Wie weit muss/darf Meinungsfreiheit gehen?
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rage_quit schrieb:
so, willst es auch mal versuchen in den heiß umkämpften markt der meinungsumfragen einzusteigen
Blabla, ich hatte schonmal über 100.
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Das Bedürfnis nach Meinungsfreiheit hängt von der Bildung ab.
Sagt der Fürst zum Bischof "Halt Du sie dumm - ich halt sie arm".
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"Meinungsfreiheit muss alles erlauben, außer expliziter Aufruf zu Gewalt."
warum sollte "expliziter Aufruf zu Gewalt" ausgeschlossen sein? muss sich doch keiner dran halten.
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Echte Meinungsfreiheit kennt überhaupt keine Einschränkungen!
Was habe ich gelehrt:
Je selbstbewußter, intelligenter und erfahrener Menschen sind, desto mehr folgen diese Konzepten und nicht Personen oder Persönlichkeiten bzw. deren Meinung!
Verurteilen kann man nur Taten - verbale Beleidigungen oder Lärmbelästigung.
Leute die mehr fordern sind also nicht selbstbewußt, intelligent und erfahren und glauben auch nicht das ihre Mitbürger es sind. Wieso wohl ...?
Der Verfassungschutz ist nur eine Firewall gegen Dummheit. Internetzensur und Bücherverbrennung dito. Wir sind nicht dumm und forderen /root.IMO konnte sich der Nationalsozialismus durchsetzen nicht weil 'Mein Krampf' publiziert wurde, sondern oppositionelle Meinungen unterdrückt und zensiert wurden. Denkt an China, Rußland, Nordkorea, Nahe Osten, Afganistan, USA ...
Trollfilter aktivieren. Bloß nichts tunen um die Sache aufzuwerten. Passt schon ...
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Ich würde hier schon unterscheiden zwischen:
a) Meinungen von Personen des öffentlichen Lebens (Der Bundeskanzler behauptet fälschlicherweise Herr Herbert Hölzl sei unfähig und gemein)
b) Meinungen von Privatpersonen (Herr Herbert Hölzl behauptet fälschlicherweise der Herr Bundeskanzler sei ein Idiot)
BTW: Wenn absichtliche Falschmeldungen keine Auswirkungen haben und vollkommen erlaubt sind -> Wieso nicht dauernd und immerzu den Markt mit Falschinformationen überschütten. Dem einzelnen wird es damit quasi unmöglich gemacht sich zu informieren.
IMHO:
- Privat kann jeder seine beliebige Meinung haben
- Die Verbreitung von Meinungen von privaten Personen muss begrenzt sein (Straftaten der Verleumdung und Beleidigung fallen mir da ein)
- Die Verbreitung von Meinungen von öffentlichen Personen muss noch weiter eingegrenzt seinDas überschneidet sich eigentlich ganz gut mit der derzeitigen Gesetzgebung. Ein Grund warum das Thema auch gerade in so Datenfanatiker-Foren wie diesem hier (oder wie beim CCC & Konsorten) groß herausgeputzt wird.
PPS: In Österreich sind die AKW die Titelzeile.
PPPS: Oftmals muss man sich Beleidigung, etc. auch im Einzelfalle ansehen. Gab es einen Schaden? etc.
MfG SideWinder
MfG SideWinder
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Mir fehlt ebenfalls die Antwort "Meinungsfreiheit muss alles erlauben". Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen so eine Umfrage ohne diese Antwortmöglichkeit zu machen?
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SeppJ schrieb:
Mir fehlt ebenfalls die Antwort "Meinungsfreiheit muss alles erlauben". Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen so eine Umfrage ohne diese Antwortmöglichkeit zu machen?
Nur verrückte kreuzen dort, oder?
MfG SideWinder
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SideWinder schrieb:
IMHO:
- Privat kann jeder seine beliebige Meinung haben
- Die Verbreitung von Meinungen von privaten Personen muss begrenzt sein (Straftaten der Verleumdung und Beleidigung fallen mir da ein)
- Die Verbreitung von Meinungen von öffentlichen Personen muss noch weiter eingegrenzt seinMir fehlt die Differenzierung zwischen Tat und Meinung.
