Antidiskriminierungsgesetz und Stellenanzeigen
-
scrub schrieb:
Ich habe gelesen, und dieses Beispiel taugt nicht. Dort steht nicht, ob er Indizien vorgebracht hat und ob das Gericht diese für stichhaltig hielt.
Wenn er keine Indizien vorgebracht hat und das Gericht diese nicht für stichhaltig befunden hätte, wäre es ja wohl nicht zur Verhandlung und somit zum Urteil gekommen.
Wie dem auch sei: Ich sehe einfach nicht ein, daß man nur weil man ein Unternehmen ist, keinen Anspruch mehr auf einen Grundpfeiler unseres Rechtssystems nämlich der Unschludsvermutung hat.Ist Dir "IT-Fachkraft" nicht eingefallen oder willst Du es nicht verwenden (und warum nicht)?
"IT-Fachmann" ist lediglich ein Beispiel. Von mir aus können wir auch über "Bereichsleiter" oder "Sekretärin" reden. Für mich ist der Ausdruck grammatisch maskulin, semantisch jedoch geschlechtsneutral. Es geht mir nicht darum, best. Begriffe zu meiden. Ich prangere nur die heuchlerische Art an, daß man die Toleranz für sich pachtet, nur weil man grammatisch geschlechtsneutrale Begriffe gebraucht.
PS: Der Thread hat alle Qualitäten, um Godwin´s Law zuerfüllen. Ich hole schon mal für den finalen Schlag aus.

-
c++==d schrieb:
Wenn er keine Indizien vorgebracht hat und das Gericht diese nicht für stichhaltig befunden hätte, wäre es ja wohl nicht zur Verhandlung und somit zum Urteil gekommen.
Wie dem auch sei: Ich sehe einfach nicht ein, daß man nur weil man ein Unternehmen ist, keinen Anspruch mehr auf einen Grundpfeiler unseres Rechtssystems nämlich der Unschludsvermutung hat.Stimmt, das hatte ich nicht bedacht. Da man sichallerdings da im Zivilrecht befindet, gibt es eigentlich keine Unschuldsvermutung, oder?
c++==d schrieb:
Ich prangere nur die heuchlerische Art an, daß man die Toleranz für sich pachtet, nur weil man grammatisch geschlechtsneutrale Begriffe gebraucht.
PS: Der Thread hat alle Qualitäten, um Godwin´s Law zuerfüllen. Ich hole schon mal für den finalen Schlag aus.

Tja, das sehe ich ähnlich, zumindest halte ich eine nach einem "IT-Fachmann" suchende Anzeige nicht für diskriminierend. Ich finde das Gesetz auch nicht besonders toll, aber nun ist es halt da. Wir müssen also dafür sorgen, daß es wieder verschwindet. (Wie auch immer das klappen soll)
Aber wie kommst Du nun auf Godwins Law?
PS: Der Infinitiv lautet "zu <verb>", also in Deinem letzten Satz "zu erfüllen", nicht "zuerfüllen". Ja, das ist auch nach neuer Rechtschreibung so. Ja, das sollte nur ein netter Hinweis sein, da es ein systematischer Fehler zu sein scheint.
PPS: Das gilt natürlich nicht, wenn das Wort zusammengesetzt ist. -> "rüberzukommen" ist also richtig.
-
@scrub
Schön daß wir uns doch einig sind.
Aber wie kommst Du nun auf Godwins Law?

Diskriminierung als Thema, wachsende Länge: IMHO stehen die Chancen nicht schlecht

PS: Der Infinitiv lautet "zu <verb>", also in Deinem letzten Satz "zu erfüllen", nicht "zuerfüllen". Ja, das ist auch nach neuer Rechtschreibung so. Ja, das sollte nur ein netter Hinweis sein, da es ein systematischer Fehler zu sein scheint.
Werd ich mir (hoffentlich) merken. Danke!
-
Ist eine Formulierung wie "BereichsleiterIn" wirklich toleranter? Schließlich suggeriere ich dadurch einen Unterschied zwischen dem Posten Bereichsleiter (von einer männlichen Person besetzt) und dem Posten Bereichsleiterin (von einer weiblichen Person besetzt). Da es für notwendig erachtet wird diesen Unterschied in der Formulierung hervorzuheben muss es auch in den Posten einen Unterschied geben.
Aber wollen wir nicht genau das Unterscheiden von Gruppen vermeiden?
-
Dann such ich eben eine Bereichsleitung...
-
Ich mag "Bereichsleiter(m/w)". (Gehört da eigentlich ein ' ' vor die '('?)
-
Lügner schrieb:
(Gehört da eigentlich ein ' ' vor die '('?)
Herzlichen Glückwunsch zur kryptischsten Syntax nach regulären Ausdrücken in Perl.
Hat mich 3 Minuten gekostet, die Frage zu extrahieren. Ich übersetze mal die mutmaßliche Frage für die folgenden Leser.
Kommt vor den eingeklammerten Ausdruck eigentlich noch ein Leerzeichen?

-
Elektronix schrieb:
Interessanter Nebenaspekt: Meine Frau suchte vor einem Jahr eine Stelle für's praktische Jahr als Apothekerin. Ein Apotheker, bei dem sie sich bewarb, gab ihr den Rat: "Suchen Sie sich nur Apotheken, wo auch Männer mitarbeiten. Bei reinen Frauenschaften gibt es zu viel Mobbing."
Da sie später bei zwei Apotheken von Frauen (!) hinausgemobbt wurde
- der eine Chef hat es tatsächlich selbst so bezeichnet-, klingt mir der Satz noch heute in den Ohren. 
Das ist ein Grundphänomen, Frauen kommen in Gruppen untereinander nie zurecht (Stichwort: Zickenterror), es muss mindestens immer 1 Mann dabei sein.
-
Knuddlbaer schrieb:
SideWinder schrieb:
Und meist bestehen viele doch darauf, die Unterlagen zurück haben zu wollen. (Sogar die Flugzettel die in nem - so klein wie möglich - Briefumschlag zugeschickt werden).
Das heißt aber nicht, dass du sie auch wirklich zurücksenden musst. Du wirfst sie einfach weg.
MfG SideWInder
Ganz so einfach ist die Sache nicht, das ganze kann schon sehr stressig werden. Vorallem, wenn die Unterlagen "einfach weggeworfen wurden" und der/die Bewerber/in die Unterlagen zurückfordert, diese auch abholen würde.
Letztendlich ist die Bewerbung ein Besitzstück des Bewerbers. Es gibt zwar keinen Sinn darin, deswegen zu streiten, aber es gibt durchaus Bewerber, die dies tun. Den Spaß hab ich schon hinter mir.
Die Leute, die Bewerbungsmappen einfach wegwerfen, mussten sich wohl schon länger nicht bewerben, sonst wüssten sie, dass die Mappen sauteuer sind und wenn ein echtes Foto drin ist, kommts erst recht teuer.

Bisher hat es zum Glück nur eine Firma gebracht, meine Mappe einzubehalten.
Außerdem gibt es jetzt gescannte Fotos. :p
-
Waaass, ihr druckt Bewerbungen mit Tinte oder Toner auf totes Holz und lässt sie in materieller Form dem Unternehmen zukommen?? Wo liegt denn der Sinn darin?

-
Optimizer schrieb:
Waaass, ihr druckt Bewerbungen mit Tinte oder Toner auf totes Holz und lässt sie in materieller Form dem Unternehmen zukommen?? Wo liegt denn der Sinn darin?

Gebt mir mein PDF zurück!!
MfG SideWinder
-
E-Mails werden sowieso leider meistens ausgedruckt.