GEZ/Hausfriedensbruch?
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Umfrage: Siehe unten, Hausfriedensbruch?
Auswahl Stimmen Prozent Ja 52 88.1% Nein 7 11.9% Hallo,
angenommen den hypothetischen Fall, ein Rundfunkteilnehmer besitzt ein Radio, welches jedoch nicht bei der GEZ angemeldet ist und der "GEZ-Fahnder" kommt vorbei.
Darf er durch ein evtl. geöffnetes Hoftürchen hinter das Haus (in den Garten) laufen und von dort aus in die Wohnungen spähen oder macht er sich, wenn er das tut, selbst wegen Hausfriedensbruch strafbar?
EDIT: Im IRC wurde grade vorgeschlagen, eine Umfrage daraus zu machen, also los gehts.

Viele Grüße
Chris
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Servus,
ich würde ihn davon jagen... So ein Frickel hat auf "Meinem" Grund und Boden nix verloren und wenn er dann noch meint in meine Wohnung spähen zu müssen, dann wirds mir erst recht zu bunt. Gegen die Mitarbeiter habe ich persönlich nichts, allerdings sind ihre Methoden zu dubios und bei so was greife ich radikal durch.
mfg
HellsgoreEDIT:
"Ich warne übrigens davor, in Beiträgen hier zu Rechtsverstössen oder Körperverletzungen gegen GEZ-Mitarbeiter/-Beauftragte aufzurufen, da ich in diesem Fall die entsprechenden Beiträge lösche und den Thread schliesse."Natürlich werde ich den Mitarbeiter höflichst auf meine Rechte aufmerksam machen und ihn bitten das Privatgelände zu verlassen. Dies gilt natürlich auch für andere Vertreter, welche mit recht fragwürdigen Methoden ihr Geld verdienen möchten.
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Aber es ist ja wohl kein Hausfriedensbruch, wenn so ein Kerlchen im Garten rumläuft..
edit: Es steht zweifelsfrei fest, dass ich von solchen Dingen 0 Ahnung habe.
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Badestrand schrieb:
Aber es ist ja wohl kein Hausfriedensbruch, wenn so ein Kerlchen im Garten rumläuft..
Doch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
sonstige befriedete Besitztümer
Ich warne übrigens davor, in Beiträgen hier zu Rechtsverstössen oder Körperverletzungen gegen GEZ-Mitarbeiter/-Beauftragte aufzurufen, da ich in diesem Fall die entsprechenden Beiträge lösche und den Thread schliesse.
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Hallo,
aber ist die Befriedung nicht eigentlich nicht vorhanden, wenn das Tor offen steht?
Chris
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der Zaun sollte ausreichen, allerdings müsste das ein Gericht klären, da die Rechtssprechung in so einem Fall nicht konkret genug ist.
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Gehen wir mal davon aus es wäre Hausfriedensbruch. Kann die GEZ das jetzt als Beweis der Existenz des Radios vor Gericht ansehen oder ist dieser Beweis vor Gericht ungültig da er widerrechtlich beschafft wurde?
Ich bitte Sie ihre Meinung dazu zu äußeren und nicht das Gesetz zu deuten.
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ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.
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Ben04 schrieb:
Gehen wir mal davon aus es wäre Hausfriedensbruch. Kann die GEZ das jetzt als Beweis der Existenz des Radios vor Gericht ansehen oder ist dieser Beweis vor Gericht ungültig da er widerrechtlich beschafft wurde?
Ich bin mir fast[] sicher, dass es Hausfriedensbruch wäre. Und ich würde auch darauf tippen[], dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
[*] ianal
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borg schrieb:
ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.
Kann aber auch sein dass man 5000€ Strafe zahlen soll, weil man mit nicht angemeldetem Radio erwischt wurde. Da lohnt sich ein Gang vor Gericht dann u.u. doch

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Hallo,
also laut meinen GEZ-Briefen hier liegt die maximale Strafe (Ordnungsgeld) bei 1000 Euro. Kann aber auch sein, dass die in den folgenden Briefen noch erhöht wird, der Briefton wird ja mit jedem weiteren Brief unfreundlicher (ich bin jetzt beim Dritten).

Ich bin mir fast[] sicher, dass es Hausfriedensbruch wäre. Und ich würde auch darauf tippen[], dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Glaub ich eigentlich eher nicht. In Deutschland gibt es ja nicht so strenge Beweisverwertungsverbote wie in Deutschland. Hier werden ja sogar Zufallsfunde bei eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungen verwertet.
Achso, bevor Gerüchte aufkommen: Selbstverständlich steht bei mir kein Radio und Fernseher oder Internetanschluss habe ich auch nicht.

Chris
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Tim schrieb:
Und ich würde auch darauf tippen, dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Das ist nicht richtig. Auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel können verwendet werden.
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scrub schrieb:
Tim schrieb:
Und ich würde auch darauf tippen, dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Das ist nicht richtig. Auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel können verwendet werden.
Da stimme ich zu. Es ist nicht so wie in Amerika.
Auch Formfehler führen nicht zum Freispruch. Max. zur Wideraufnahme einen Verfahrens.
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Unix-Tom schrieb:
scrub schrieb:
Tim schrieb:
Und ich würde auch darauf tippen, dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Das ist nicht richtig. Auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel können verwendet werden.
Da stimme ich zu. Es ist nicht so wie in Amerika.
Auch Formfehler führen nicht zum Freispruch. Max. zur Wideraufnahme einen Verfahrens.In Amerika darfst Du Unbefugte auf deinem Grundstück ja auch erschiessen!

Kurzer Prozess wegen Formfehler!

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borg schrieb:
ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Man wird wohl nicht drumherum kommen, die GEZ für einen Monat zu zahlen. Aber man kann den GEZ-Typen ja dennoch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
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Wenn der Typ legal im Garten rumlaufen darf, wie er moechte, dann duerfte es jeder Andere auch. Stellt Euch vor, es laufen hundert Leute durch den Garten von jemanden und derjenige kann gar nichts dagegen tun. f'`8k
AutocogitoGruß, TGGC (making great games since 1992)
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die 6% , welche hier bei der Umfrage kein Hausfriedensbruch von GEZ Fahnder sehe, sind wohl die einzigsten die GEZ zahlen^^
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TGGC schrieb:
Wenn der Typ legal im Garten rumlaufen darf, wie er moechte, dann duerfte es jeder Andere auch. Stellt Euch vor, es laufen hundert Leute durch den Garten von jemanden und derjenige kann gar nichts dagegen tun. f'`8k
In Norwegen ist das grundsätzlich durchaus möglich. Dort ist nicht das Grundstück an sich geschützt, sondern nur die "Hausfriedenszone" - ein bestimmter Bereich um Wohnhäuser herum. Und die Norweger leben trotzdem noch

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minhen schrieb:
TGGC schrieb:
Wenn der Typ legal im Garten rumlaufen darf, wie er moechte, dann duerfte es jeder Andere auch. Stellt Euch vor, es laufen hundert Leute durch den Garten von jemanden und derjenige kann gar nichts dagegen tun. f'`8k
In Norwegen ist das grundsätzlich durchaus möglich. Dort ist nicht das Grundstück an sich geschützt, sondern nur die "Hausfriedenszone" - ein bestimmter Bereich um Wohnhäuser herum. Und die Norweger leben trotzdem noch

Aber nur der kleinste Teil! :p
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ChrisM schrieb:
In Deutschland gibt es ja nicht so strenge Beweisverwertungsverbote wie in Deutschland.
SCNRFelix
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quote="borg"]ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.[/quote]
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.