"Ich denke er ist ein Idiot!" geht im Stafrecht frei durch und "Er ist ein Idiot!" kostet Tagessätze.
Fallstudie:
http://www.bild.de/
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Das muss aber dann auch genauer untersucht werden. Ganz einfach "Ich denke" vor die gesamte Website zu setzen die vorschlägt meinen Mitschüler aufzuhängen geht nicht. Finde ich. In deinem Beispiel aber zu erwägen, klar.
MfG SideWinder
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@SideWinder
Auch in Fachkreisen einen Blog genannt.Man muss auch unterscheiden was man rechtlich und gesellschaftlich sagen darf.
"Ich kann Ja-Sager in meiner Firma nicht gebrauchen. Ich brauche begeisterte Ja-Sager!" (einer meiner Kunden)
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Meinungsfreiheit muss natürlich seine Grenzen haben. Wo diese liegen steht im Grundgesetz.
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Gruum schrieb:
Meinungsfreiheit muss natürlich seine Grenzen haben. Wo diese liegen steht im Grundgesetz.
Ich füge hinzu, dass ich das Grundgesetz in dem Zusammenhang als eine Grundlage für die Gesetzgebung und des staatlichen Handelns ansehe. Meinungsfreiheit heißt nicht, dass es keinerlei Konsequenzen haben darf, wenn man eine bestimmte Meinung vertritt. Aus meiner Sicht hat der Fall Sarrazin nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Auch wenn das massive Vertreten seiner Meinung dazu führt, dass sich einige größere Organisationen von ihm abwenden und sich von ihm trennen.
Zu den Antwortmöglichkeiten. Ich kann irgendwie mit keiner Antwortmöglichkeit etwas anfangen. Inwiefern sollten Fehler bei der Meinungsfreiheit eine Rolle spielen. Fehler beziehen sich in dem Zusammenhang meistens auf Tatsachenbehauptungen. Tatsachenbehauptungen haben aber nichts mit Meinungen zu tun. Es sind Behauptungen, die entweder stimmen oder nicht. Es sind keine Meinungen. Und dann geht es um "gefährliche Informationen". Informationen sind auch Aussagen über Tatsachen. Keine Meinungen.
Gibt es Informationen, über die nicht öffentlich geredet werden sollte? Klar. Es gibt zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Militär jede Menge Informationen, bei denen ein öffentlicher Zugriff auf diese Informationen Menschen gefährden würde.
Gibt es Falschbehauptungen, die nicht geäußert werden sollten? In dem Zusammenhang denkt man natürlich sofort an Holocaustleugnung. Ob ein Verbot davon heute noch nötig ist, ist IMHO schwer zu sagen. Geschichtlich ist dieses Verbot aber sehr gut zu verstehen und es war sicherlich auch viele Jahre sehr wichtig.
...IMHO.
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Fast alle Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit sind fürn Arsch.
Das ist mal was wo wir uns die USA(die Verfassung) zum Vorbild nehmen können.
Zu Beleidigungen fällt mir nur ein: Man kann nicht beleidigt werden, man kann es nur sein.
Sonst können wir können ja wieder Blasphemie unter Strafe stellen weil das die religiösen Gefühle von manchen Menschen beleidigt wenn man nicht den selben Schwachsinn glaubt oder wenigsten die Klappe dazu hält.
Prof84 schrieb:
"Ich denke er ist ein Idiot!" geht im Stafrecht frei durch und "Er ist ein Idiot!" kostet Tagessätze.
Ich denke das ist idiotisch, falls es wahr ist. (haha)
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SideWinder schrieb:
Wieso nicht dauernd und immerzu den Markt mit Falschinformationen überschütten.
Warum meinst du, dass genau dieses nicht schon passiert? Es reicht ja mitunter ein paar Informationen zurückzuhalten, um einer Nachricht eine ganz andere Wertigkeit zu geben. Eine direkte Negation ist nicht erforderlich.
Wenn du, z.B. die Nachrichten in Deutschland (wird in Österreich genauso sein) siehst oder hörst, wirst du leicht merken, dass dort ein paar Parteisoldaten sitzen, die darüber entscheiden, was das Volk erfahren darf, oder besser nicht und bei welcher Meldung der Nachrichtensprecher lächeln darf oder sein Gesicht zu versteinern hat.
