was damit zusammenhängt ziemlich bescheuert
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DanielusITF schrieb:
Damit hätten sie aber die Gewissheit, dass es mich wirklich gibt... wie gesagt, in deren Adresskartei dürfte ich ja nichtmal drinstehen.
Das wissen die jetzt schon. Erstens hätten sie Dir sonst die Rechnung nicht geschickt, zweitens wäre sonst die Rechnung zurückgegangen mit dem Vermerk "nicht zustellbar, Empfänger unbekannt" oder so.
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ten schrieb:
CStoll schrieb:
Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.
sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...
Dann hat es sich für die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht "gelohnt" herauszufinden, wer sich hinter dem unscheinbaren Namen "ten" verbirgt (oder wie immer du dich anderswo nennst). Deswegen ist es trotzdem strafbar, sich irgendwo unter falschem Namen anzumelden.
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CStoll schrieb:
ten schrieb:
CStoll schrieb:
Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.
sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...
Dann hat es sich für die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht "gelohnt" herauszufinden, wer sich hinter dem unscheinbaren Namen "ten" verbirgt (oder wie immer du dich anderswo nennst). Deswegen ist es trotzdem strafbar, sich irgendwo unter falschem Namen anzumelden.
Hm, das heißt (um wieder aufs Thema zurückzukommen) ich kann denjenigen, der unter meinem Namen bei dem Lebensprognose-Quatsch mitgemacht hat als unbekannt anzeigen bei der Polizei. Ich denke, das werde ich dann wohl auch machen.
@Knuddelbär
Streng genommen ist es ja eine allerletzte Zahlungserinnerung. Eine Zahlungserinnerung ist noch keine Mahnung. Das komische ist, diese Zahlungserinnerung hat sogar Mahnkosten dabei. Macht es das jetzt doch wieder zu einer Mahnung?
Nein, ist nicht per Einschreiben gekommen.@Elektronix
Stimmt auch wieder. Aber da es kein Einschreiben war gibts ja auch keinen Beweis, dass das Ding angekommen ist.
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IMHO ist eine Zahlungserinnerung eine Mahnung.
Mahngebühren dürfen dann berechnet werden, wenn die kosten für die Mahnung durch ein fremdes (bzw. drittes) Unternehmen angefallen sind.
Eine Mahnung ist AFAIK eine freiwillige Leistung eines Lieferanten. Dieser könnte nach Fälligkeit auch direkt einen Mahnbescheid erlassen. (Das is aber teuer und Bürokratisch zumal verscheucht man damit Kunden).
Ich persönlich würde auf jedenfall eine Anzeige gegen unbekannt machen.
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scrub schrieb:
Wie ich reagieren würde? Gar nicht.
Frag mich auch, was soll der Scheiß. Einfach nicht reagieren und ferdig aus. Oder besser: Zur Polizei und Anzeige erstatten.
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Wie man regieren könnte:
http://www.henryk-broder.de/tagebuch/winwin.html

Was man vielleicht noch beachten sollte:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
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dooya schrieb:
Wie man regieren könnte:
wenn sie mich noch einmal belästigen, schick ich ihnen claudia roth vorbei. dann ist schluß mit lustig.

scheisse das geht ja noch weiter
ich erwarte sie am kommenden samstag, punkt 12 uhr, vor der "roten flora" im schanzenviertel.
nehmen sie 8-unzen-handschuhe, ihren sekundanten und einen sanitäter mit. und vor allem: nehmen sie sich reichlich urlaub, den werden sie für ihre genesung brauchen.
lotta continua!
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ROFL, der erste link ist ja gold wert

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Und noch einer:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/test/1493833/1493833.html
edit
Und ganz aktuell das Amtsgericht München: