Todesstrafe



  • Hallo

    Viel wichtiger ist doch, dass die Dunkelziffer keinen Einfluss auf die Notwendigkeit einer Todesstrafe hat.

    chrische



  • Wir drehen uns im Kreis.

    Es kann doch in diesem Thread letztlich nur darum gehen ob die Todesstrafe die gebotene Spezialprävention darstellt verglichen mit der Alternative einer lebenslangen Freiheitsstrafe die ggf. eben nicht lebenslang bedeutet.

    Das vergleicht Äpfel mit Birnen; auf Seite 8 hatte ich etwas zur Rechtslage des Begriffes "lebenslänglich" geschrieben; liegtnicht eher dort das Problem.

    Es müssten sich halt das BVerfG und die Legislative bewegen.

    Wenn man einen Kinderschänder wirklich lebenslang per Strafhaft von Kindern fernhält ist dies spezialpräventiv genauso wirksam wie die Todesstrafe.

    Nur passiren vielleicht weniger Delikte da die Gesellschaft nicht verroht indem der Wert des Lebens relativiert wird.

    Grüsse

    *this



  • DEvent schrieb:

    Walli schrieb:

    Prinzipiell finde ich ja, dass es Taten gibt, die den Täter für eine Rückkehr in die Gesellschaft disqualifizieren und dass die Todesstrafe aus Kostengründen dann eigentlich ganz praktisch wäre. Aber so lange die Möglichkeit besteht Unschuldige zu verurteilen kann ich mich mit dem Gedanken einer Todesstrafe nicht ganz anfreunden. Lieber sperrt man einen Schuldigen ewig weg als dass man auch nur einem Unschuldigen die Möglichkeit nimmt jemals wieder ein normales Leben zu führen.

    Also wenn man zu 100% Beweisen könnte das der Täter schuldig ist, bist du für die Todesstrafe?

    Ja. Was soll man noch mit so jemandem anfangen? Gut, man könnte ihn in die Wüste schicken und ihn auf sich alleine stellen, aber da besteht die Gefahr, dass er zurück kommt. Klingt zwar vielleicht etwas altmodisch, aber ich betrachte da eigentlich ganz nüchtern die Kostenseite. So ein Hochsicherheitstrakt kostet einiges. Wen man lebenslang hinter Gitter steckt, dem nimmt man jegliche Möglichkeit zu leben und da kann man ihn auch gleich sterben lassen. Ist unter Umständen sogar humaner.



  • Walli schrieb:

    DEvent schrieb:

    Walli schrieb:

    Prinzipiell finde ich ja, dass es Taten gibt, die den Täter für eine Rückkehr in die Gesellschaft disqualifizieren und dass die Todesstrafe aus Kostengründen dann eigentlich ganz praktisch wäre. Aber so lange die Möglichkeit besteht Unschuldige zu verurteilen kann ich mich mit dem Gedanken einer Todesstrafe nicht ganz anfreunden. Lieber sperrt man einen Schuldigen ewig weg als dass man auch nur einem Unschuldigen die Möglichkeit nimmt jemals wieder ein normales Leben zu führen.

    Also wenn man zu 100% Beweisen könnte das der Täter schuldig ist, bist du für die Todesstrafe?

    Ja. Was soll man noch mit so jemandem anfangen? Gut, man könnte ihn in die Wüste schicken und ihn auf sich alleine stellen, aber da besteht die Gefahr, dass er zurück kommt. Klingt zwar vielleicht etwas altmodisch, aber ich betrachte da eigentlich ganz nüchtern die Kostenseite. So ein Hochsicherheitstrakt kostet einiges. Wen man lebenslang hinter Gitter steckt, dem nimmt man jegliche Möglichkeit zu leben und da kann man ihn auch gleich sterben lassen. Ist unter Umständen sogar humaner.

    1. 100% ist schlichtweg unmöglich. Außerdem wird bei sowas schnell der Ruf nach Akzeptierung von "Indizienbeweisen" laut...
    2. Man-macht-es-einfach-nicht.

    Steht übrigens im Grundgesetz, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Deswegen gibts die auch in Hessen nicht.

