Sind Tanzverbot/Musikverbot okay?



  • cooky451 schrieb:

    Wir schaffen einfach ALLE Feiertage ab, und erhöhen dafür dann die Zahl der freien Urlaubstage. Dann kann sich jeder seinen Scheiß so basteln, wie er ihn haben will 😃

    Das finde ich auch. Das gleiche gilt für Sonntage. Jeder soll sich seinen freien Tag selbst aussuchen! Und jeden Tag sollte man den Laden öffnen dürfen!



  • Bitte ein Bit schrieb:

    Mal eine passende Erweiterung der Fragen:

    Ist ein gesetzliches Verbot der Störung der Mittagsruhe für alle gerechtfertigt?
    Ist ein gesetzliches Verbot der Störung der Nachtruhe für alle gerechtfertigt ? (Flughafen usw.)
    Ist ein gesetzliches Verbot für den Betrieb von Schiessstände an stillen Feiertagen für alle gerechtfertigt?

    Es geht hier nicht um Störung, Störung ist eine ganz andere Frage. Hier geht es darum, ob man etwas verbieten soll, selbst wenn es keinen Lärm nach außen verursacht.

    Der Witz ist ja: Privatparties sind weiterhin erlaubt, aber in Opernhäusern darf man nicht singen.



  • Ich habe die Diskussion nur kurz überflogen. Sie erinnert mich ein wenig an die Diskussion um das Burkaverbot.

    Ihr könnt diese Frage nicht zufriedenstellend beantworten, da viele von euch im staatlichen(kollektiven) Denken gefangen sind. Ich hatte das eigentlich schon erklärt.

    Demokratie ist theoretisch falsch. Ein Repräsentant kann nicht mehr Rechte haben als das Individuum das er vertritt. Wenn ich z.B nicht stehlen darf, so darf das mein von mir gewählter Repräsentant auch nicht, da ich ihm nicht mehr Rechte übertragen kann als ich selber besitze. Q.e.d.

    Die Lösung liegt darin, dass man die Eigentumsrechte beachten muss. Eigentumsrechte anderer dürfen nicht verletzt werden. Ob getanzt werden darf bestimmt also der Eigentümer des Gegenstandes(Gebäude, Platz, Strasse usw...), das zum tanzen benutzt werden soll. Einige Eigentümer werden tanzen erlauben, andere nicht. Feiertage müssen mit dem Arbeitgeber vertraglich geregelt werden. Einige wollen ja auch keine Feiertage.

    Leider werden die Eigentumsrechte in Deutschland nicht geachtet. Das erzeugt Unmut unter den Menschen. Dies ist die Konsequenz wenn andere einem vorschreiben, was man mit seinem Eigentum(Z.B Geld, Grundstück, der eigene Körper) zu tun hat.



  • NrSr schrieb:

    ... stehlen ... Eigentum ...

    Schade, dass Eigentum Diebstahl ist. :p

    Mal im Ernst: So extrem libertäre Ansichten sind in Deutschland doch wirklich nicht weit verbreitet. Eigentumsrechte werden in Deutschland nicht in der von dir geforderten Form respektiert, weil Eigentum nicht als Grundprinzip sondern höchstens als Mittel zum Zweck angesehen wird.

    PS: Zieh nach New Hampshire. Live free or die!



  • earli schrieb:

    Du kannst solange wie du willst versuchen, den Willen, in Ruhe gelassen zu werden, lächerlich erscheinen zu lassen. Das Lächerlichste an der Geschichte ist und bleibt das Tanzverbot an sich.

    Mal abgesehen davon dass du ein mittelmäßiger Troll bist, fällt es mir einfach extrem schwer nachzuvollziehen, wie man sich so drüber aufregen kann, dass man am Karfreitag nicht tanzen darf (lax gehandhabt, again), anstatt einfach den geschenkten freien Tag zu genießen. Weil, und da müssen wir dann nochmal ehrlich sein, die Leute die am lautesten darüber schreien, die hatten nicht vor, an dem Tag tanzen zu gehen. Das sind nämlich die "Aus PRINZIP!!"-Leute. Und solche Leute sind anstrengend und furchtbar nervig. Das hat was von kindischem "ICH WILL ABER"-gehabe.

