M$ ist ja wohl doof...
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rüdiger schrieb:
Aber was versteht man unter Interoperabilität?
Den IE unter Linux zu betreiben ist sicher Interoperabilität.Schwer zu glauben, dass das zur "Schaffung von Interoperabilität" gehört.
Schliesslich muss dazu das halbe Betriebssystem mit rübergeschleppt werden.
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Nachtwind schrieb:
Ich finde es echt nervtoetend, wenn jeder meint, dass Windows ein einziges Spywaresystem...
windows ist von haus aus viel zu geschwätzig. man kann es ihm aber leicht abgewöhnen.

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Ja schon, aber es ist jetzt nicht so als wuerde MS jedes kleine geheimnis ueber einen irgendwo speichern... Und wie du sagtest - ausschalten kann man das meiste eh...
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DEvent schrieb:
Zu 2. Ich habe hier eine Windows XP Pro CD rumliegen, die ich irgendwann für gutes Geld gekauft habe. Somit gehört mir die Software auf der CD, und ich nutze eben nur einen Teil der Software auf der CD, den IE.
Die Software gehört nicht dir. Du hast ein Nutzungsrecht gekauft.
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Artchi schrieb:
Die Software gehört nicht dir. Du hast ein Nutzungsrecht gekauft.
macht nix, trotzdem kann man damit fast alles anstellen, was man will, z.b. das original gewinnbringend weiterverkaufen, verschenken, nur teile davon nutzen etc...
btw: oft sind diese EULA's, die sich softwarehersteller so gern ausdenken, ganz oder teilweise ungültig
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Zum Thema Reverse Engineering steht ja auch noch
( 3 ) Die zur Verwendung einer Programmkopie berechtigte Person kann, ohne die Genehmigung des Rechtsinhabers einholen zu müssen, das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn sie dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms tut, zu denen sie berechtigt ist.
merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Aber was versteht man unter Interoperabilität?
Den IE unter Linux zu betreiben ist sicher Interoperabilität.Schwer zu glauben, dass das zur "Schaffung von Interoperabilität" gehört.
Schliesslich muss dazu das halbe Betriebssystem mit rübergeschleppt werden.Und die Anzahl der Komponenten die man "rüberschleppen" muss ändert etwas daran, ob es um Interoperabilität geht oder nicht? Aber bei der "Interoperabilitäts"-Frage geht es ja nur um da "Dekompilieren", was ja eh egal ist wenn du eine Software in einer anderen Umgebung betreiben willst...
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rüdiger schrieb:
Zum Thema Reverse Engineering steht ja auch noch
( 3 ) Die zur Verwendung einer Programmkopie berechtigte Person kann, ohne die Genehmigung des Rechtsinhabers einholen zu müssen, das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn sie dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms tut, zu denen sie berechtigt ist.
Jetzt koennte man mla darueber diskutieren, wie mand as auf die Designstandards von MS uebertragen koennte, die ja fuer ihre Office UI jetzt lizenzen haben will ;0)
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Nachtwind schrieb:
rüdiger schrieb:
Zum Thema Reverse Engineering steht ja auch noch
( 3 ) Die zur Verwendung einer Programmkopie berechtigte Person kann, ohne die Genehmigung des Rechtsinhabers einholen zu müssen, das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn sie dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms tut, zu denen sie berechtigt ist.
Jetzt koennte man mla darueber diskutieren, wie mand as auf die Designstandards von MS uebertragen koennte, die ja fuer ihre Office UI jetzt lizenzen haben will ;0)
Da geht es vermutlich um Geschmacksmuster und nicht um Software-Recht.
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Artchi schrieb:
DEvent schrieb:
Zu 2. Ich habe hier eine Windows XP Pro CD rumliegen, die ich irgendwann für gutes Geld gekauft habe. Somit gehört mir die Software auf der CD, und ich nutze eben nur einen Teil der Software auf der CD, den IE.
Die Software gehört nicht dir. Du hast ein Nutzungsrecht gekauft.
Man sollte echt mal nachlesen was man so verbreitet.
Beim Kauf von Software wird ein einfacher Kaufvertrag geschlossen, zwischen dem Kunden und dem Händler. Der Kunde nimmt die Ware ab (die Software) und entschädigt den Händler mit Geld. Damit geht die Ware (die Software) an den Käufer über.Standardsoftware: Wird eine Standardsoftware auf Dauer überlassen, sind nach gefestigter Rechtsprechung die Regelung des Kaufrechts zumindest entsprechend anzuwenden. Ist die Dauer der Überlassung begrenzt gilt Mietrecht.
Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Bei Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalvergütung gilt das so genannte Erschöpfungsprinzip des Urheberrechts. Das Urhebergesetz sieht in § 69 Abs. 3 UrhG vor, dass die Verbreitung eines Computerprogramms in der EU nicht ausgeschlossen werden kann, wenn dieses mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Wege der Veräußerung in den Verkehr gelangt ist (Erschöpfungsgrundsatz). Das Urhebergesetz sieht also die freie Übertragbarkeit von „gekaufter“ Software an Dritte vor. Diese Freiheit gilt auch für die Nutzung der Software auf einer beliebigen Systemumgebung. Dies gilt ausdrücklich nicht für die Vermietung.
Es ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen also nicht möglich, die Nutzung der Software auf eine bestimmte Systemumgebung festzulegen, da es als eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners gilt, wenn dieser eine gekaufte Software nur deshalb nicht mehr verwenden kann, weil er seine Systemumgebung geändert hat.
PS: Ich sag doch, bei Software sind die Menschen echt eigenartig. Man lässt Firmen an seine Daten rann, die keine Rechtssicherheit geben, man lässt sich in seinen Rechten freiwillig beschneiden wo es nur geht, man lässt sich denunzieren, erpressen und verarschen. Wenn sich aber Organisationen für die Rechte der Verbraucher stark machen, werden sie eher beschimpft und als Idioten gebranntmarkt.
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pale dog schrieb:
windows ist von haus aus viel zu geschwätzig. man kann es ihm aber leicht abgewöhnen.