    EDIT: Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich vergessen habe, auf folgendes hinzuweisen:

    In der Debatte um die Todesstrafe sind Kostenüberlegungen nicht angebracht, aus zwei Gründen:

    1. Es geht um wichtigeres!
    2. Das sind viel zu wenig Fälle, als dass es sich lohnen würde. (Ja, OK, das konterkariert jetzt ein bisschen das erste, aber was tut man nicht alles um zwei Punkte zu haben. :D)



  • Ja, was soll es denn sonst für Gründe dafür geben? Rache? Ich finde ein Staat sollte sich nicht von etwas wie Rache leiten lassen. Oder sollte das hier nur ein Thread sein in dem Gründe dagegen gesammelt werden, wenn der einzige sinnvolle Grund der mir dafür einfällt nicht zulässig ist. Und die 100% sind natürlich nicht möglich. Aber in einer Überlegung darf es ja zulässig sein der Einfachheit halber erstmal einen Idealfall anzunehmen, was ja auch in anderen Lebenslagen durchaus hilfreich sein kann.



  • Ich bin generell für eine Todesstrafe für Täter die absolut gegen die Menschlichkeit handelten und dies zweifellos belegbar ist.
    Dabei denke ich vor allem an die Kindermörder.
    Denn wer den menschlichsten Instinkt nicht hat, die Brut der eigenen Gattung zu schützen und zu waren, kann kein Mensch im menschlichen Sinne sein.
    Diesen Unholden gehört das Recht auf Leben genommen.
    Es ist nicht gerecht, dass die Gesellschaft diese Perversen noch durchfüttern muss.

    MfG

    Wolf



  • Walli schrieb:

    Ja. Was soll man noch mit so jemandem anfangen?

    Die Antwort auf die Frage "Was man mit jemandem anfangen kann" kann nicht Rechtfertigung sein über Leben und Tod zu entscheiden.

    😕 Wenn man mit Menschen "nichts anfangen kann" dann soll man sich halt von ihnen fernhalten (oder umgekehrt sie von der Gesellschaft) aber man kann sie doch nicht deswegen töten. 😕

    Grüsse

    *this



  • Walli schrieb:

    wenn der einzige sinnvolle Grund der mir dafür einfällt nicht zulässig ist.

    Deswegen sind wir Gegner ja auch so überzeugt von unserer Meinung. 🙂

    Walli schrieb:

    Und die 100% sind natürlich nicht möglich. Aber in einer Überlegung darf es ja zulässig sein der Einfachheit halber erstmal einen Idealfall anzunehmen, was ja auch in anderen Lebenslagen durchaus hilfreich sein kann.

    Und was macht man dann? Welche Schlüsse erlaubt man sich zu ziehen?



  • Hroudtwolf schrieb:

    die Brut der eigenen Gattung

    Menschen brüten nicht. Das tun Vögel, Reptilien und einige Insektenarten.

    Bei der Diskussion um Kindermörder hör ich immer die gleiche Relativierung hinsichtlich des Lebens der Opfer heraus wie sie dann meist alsbald hinsichtlich des Lebens des Täters erfolgt.

    Leben ist ein absoluter Wert; da gibt es keine Vergleiche!

    Das leben eins Kindes ist nicht mehr oder weniger "wertvoll" als das Leben eines erwachsenen Menschen; ein "mehr oder weniger" existiert in dem Zusammenhang einfach nicht.
    Deshalb gibt es bei Mord auch eine absolute Strafandrohung.

    Man wird höchstens bei Kindestötungen häufiger Grausamkeit o.ä. bejahen können wodurch aus der Tötung §212 StGB ein Mord §211 StGB wird.

    Grüsse

    *this



  • Zum einen ist "Brut" kein Begriff der auf Vögel oder Eierleger beschränkt ist.
    Zum andern entspricht es unserer Menschlichkeit, das junge Leben über das Ältere zu stellen.

    Die Relativierung ist also legitim.

    Wer Kinder tötet, handelt gegen die obersten Gebote der Menschlichkeit.
    Solche Leute haben damit ihre Menschenrechte verwirkt.



  • Hroudtwolf schrieb:

    Zum einen ist "Brut" kein Begriff der auf Vögel oder Eierleger beschränkt ist.

    Zumindest ist es ein Begriff den man auf Menschen nicht anwendet. Ende der Debatte!

    Hroudtwolf schrieb:

    Zum andern entspricht es unserer Menschlichkeit, das junge Leben über das Ältere zu stellen.

    Ein Haus brennt. Ein Mann steht davor und muss sich entscheiden wen er retten soll.
    Seine junge Freundin oder seine steinalte Urgrossmutter.

    Angemessens Verhalten?

    Grüsse

    *this



  • Zumindest ist es ein Begriff den man auf Menschen nicht anwendet.
    Ende der Debatte.

    Die Debatte ist noch nicht beendet.
    Der Begriff war rein rhetorisch eingesetzt.

    Ein Haus brennt. Ein Mann steht davor und muss sich entscheiden wen er retten soll.
    Seine junge Freundin oder seine steinalte Urgrossmutter.

    Angemessens Verhalten?

