Sind Tanzverbot/Musikverbot okay?
-
Edit:
Was rede ich hier eigentlich noch...
-
zwutz schrieb:
Wenn die allgemeine Moralvorstellung ist, dass am Karfreitag nicht getanzt (und am Sonntag nicht gearbeitet) werden soll, dann muss man das erstmal so hinnehmen und darauf hoffen, dass sich diese Grundeinstellung ändert.
Ich bezweifle stark, dass dies die allgemeine Moralvorstellung widerspiegelt.
-
Mal eine passende Erweiterung der Fragen:
Ist ein gesetzliches Verbot der Störung der Mittagsruhe für alle gerechtfertigt?
Ist ein gesetzliches Verbot der Störung der Nachtruhe für alle gerechtfertigt ? (Flughafen usw.)
Ist ein gesetzliches Verbot für den Betrieb von Schiessstände an stillen Feiertagen für alle gerechtfertigt?
-
Ich erweitere auch:
Ist es gerechtfertigt, dass die Taliban für ein komplettes Tanzverbot kritisiert wurden?Die Linie muss natürlich da gezogen werden, wo andere wirklich gestört werden und nicht da, wo andere nur deshalb gestört werden, weil sie von einer 'Ruhestörung' wissen, von der sie aber eigentlich nichts mitkriegen.
-
Jockelx schrieb:
Ich erweitere auch:
Ist es gerechtfertigt, dass die Taliban für ein komplettes Tanzverbot kritisiert wurden?Die Linie muss natürlich da gezogen werden, wo andere wirklich gestört werden und nicht da, wo andere nur deshalb gestört werden, weil sie von einer 'Ruhestörung' wissen, von der sie aber eigentlich nichts mitkriegen.
Das ist nachvollziehbar, mit der gleichen Argumentation kann sich aber auch jeder gerne mit Heroin vollpumpen, solange dadurch kein anderer belästigt wird. Geht so auch nicht, weil der Staat da meint, er muß seine Schäfchen vor sich selber schützen.
Aber ob sich jemand am Karfreitag in der Disse einen abhopst, kann Staat wie Kuttenbrunzern eigentlich Banane sein, das Verbot ist völlig absurd. In den Puff darf ich, aber dort nicht auf die Tanzfläche? Was soll das, absolut unzeitgemäß! :p
Wirkt irgendwie, wie die skurrilen US- Gesetze, wo man keine Unterwäsche auf der Leine trocknen darf oder Gefängnis droht, wenn die Frau beim Sex obenauf ist.
-
Das Tanzverbot ist kein Scherz und es WIRD auch durchgesetzt.
Wie pointercrash() schon sagte, ist es generalueberholt und gehoert weggemacht. Was mich wundert ist, dass sich hier Leute finden, die das Verbot verteidigen.
-
GPC schrieb:
Das hat nichts mit dem zu tun, was ich gesagt habe. Aber es stimmt, es wird wirklich furchtbares Leid unter den Menschen angerichtet. Sorry alter, aber dich kann man einfach nicht ernst nehmen
Wenn du dich so in deinen Rechten beschnitten siehst, dann steht dir aber auch frei, etwas dagegen zu unternehmen... die Möglichkeiten sind zahlreich. Warum tust du das nicht?
Du kannst solange wie du willst versuchen, den Willen, in Ruhe gelassen zu werden, lächerlich erscheinen zu lassen. Das Lächerlichste an der Geschichte ist und bleibt das Tanzverbot an sich.
-
cooky451 schrieb:
Wir schaffen einfach ALLE Feiertage ab, und erhöhen dafür dann die Zahl der freien Urlaubstage. Dann kann sich jeder seinen Scheiß so basteln, wie er ihn haben will
Das finde ich auch. Das gleiche gilt für Sonntage. Jeder soll sich seinen freien Tag selbst aussuchen! Und jeden Tag sollte man den Laden öffnen dürfen!
-
Bitte ein Bit schrieb:
Mal eine passende Erweiterung der Fragen:
Ist ein gesetzliches Verbot der Störung der Mittagsruhe für alle gerechtfertigt?
Ist ein gesetzliches Verbot der Störung der Nachtruhe für alle gerechtfertigt ? (Flughafen usw.)
Ist ein gesetzliches Verbot für den Betrieb von Schiessstände an stillen Feiertagen für alle gerechtfertigt?Es geht hier nicht um Störung, Störung ist eine ganz andere Frage. Hier geht es darum, ob man etwas verbieten soll, selbst wenn es keinen Lärm nach außen verursacht.
Der Witz ist ja: Privatparties sind weiterhin erlaubt, aber in Opernhäusern darf man nicht singen.
-
Ich habe die Diskussion nur kurz überflogen. Sie erinnert mich ein wenig an die Diskussion um das Burkaverbot.