Jepp, so ist es.
Ein gutes Batch-Skript -> http://www.ntsvcfg.de/svc2kxp.zip
und weitere brauchbare Informationen dazu findet man
hier -> http://www.ntsvcfg.de/

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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Aber was versteht man unter Interoperabilität?
Den IE unter Linux zu betreiben ist sicher Interoperabilität.Schwer zu glauben, dass das zur "Schaffung von Interoperabilität" gehört.
Schliesslich muss dazu das halbe Betriebssystem mit rübergeschleppt werden.hm 146 Megabytes ohne Wine dazu gezählt zu haben. Die Hälfte von WinXP ist es aber bei weitem nicht.
Achja: 146 Megabytes für den ie5, ie55 und ie6.
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proggingmania schrieb:
pale dog schrieb:
windows ist von haus aus viel zu geschwätzig. man kann es ihm aber leicht abgewöhnen.

Jepp, so ist es.
Ein gutes Batch-Skript -> http://www.ntsvcfg.de/svc2kxp.zip
und weitere brauchbare Informationen dazu findet man
hier -> http://www.ntsvcfg.de/

Quelle: http://www.petri.co.il/what_is_port_445_in_w2kxp.htm
At its simplest NetBIOS on your LAN may just be a necessary evil. NetBIOS on your WAN or over the Internet, however, is an enormous security risk. All sorts of information, such as your domain, workgroup and system names, as well as account information is obtainable via NetBIOS. It really is in your best interests to ensure that NetBIOS never leaves your network.
Also mal eine recht naive Frage: Wieso sollte sowas in WindowsXP standard aktiviert sein? SMB Protokoll kenne ich, ist u.a. für Filesharing in Windows-Netzwerken. Aber wieso ist es standard aktiviert und wieso ist als Standard das SMB über das TCP/IP laufen soll?
Das ist es was mich so an Windows stört, es ist extrem untrasparent. Mann könnte fast doch meinen das MS einen Deal mit den Antiviren-Software-Firmen hat. Wo wären denn diese Firmen, die ihre Kohle damit verdienen, Sicherheitslöcher in Windows zu stopfen, wenn Windows sicher wäre?
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DEvent schrieb:
PS: Ich sag doch, bei Software sind die Menschen echt eigenartig. Man lässt Firmen an seine Daten rann, die keine Rechtssicherheit geben, man lässt sich in seinen Rechten freiwillig beschneiden wo es nur geht, man lässt sich denunzieren, erpressen und verarschen. Wenn sich aber Organisationen für die Rechte der Verbraucher stark machen, werden sie eher beschimpft und als Idioten gebranntmarkt.
dieses verhalten hat mich auch immer stark gewundert, aber vielleicht ist es auch nur eine form von protest gegen alle, die m$ schlecht machen.
wenn ein ms-hasser sagt: 'ms gängelt seine user wo es nur geht, zwangsregistriereung, UAC, WGA, etc', antwortet der ms-fanboy: 'ja und? das habe ich mir doch immer so gewünscht...'
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rüdiger schrieb:
Und die Anzahl der Komponenten die man "rüberschleppen" muss ändert etwas daran, ob es um Interoperabilität geht oder nicht?
Nicht die Anzahl, sondern deren "Wichtigkeit" :