    Auch wenn ich mich wiederhole: Jedem einzelnen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, eine Aufhebung des Gesetzes auf Landesebene anzustreben.



  • rüdiger schrieb:

    Ich bezweifle stark, dass dies die allgemeine Moralvorstellung widerspiegelt.

    Sicher? Dir mag es egal sein, mir im Grunde auch, auch wenn mich das aktuelle Verbot nicht stört und ich auch keine Grund sehe, daran was zu ändern. Aber frag mal die Bevölkerung, was sie davon hält. Eine Umfrage dazu wär vll mal nett, aber ich bin sicher, dass der Anteil der Befürworter des Verbotes nicht gerade klein sein wird.

    Fakt ist, das Verbot existiert und soll damit auch durchgesetzt werden, so unsinnig es auch sein mag. Um daran was zu ändern muss das Verbot weg. Volksentscheid fällt weg, da es ein bundesweites Gesetz ist. Notfalls könnte man eine Verfassungsbeschwerde einlegen, wobei hier fraglich ist, ob "tanzen am Karfreitag" ein Grundrecht darstellt



  • zwutz schrieb:

    wobei hier fraglich ist, ob "tanzen am Karfreitag" ein Grundrecht darstellt

    Art. 2 Abs. 1 GG



  • ich kenne den Artikel, danke



  • Wieso stellst du dann so eine Frage?



  • zwutz schrieb:

    ich kenne den Artikel, danke

    Uuuund?
    Wir haben hier den Fall, daß auf Landesebene, sorry, Freistaatsebene eine Gesetzeslage besteht, deren Vereinbarkeit mit dem GG zumindest fundiert in Zweifel zu ziehen ist. Bundesrecht bricht Landesrecht, deswegen störts ja auch nicht, daß in der bayerischen Verfassung die Todesstrafe noch drinsteht.
    Daß in der praktischen Rechtssprechung so ein uraltes Unikum wie das Verbot musikalischer Darbietungen noch zur Anwendung kommen soll, ist das eigentlich Unerhörte.
    Wie absurd das ist, kann man sich mal so klarmachen:
    Darf Michael Mittermayer eigentlich noch auftreten oder muß er aus den großen Programmen die kurzen an Musik erinnernden Hintergrundeinspielungen vorher rausschmeißen? Auf jeden Fall kriegt Willy Astor Auftrittsverbot, weil seine ständig dabeiseiende Gitarre musikverdächtig ist.
    Was ist mit Kino? Kein Film funktioniert ohne Musik, auch keine Oper. Das eine erlaubt, das andere nicht.
    Der bayerische Rundfunk spielt an dem Tag pflichtschuldigst nur Trübtassenmusik, wer will entscheiden, ob Chris Rea nicht doch viel zu fröhlich für's Innehalten ist und überhaupt: Ist doch eine musikalische Darbietung. Ganz sicher bin ich mir, daß die Kuttenbrunzerschaft doch die eine oder andere Kirchenorgel anwerfen wird, damit ein paar alte Mütterchen Jesus besingen können, warum kriegt da nicht jede einen Ordnungsgeldbescheid über 200 €?

    Es lassen sich ohne Ende Belege dafür finden, daß das Verbot absolut hirnrissig ist und nicht einmal kosequent zur Anwendung kommt. Damit wird die Anwendung zur Willkürlichkeit und die hat in einem Rechtsstaat absolut nichts zu tun!



  • pointercrash() schrieb:

    Es lassen sich ohne Ende Belege dafür finden, daß das Verbot absolut hirnrissig ist und nicht einmal kosequent zur Anwendung kommt. Damit wird die Anwendung zur Willkürlichkeit und die hat in einem Rechtsstaat absolut nichts zu tun!

    dann lass das höchstrichterlich klären. Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu



  • zwutz schrieb:

    Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu

    Nur unmittelbar betroffenen.



  • Bashar schrieb:

    zwutz schrieb:

    Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu

    Nur unmittelbar betroffenen.

