Paar fragen zu ebay?



  • Hallo leute,

    ich hab bisher immer nur Artikel bei Ebay gekauft, nun will ich aber eigene artikel verkaufen. Nun ein paar fragen:

    Wie sieht es mit den Juristischen Gesetzestexten aus, welche leute oft drin stehen haben, al'a "Keine gewährleistung, keine garantie, etc"! Kann ich sowas einfach von nem anderne User kopieren?? weis ja nich ob die texte die oft drin sind auch rechtskröftig sind?

    Dann bräuchte ich ein Tool umd ne schöne grafische beschreiben zu erstellen und die in HTML text wandelt, da man bei ebay das ja mit html machen muss irgendie (hab ich gehört)...

    Grüße



  • Also das vonwegen "Keine Garantie" müsstest du eigentlich auch kopieren dürfen, nur nicht, wenn er es selber verfasst hat. Ist immer so eine Sache. Am besten aber, du kopierst es aus dem Gesetztbuch ! Du musst Standartmäßig sowieso nur angeben, dass Rücknamhe der Ware ausgeschlossen ist, da Privatverkauf/-auktion ! Wenn du mehrere Artikel/beliebig viele Artikel mit HTML-Code einstellen möchtest, kannst du dies glaub ich mit dem Ebay Turbolister machen. Musst mal schauen.



  • ok, gibts da schon vorgefertige gesetzestexte die auch gültig sind?



  • BorisDieKlinge schrieb:

    Wie sieht es mit den Juristischen Gesetzestexten aus, welche leute oft drin stehen haben, al'a "Keine gewährleistung, keine garantie, etc"! Kann ich sowas einfach von nem anderne User kopieren?? weis ja nich ob die texte die oft drin sind auch rechtskröftig sind?

    kannst auch von mir kopieren:

    Die Garantie des Artikels ist abgelaufen

    (kannst du sooft kopieren wie du willst.)



  • ok, gibts da schon vorgefertige gesetzestexte die auch gültig sind?

    Wie gesagt, kannst du selber verfassen. Müssen nur klar ausdrücken, dass der Artikel Privat angeboten wird und du somit keine Garantie übernimmst !
    Also ich würde den Text vorschlagen, den ich auch immer nehme :
    Garantie sowie Gewährleistung sind ausgeschlossen, da Privatverkauf !
    Übernehme keine möglichen Schäden am Artikel.

    Edit: Du solltest aber darauf achten, dass du die Käufer nicht zu sehr abschreckst.



  • pivke schrieb:

    Übernehme keine möglichen Schäden am Artikel.

    WTF?



  • Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant. Selbst Behörden schaffen es ja nicht einmal rechtlich saubere Haftungsausschlüsse zu schreiben. Tja, das hat man davon, wenn die Politiker sich lieber mit Pleitebanken befassen, als sich um echte Probleme zu kümmern 🙄.

    Offensichtlicher Tipp: Wenn es noch nichtmal Behörden schaffen einen rechtlich sauberen Haftungsausschlüsse zu formulieren, dann würde ich an deiner Stelle erst recht nicht den Haftungsausschlüssen von irgend welchen Forenmitgliedern vertrauen...



  • Du darfst als Privatverkäufer die Gewährleistung -nicht- ausschließen!

    schirrmie





  • Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂



  • Mr. N schrieb:

    Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂

    Das dürfte den Wert in der Regel doch stark mildern...



  • Mr. N schrieb:

    Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂

    Und wenn es dann nicht kaputt ist, ist folglich eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht erfüllt, was ja wohl ein Rückgabegrund ist.

    Was ist denn eigentlich mit Leuten, die sagen, dass sie eine Ware als defekt verkaufen, und damit eventuell den Eindruck erwecken der Artikel wäre funktionsfähig, und sie würden sich dadurch nur gegen unrechtmäßige Forderungen schützen? Ich meine sie könnten ja auch einfach hinschreiben: "Der Artikel ist Defekt". Ich denke nämlich dass es viele Leute gibt die stattdessen hinschreiben: "Ich kenne mich damit nicht aus und verkaufe es deshalb als defekt". Könnte man ihm nachweisen, dass er sich doch auskennt wäre das doch Betrug?

    Gruß
    Jakob



  • Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂

    Da wäre es noch besser wenn man schreibt :
    "Habe den Artikel vor ein paar Wochen getestet und lief einwandfrei und war im tadellosen Zustand", dann hat man doch praktisch gesagt, dass er im Arsch sein kann.



  • vielleicht wäre es besser, da richtige rechtsberatung zu haben, denn was hier schon so vorgeschlagen wurde ist falsch und teilweise auch gefährlich. siehe schon den link, den Andy2006 angegeben hat: http://testberichte.ebay.de/EU-Recht-und-Gewaehrleistungs-bzw-Garantieausschluss_W0QQugidZ10000000001641743



  • Und queer_boy rettet mal wieder die Welt 😃



  • naja, selbst als jura-student traue ich mir hier nicht zu, kompetente auskünfte zu geben - die tatsächlich auf alle details eingehen. gewährleistungsrecht ist eben nicht unbedingt das einfachste - und in diesem thread kommen so grundsätzliche missverständnisse zusammen, wie z.b. das ein gewährleistungsausschus (oder AGBs) einfach so "gelten" würden. da sie aber immer teil eines vertrages sind, gelten sie nur, weil beide seiten zustimmen. wenn es an solchen grundsätzlichen verständnisfragen fehlt, ist der hinweis darauf, dass in diesem thread keine kompetenten auskünfte zu erhalten sind, mehr als gerechtfertigt.



  • ...und der gesamte Thread ist natürlich keine Rechtsberatung. 😃

    cheers, Swordfish



  • Swordfish schrieb:

    ...und der gesamte Thread ist natürlich keine Rechtsberatung. 😃

    ich glaube, wenn das irgendwer lesen würde, der sich mit der materie auskennt, automatisch zu diesem schluss kommt.



  • Wahrscheinlich.

    cheers, Swordfish



  • löschen löschen löschen löschen.... 😃


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