Der IE läuft nicht unter Linux. Das wird der auch nie. Der IE unter Linux läuft nur auf seinen mitgeschleppten Komponenten.
Deshalb betrifft die "Schaffung von Interoperabilität" allerhöchstens das Zusammenspiel der mitgeschleppten Komponenten und Linux.
Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Komponenten und Linux derart gut "interoperieren" können, dass ein Testprogramm zur Ansicht gelangt, dass es sich bei "Linux" um ein "legales Windows" handelt.
Sorry, aber sowas läuft bei mir unter "reverses engineering".
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Ich versteh nicht was du mir sagen willst. Natürlich handelt es sich um Interoperabilität, wenn man versucht eine Komponente X auf ein System Y laufen zu lassen. Egal wie viel man von der Komponente mit nehmen muss.
Dann kannst du ja auch gerne in der Richtlinie nachlesen, das Reverse Engineering nicht verboten ist. Was aber wiederum ein komplett anderes Thema ist.
Reverse Engineering bedeutet nicht ein Programm auf einem anderen System laufen zu lassen!
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rüdiger schrieb:
Ich versteh nicht was du mir sagen willst.
Klartext :
Wenn das Testprogramm in "Linux" ein "legales Windows" sieht, dann wurde mehr getan als nur Interoperabilität herzustellen.
Dieses bischen "mehr" ist durch keine Richtlinie gedeckt.
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Ich versteh nicht was du mir sagen willst.
Klartext :
Wenn das Testprogramm in "Linux" ein "legales Windows" sieht, dann wurde mehr getan als nur Interoperabilität herzustellen.
Dieses bischen "mehr" ist durch keine Richtlinie gedeckt.Natürlich gehört zur Interoperabilität, dass die Software auf System X so funktioniert wie auf System Y. Die Richtlinien schreiben ja sogar explizit, das man eine Software untersuchen darf um sie zu reproduzieren, was hier ja noch nicht einmal gemacht wird. Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen. Also reine "Interoperabilität".
Und wie kommst du dadrauf, dass das durch keine Richtlinie gedeckt sei?
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rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.die richtlinie für interoperabilität lautet: es soll auf verschiedenen plattformen funktionieren!
irgendwelche nebeneffekte wie 'legal, illegal, sch..egal' sind erstmal nicht so wichtig
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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Hier wird einfach eine Software unter einem System X anstelle einem System Y laufen gelassen.
Der Software wird auch vorgegaukelt, dass sie auf einem "legalen Windows" läuft, bzw. wurde dafür gesorgt, dass es auch eins ist.
Damit wurde die "reine Interoperabilität" überschritten. Was über die reine Interoperabilität hinausgeht, wird durch keine Richtlinie gedeckt.Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?
Nein, damit wird die Interoperabilität gewährleistet. Interoperabilität bedeutet ja nicht, dass die Software auf System X funktioniert und auf System Y nur so n bisschen. Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.