    Wenn du am Karfreitag als Nicht-Christ nicht die nicht-christliche Diskothek besuchen darfst, bist du unmittelbar betroffen. Natürlich wäre es möglich, dass die Richter den Eingriff in die Grundrechte als nicht bedeutend genug für ein Verfahren erachten (es gab auch schon jemanden, der wegen eines Bußgeldbescheids für Falschparken vors BVerfG gezogen ist - daraus wurde dann tatsächlich mal eine Missbrauchsgebühr), prinzipiell ist es aber möglich.
    Ist aber auch eine finanzielle Sache denke ich. Die Verfassungsbeschwerde ist zwar gebührenfrei, aber wenigstens einen Anwalt sollte man ja schon hinzuziehen. Und dann ein jahrelanges Verfahren nur für einen Abend?

    Darüber hinaus haben Gesetze glaube ich auch eine bestimmte Frist, nach der sie vom BVerfG nicht mehr aufgehoben werden können. Klagen kannst du also allenfalls, dass du an einem bestimmten Karfreitag nicht tanzen darfst. Deswegen wird dann aber niemand für dich öffnen.
    Lukrativer in dem Zusammenhang wäre vielleicht eine Klage einer Diskothek. Wenn sie Recht bekommt, kann sie möglicherweise als einzige trotz Tanzverbot öffnen, während die anderen erst auch Urteile anstreben müssen. Da kenne ich mich aber nicht genug aus.



  • GPC schrieb:

    earli schrieb:

    Du kannst solange wie du willst versuchen, den Willen, in Ruhe gelassen zu werden, lächerlich erscheinen zu lassen. Das Lächerlichste an der Geschichte ist und bleibt das Tanzverbot an sich.

    Mal abgesehen davon dass du ein mittelmäßiger Troll bist, fällt es mir einfach extrem schwer nachzuvollziehen, wie man sich so drüber aufregen kann, dass man am Karfreitag nicht tanzen darf (lax gehandhabt, again), anstatt einfach den geschenkten freien Tag zu genießen. Weil, und da müssen wir dann nochmal ehrlich sein, die Leute die am lautesten darüber schreien, die hatten nicht vor, an dem Tag tanzen zu gehen. Das sind nämlich die "Aus PRINZIP!!"-Leute. Und solche Leute sind anstrengend und furchtbar nervig. Das hat was von kindischem "ICH WILL ABER"-gehabe.

    Es geht nicht nur um Tanzen. Es geht um Musik im öffentlichen Raum, und auch Theater zum Beispiel.

    Übrigens: ca. 225.000 Deutsche haben an diesem einen Tag Geburtstag.

    Auch wenn ich mich wiederhole: Jedem einzelnen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, eine Aufhebung des Gesetzes auf Landesebene anzustreben.

    Klar, aber dazu müssen erstmal die Leute wissen, dass es so ein Verbot gibt. Die halten das für einen Aprilscherz. Das ist einer der Gründe für diesen Thread.



  • ipsec schrieb:

    Bashar schrieb:

    zwutz schrieb:

    Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu

    Nur unmittelbar betroffenen.

    Wenn du am Karfreitag als Nicht-Christ nicht die nicht-christliche Diskothek besuchen darfst, bist du unmittelbar betroffen.

    Nein, du bist unmittelbar betroffen, wenn du eine Discothek betreibst, dir das Ordnungsamt am Karfreitag den Laden schließt, du Einspruch einlegst, evtl. klagst, und am Ende unterliegst.
    Wenn du einfach nur tanzen gehen willst, aber die Disco zu hat, musst du dich an den Betreiber wenden, nicht an das Verfassungsgericht.



  • earli schrieb:

    GPC schrieb:

    earli schrieb:

    Du kannst solange wie du willst versuchen, den Willen, in Ruhe gelassen zu werden, lächerlich erscheinen zu lassen. Das Lächerlichste an der Geschichte ist und bleibt das Tanzverbot an sich.

    Mal abgesehen davon dass du ein mittelmäßiger Troll bist, fällt es mir einfach extrem schwer nachzuvollziehen, wie man sich so drüber aufregen kann, dass man am Karfreitag nicht tanzen darf (lax gehandhabt, again), anstatt einfach den geschenkten freien Tag zu genießen. Weil, und da müssen wir dann nochmal ehrlich sein, die Leute die am lautesten darüber schreien, die hatten nicht vor, an dem Tag tanzen zu gehen. Das sind nämlich die "Aus PRINZIP!!"-Leute. Und solche Leute sind anstrengend und furchtbar nervig. Das hat was von kindischem "ICH WILL ABER"-gehabe.

