GEZ/Hausfriedensbruch?
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der Zaun sollte ausreichen, allerdings müsste das ein Gericht klären, da die Rechtssprechung in so einem Fall nicht konkret genug ist.
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Gehen wir mal davon aus es wäre Hausfriedensbruch. Kann die GEZ das jetzt als Beweis der Existenz des Radios vor Gericht ansehen oder ist dieser Beweis vor Gericht ungültig da er widerrechtlich beschafft wurde?
Ich bitte Sie ihre Meinung dazu zu äußeren und nicht das Gesetz zu deuten.
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ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.
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Ben04 schrieb:
Gehen wir mal davon aus es wäre Hausfriedensbruch. Kann die GEZ das jetzt als Beweis der Existenz des Radios vor Gericht ansehen oder ist dieser Beweis vor Gericht ungültig da er widerrechtlich beschafft wurde?
Ich bin mir fast[] sicher, dass es Hausfriedensbruch wäre. Und ich würde auch darauf tippen[], dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
[*] ianal
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borg schrieb:
ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.
Kann aber auch sein dass man 5000€ Strafe zahlen soll, weil man mit nicht angemeldetem Radio erwischt wurde. Da lohnt sich ein Gang vor Gericht dann u.u. doch

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Hallo,
also laut meinen GEZ-Briefen hier liegt die maximale Strafe (Ordnungsgeld) bei 1000 Euro. Kann aber auch sein, dass die in den folgenden Briefen noch erhöht wird, der Briefton wird ja mit jedem weiteren Brief unfreundlicher (ich bin jetzt beim Dritten).

Ich bin mir fast[] sicher, dass es Hausfriedensbruch wäre. Und ich würde auch darauf tippen[], dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Glaub ich eigentlich eher nicht. In Deutschland gibt es ja nicht so strenge Beweisverwertungsverbote wie in Deutschland. Hier werden ja sogar Zufallsfunde bei eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungen verwertet.
Achso, bevor Gerüchte aufkommen: Selbstverständlich steht bei mir kein Radio und Fernseher oder Internetanschluss habe ich auch nicht.

Chris
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Tim schrieb:
Und ich würde auch darauf tippen, dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Das ist nicht richtig. Auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel können verwendet werden.
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scrub schrieb:
Tim schrieb:
Und ich würde auch darauf tippen, dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Das ist nicht richtig. Auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel können verwendet werden.
Da stimme ich zu. Es ist nicht so wie in Amerika.
Auch Formfehler führen nicht zum Freispruch. Max. zur Wideraufnahme einen Verfahrens.
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Unix-Tom schrieb:
scrub schrieb:
Tim schrieb:
Und ich würde auch darauf tippen, dass die Beweise vor Gericht unzulässig wären (vergleichbar mit einem erzwungenen Geständnis, oder nicht erlaubten Abhörmassnahmen, schlicht ein Formfehler).
Das ist nicht richtig. Auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel können verwendet werden.
Da stimme ich zu. Es ist nicht so wie in Amerika.
Auch Formfehler führen nicht zum Freispruch. Max. zur Wideraufnahme einen Verfahrens.In Amerika darfst Du Unbefugte auf deinem Grundstück ja auch erschiessen!

Kurzer Prozess wegen Formfehler!

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borg schrieb:
ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Man wird wohl nicht drumherum kommen, die GEZ für einen Monat zu zahlen. Aber man kann den GEZ-Typen ja dennoch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
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Wenn der Typ legal im Garten rumlaufen darf, wie er moechte, dann duerfte es jeder Andere auch. Stellt Euch vor, es laufen hundert Leute durch den Garten von jemanden und derjenige kann gar nichts dagegen tun. f'`8k
AutocogitoGruß, TGGC (making great games since 1992)
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die 6% , welche hier bei der Umfrage kein Hausfriedensbruch von GEZ Fahnder sehe, sind wohl die einzigsten die GEZ zahlen^^
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TGGC schrieb:
Wenn der Typ legal im Garten rumlaufen darf, wie er moechte, dann duerfte es jeder Andere auch. Stellt Euch vor, es laufen hundert Leute durch den Garten von jemanden und derjenige kann gar nichts dagegen tun. f'`8k
In Norwegen ist das grundsätzlich durchaus möglich. Dort ist nicht das Grundstück an sich geschützt, sondern nur die "Hausfriedenszone" - ein bestimmter Bereich um Wohnhäuser herum. Und die Norweger leben trotzdem noch

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minhen schrieb:
TGGC schrieb:
Wenn der Typ legal im Garten rumlaufen darf, wie er moechte, dann duerfte es jeder Andere auch. Stellt Euch vor, es laufen hundert Leute durch den Garten von jemanden und derjenige kann gar nichts dagegen tun. f'`8k
In Norwegen ist das grundsätzlich durchaus möglich. Dort ist nicht das Grundstück an sich geschützt, sondern nur die "Hausfriedenszone" - ein bestimmter Bereich um Wohnhäuser herum. Und die Norweger leben trotzdem noch

Aber nur der kleinste Teil! :p
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ChrisM schrieb:
In Deutschland gibt es ja nicht so strenge Beweisverwertungsverbote wie in Deutschland.
SCNRFelix
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quote="borg"]ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.[/quote]
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.
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rüdiger schrieb:
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Man wird wohl nicht drumherum kommen, die GEZ für einen Monat zu zahlen. Aber man kann den GEZ-Typen ja dennoch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Was passiert eigentlich wenn man jemand nur wegen Hausfriedensbruch anzeigt? Es ist klar, dass es verboten ist allerdings groß Flogen kann das doch nicht haben. Ich meine es gibt doch so gut wie keinen Schaden.
Den Beweis des Hausfriedensbruch hat der GEZ-Typ durch das Anmelden ja selbst gebracht. Entweder er hat gelogen und er war nie da und demnach war die Anmeldung widerrechtlich oder er war da und hat Hausfriedensbruch zu verantworten.
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Hallo,
Phoemuex schrieb:
ChrisM schrieb:
In Deutschland gibt es ja nicht so strenge Beweisverwertungsverbote wie in Deutschland.
jo, sorry, ich meinte eigentlich Amerika statt Deutschland (bei zweiten Vorkommen).
Chris
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hardy schrieb:
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.
Quatsch. Die GEZ muss Dir Beweisen das Du es Jahre hattest. Man kann auch das Rundfungerät gerade erworben haben und trotzdem Jahre dort wohnen.
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Unix-Tom schrieb:
hardy schrieb:
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.
Quatsch. Die GEZ muss Dir Beweisen das Du es Jahre hattest. Man kann auch das Rundfungerät gerade erworben haben und trotzdem Jahre dort wohnen.
Ja, aber die setzen einfach mal großzügig an, in der Hoffnung dass Du nicht widersprichst.