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Ihr wollt Beleidigungen erlauben? Oo
Und seit wann gelten Falschaussagen als Meinung?
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Gregor schrieb:
Zu den Antwortmöglichkeiten. Ich kann irgendwie mit keiner Antwortmöglichkeit etwas anfangen. Inwiefern sollten Fehler bei der Meinungsfreiheit eine Rolle spielen. Fehler beziehen sich in dem Zusammenhang meistens auf Tatsachenbehauptungen. Tatsachenbehauptungen haben aber nichts mit Meinungen zu tun. Es sind Behauptungen, die entweder stimmen oder nicht. Es sind keine Meinungen. Und dann geht es um "gefährliche Informationen". Informationen sind auch Aussagen über Tatsachen. Keine Meinungen.
Gibt es Informationen, über die nicht öffentlich geredet werden sollte? Klar. Es gibt zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Militär jede Menge Informationen, bei denen ein öffentlicher Zugriff auf diese Informationen Menschen gefährden würde.
Das ist die gefährlichste Form der Informationsblockade die es gibt:
Aus Gründen der nationalen Sicherheit!Kennedy Attentat ... Irak Krieg ... Tschetschenien ... Bilanzfälschung ... Kohls Spendenskandal ... Steuerbetrug ... Urkundenfälschung ... in der Presse gelangten Geheimakten ...
Man müsste die Verursacher für Falscheinträge in irgendwelchen Datenbanken verklagen können. Polizei, Geheimdienst, Ämter, SCHUFA, GDV, Steuerhinterzieher CD etc. Die richten viel mehr Schäden an.
Thema Beleidigungen: Leider ist oft die Wahrheit beleidigend. Wenn Du aufzeigst wie das Management die Firma voll vor der Wand fährt und Du sagst es im Meeting ist das Management beleidigt.
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Wie weit darf Freiheit gehen? Ich finde ich die Frage unsinnig, obwohl sie natürlich sehr gut widerspiegelt, was Meinungsfreiheit in der Praxis bedeutet. Kehren wir sie mal um! Wie eng darf ein Gefängnis sein?
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Walli schrieb:
Ich finde ich die Frage unsinnig, obwohl sie natürlich sehr gut widerspiegelt, was Meinungsfreiheit in der Praxis bedeutet.
Ich möchte noch einmal klar stellen, dass der Rauswurf aus der SPD von Sarrazin nichts, aber auch rein gar nichts mit Beschränkung von Meinungsfreiheit zu tun hat!
Das wird hier ja von manchen so dargestellt.
Wenn ich in der NPD ein Bleiberecht für alle fordere, dann muss ich mit meinem Rauswurf rechnen!
Wenn ich mich in der Veganerpartei für Massentierhaltung ausspreche, dann bin ich wohl nicht mehr lange in dieser Partei.
Alles legitime und verfassungskonforme Forderungen, aber ich denke für jeden nachvollziehbar, dass sie mit den Idealen der Parteien nicht vereinbar sind.
Auch Sarrazin hat da keine Sonderrolle, wenn die SPD meint, seine Thesen sind mit der SPD nicht vereinbar.
Sich darüber ärgern können sich höchstens SPD-Mitglieder, die es ähnlich sehen wie Sarrazin, aber hier habe ich doch eher den Eindruck, dass die Kritik von Leuten kommt,
die die SPD nichtmal wählen würden, geschweige denn ein Mitglied sind.
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Solch Umfragen sind sinnlos. Einfach mal im Grudgesetz nachschlagen, z.B. hier: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html .
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
...
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.Markante Stellen: "nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" ... "in dem Recht der persönlichen Ehre" ...
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earli schrieb:
Die Sarrazin-Debatte wirft auch die Frage nach der Meinungsfreiheit aus.
Nein, wirft sie nicht. Es hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, ob jemand aus einer Partei ausgeschlossen wird. Es hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, ob jemand aus dem Präsidium der Bundesbank ausgeschlossen wird. Auch wenn der Grund ist, dass er etwas gesagt hat.
Jeder darf alles sagen, aber er darf durchaus mit Konsequenzen rechnen. Nur bestraft werden darf er nicht.