    Es geht nicht nur um Tanzen. Es geht um Musik im öffentlichen Raum, und auch Theater zum Beispiel.

    Nein, es geht um kindisches Rebellionsverhalten. Das ist wie bei einem Kind, dem von selbst nie einfallen würde, X zu tun.. aber weil X verboten ist, will es das mit aller Gewalt machen.
    Die Mehrheit nimmt den geschenkten freien Tag gerne mit und nimmt's lässig, dass man am Abend was ruhiges macht.

    Übrigens: ca. 225.000 Deutsche haben an diesem einen Tag Geburtstag.

    Bei 80 Millionen Gesamtbevölkerung sind das 0.0028125%. Also keine Sau. Und die haben's doch gut. An ihrem Geburtstag ist Feiertag, d.h. sie müssen nicht arbeiten und man kann Freunde einladen (die müssen ja auch nicht arbeiten) und iwo was nettes machen. Abends kann man sogar daheim feiern. Wenn man UNBEDINGT in der Disko feiern muss, um Whiskey-Bull zu kippen oder ins Theater will, dann feiert man eben etwas später. Stell dir vor, Millionen Menschen machen das auch, denn die haben unter der Woche Geburtstag und feiern erst am Wochenende 😉



  • GPC schrieb:

    Übrigens: ca. 225.000 Deutsche haben an diesem einen Tag Geburtstag.

    Bei 80 Millionen Gesamtbevölkerung sind das 0.0028125%. Also keine Sau. Und die haben's doch gut. An ihrem Geburtstag ist Feiertag, d.h. sie müssen nicht arbeiten und man kann Freunde einladen (die müssen ja auch nicht arbeiten) und iwo was nettes machen. Abends kann man sogar daheim feiern. Wenn man UNBEDINGT in der Disko feiern muss, um Whiskey-Bull zu kippen oder ins Theater will, dann feiert man eben etwas später. Stell dir vor, Millionen Menschen machen das auch, denn die haben unter der Woche Geburtstag und feiern erst am Wochenende 😉

    Bloß nicht am Wocheende. Am Wochenende sind die Diskotheken voller Touristen und Whiskey-Bull-Säufer. :p



  • GPC schrieb:

    Übrigens: ca. 225.000 Deutsche haben an diesem einen Tag Geburtstag.

    Bei 80 Millionen Gesamtbevölkerung sind das 0.0028125%.

    Es ist doch klar, dass es ungefährt jeder 365ste sein muss, also etwas um 0,3%. Wie kann man so danebenliegen, ohne es zu merken? 😃

    Also keine Sau.

    Da das Osterdatum nicht fest ist, sondern wandert, sind im Laufe ihres Lebens sehr viel mehr Menschen davon betroffen als nur 1/365. Außerdem sind ihre Gäste ebenfalls betroffen.



  • Bashar schrieb:

    GPC schrieb:

    Übrigens: ca. 225.000 Deutsche haben an diesem einen Tag Geburtstag.

    Bei 80 Millionen Gesamtbevölkerung sind das 0.0028125%.

    Es ist doch klar, dass es ungefährt jeder 365ste sein muss, also etwas um 0,3%. Wie kann man so danebenliegen, ohne es zu merken? 😃

    Woops, stimmt. fsi sagt, dass ich mich vertippt habe. Es bleibt aber dabei... immer noch vernachlässigbar.

    Also keine Sau.

    Da das Osterdatum nicht fest ist, sondern wandert, sind im Laufe ihres Lebens sehr viel mehr Menschen davon betroffen als nur 1/365. Außerdem sind ihre Gäste ebenfalls betroffen.

    Es stimmt, dass es mehr als immer die gleichen 225000 betrifft, jedoch wandert das Osterdatum nicht von April in den August etc. Die Gruppe der betroffenen Menschen ist also nicht unglaublich viel größer.



  • Bashar schrieb:

    Da das Osterdatum nicht fest ist, sondern wandert, sind im Laufe ihres Lebens sehr viel mehr Menschen davon betroffen als nur 1/365.

    Ist doch gut, dass es nicht jedes Jahr dieselben sind.


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