    Das ist sehr weit hergeholt.
    Deine Frage hat nichts mit dem Thema zu tun.



  • user schrieb:

    ....
    Hier geht es um Mörder und sonst nichts.
    Die Definition eines Mörders sollte euch eigentlich klar sein.
    ....

    Es geht hier um die Todesstrafe und nicht um Mörder und Sexualstraftäter. Für welche Taten die Todesstrafe verhängt wird ist je nach aktuellem Machthaber beliebig. Hierzulande gab es z. B. mal in dunklen Zeiten die "Verordnung gegen Volksschädlinge", welche eine einfache, beschleunigte Umsetzung der Todesstrafe ermöglichte.

    Die Forderung nach Todesstrafe reiht sich für mich in den Kanon der nach härteren Strafen Schreier ein. Solche Themen lassen sich von den Medien herrlich emotional besetzen, so das sich immer Befürworter für Verschärfungen irgendeiner Art finden.
    Wo uns solche Einstellungen, wie sie einige der Befürworter hier äußern, hinführen, wage ich mir nicht auszumalen. Wenn ich an den aktuellen Abbau unseres Rechtsstaates zu Gunsten unserer Sicherheit denke, dann denke ich lieber nicht mehr weiter, sonst bekomme ich noch Angst.

    btw: http://bundesrecht.juris.de/gg/art_102.html



  • Hroudtwolf schrieb:

    Ein Haus brennt. Ein Mann steht davor und muss sich entscheiden wen er retten soll.Seine junge Freundin oder seine steinalte Urgrossmutter.Angemessens Verhalten?

    Das ist sehr weit hergeholt.
    Deine Frage hat nichts mit dem Thema zu tun.

    Wieso? Du wolltest doch gerade Leben anhand des Alters relativieren.

    P.S.:

    Hroudtwolf schrieb:

    Zumindest ist es ein Begriff den man auf Menschen nicht anwendet.
    Ende der Debatte.

    Die Debatte ist noch nicht beendet.
    Der Begriff war rein rhetorisch eingesetzt.

    <°)))o><



  • Wieso? Du wolltest doch gerade Leben anhand des Alters relativieren.

    Richtig.
    Jedoch, wo ist dein Bezug zu einer Straftat ?



  • Du hast geschrieben, dass es menschlich sei, das Jüngere über das Ältere zu stellen. Wo benötigt man da jetzt plötzlich ne Straftat?



  • Jester schrieb:

    Du hast geschrieben, dass es menschlich sei, das Jüngere über das Ältere zu stellen. Wo benötigt man da jetzt plötzlich ne Straftat?

    Das habe ich nicht ohne den nötigen Kontext geschrieben.
    Nämlich den der Straftat.



  • Hroudtwolf schrieb:

    Jester schrieb:

    Du hast geschrieben, dass es menschlich sei, das Jüngere über das Ältere zu stellen. Wo benötigt man da jetzt plötzlich ne Straftat?

    Das habe ich nicht ohne den nötigen Kontext geschrieben.
    Nämlich den der Straftat.

    Vielleicht magst Du Deine Aussage nochmal als ganzen Satz formulieren? Demnach habe ich nämlich noch nicht verstanden was Du nun genau vertrittst.



  • Jester schrieb:

    Hroudtwolf schrieb:

    Jester schrieb:

    Du hast geschrieben, dass es menschlich sei, das Jüngere über das Ältere zu stellen. Wo benötigt man da jetzt plötzlich ne Straftat?

    Das habe ich nicht ohne den nötigen Kontext geschrieben.
    Nämlich den der Straftat.

    Vielleicht magst Du Deine Aussage nochmal als ganzen Satz formulieren? Demnach habe ich nämlich noch nicht verstanden was Du nun genau vertrittst.

    Dann will ich das mal versuchen ^^...

    Ich schrieb, denke ich klar und deutlich dass ich für eine Todesstrafe bin wenn es um Täter geht die das oberste Gebot der Menschlichkeit nicht achten.
    Nämlich dem, die jungen Menschen zu schützen und zu schonen.

    Darauf bezog sich logischerweise jede meiner weiteren Ausführungen.

    Ich bin nicht gewillt, die Diskussion weiter mit zu machen wenn sie neben rausläuft.



  • Hroudtwolf schrieb:

    Ich schrieb, denke ich klar und deutlich dass ich für eine Todesstrafe bin wenn es um Täter geht die das oberste Gebot der Menschlichkeit nicht achten.
    Nämlich dem, die jungen Menschen zu schützen und zu schonen.

    Soso, das ist also das oberste Gebot der Menschlichkeit?

    Und inwiefern ist es dann menschlich die zu töten?


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