Ihr könnt diese Frage nicht zufriedenstellend beantworten, da viele von euch im staatlichen(kollektiven) Denken gefangen sind. Ich hatte das eigentlich schon erklärt.
Demokratie ist theoretisch falsch. Ein Repräsentant kann nicht mehr Rechte haben als das Individuum das er vertritt. Wenn ich z.B nicht stehlen darf, so darf das mein von mir gewählter Repräsentant auch nicht, da ich ihm nicht mehr Rechte übertragen kann als ich selber besitze. Q.e.d.
Die Lösung liegt darin, dass man die Eigentumsrechte beachten muss. Eigentumsrechte anderer dürfen nicht verletzt werden. Ob getanzt werden darf bestimmt also der Eigentümer des Gegenstandes(Gebäude, Platz, Strasse usw...), das zum tanzen benutzt werden soll. Einige Eigentümer werden tanzen erlauben, andere nicht. Feiertage müssen mit dem Arbeitgeber vertraglich geregelt werden. Einige wollen ja auch keine Feiertage.
Leider werden die Eigentumsrechte in Deutschland nicht geachtet. Das erzeugt Unmut unter den Menschen. Dies ist die Konsequenz wenn andere einem vorschreiben, was man mit seinem Eigentum(Z.B Geld, Grundstück, der eigene Körper) zu tun hat.
-
NrSr schrieb:
... stehlen ... Eigentum ...
Schade, dass Eigentum Diebstahl ist. :p
Mal im Ernst: So extrem libertäre Ansichten sind in Deutschland doch wirklich nicht weit verbreitet. Eigentumsrechte werden in Deutschland nicht in der von dir geforderten Form respektiert, weil Eigentum nicht als Grundprinzip sondern höchstens als Mittel zum Zweck angesehen wird.
PS: Zieh nach New Hampshire. Live free or die!
-
earli schrieb:
Du kannst solange wie du willst versuchen, den Willen, in Ruhe gelassen zu werden, lächerlich erscheinen zu lassen. Das Lächerlichste an der Geschichte ist und bleibt das Tanzverbot an sich.
Mal abgesehen davon dass du ein mittelmäßiger Troll bist, fällt es mir einfach extrem schwer nachzuvollziehen, wie man sich so drüber aufregen kann, dass man am Karfreitag nicht tanzen darf (lax gehandhabt, again), anstatt einfach den geschenkten freien Tag zu genießen. Weil, und da müssen wir dann nochmal ehrlich sein, die Leute die am lautesten darüber schreien, die hatten nicht vor, an dem Tag tanzen zu gehen. Das sind nämlich die "Aus PRINZIP!!"-Leute. Und solche Leute sind anstrengend und furchtbar nervig. Das hat was von kindischem "ICH WILL ABER"-gehabe.
Auch wenn ich mich wiederhole: Jedem einzelnen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, eine Aufhebung des Gesetzes auf Landesebene anzustreben.
-
rüdiger schrieb:
Ich bezweifle stark, dass dies die allgemeine Moralvorstellung widerspiegelt.
Sicher? Dir mag es egal sein, mir im Grunde auch, auch wenn mich das aktuelle Verbot nicht stört und ich auch keine Grund sehe, daran was zu ändern. Aber frag mal die Bevölkerung, was sie davon hält. Eine Umfrage dazu wär vll mal nett, aber ich bin sicher, dass der Anteil der Befürworter des Verbotes nicht gerade klein sein wird.
Fakt ist, das Verbot existiert und soll damit auch durchgesetzt werden, so unsinnig es auch sein mag. Um daran was zu ändern muss das Verbot weg. Volksentscheid fällt weg, da es ein bundesweites Gesetz ist. Notfalls könnte man eine Verfassungsbeschwerde einlegen, wobei hier fraglich ist, ob "tanzen am Karfreitag" ein Grundrecht darstellt
-
zwutz schrieb:
wobei hier fraglich ist, ob "tanzen am Karfreitag" ein Grundrecht darstellt
-
ich kenne den Artikel, danke
-
Wieso stellst du dann so eine Frage?
-
zwutz schrieb:
ich kenne den Artikel, danke
Uuuund?
Wir haben hier den Fall, daß auf Landesebene, sorry, Freistaatsebene eine Gesetzeslage besteht, deren Vereinbarkeit mit dem GG zumindest fundiert in Zweifel zu ziehen ist. Bundesrecht bricht Landesrecht, deswegen störts ja auch nicht, daß in der bayerischen Verfassung die Todesstrafe noch drinsteht.
Daß in der praktischen Rechtssprechung so ein uraltes Unikum wie das Verbot musikalischer Darbietungen noch zur Anwendung kommen soll, ist das eigentlich Unerhörte.
Wie absurd das ist, kann man sich mal so klarmachen:
Darf Michael Mittermayer eigentlich noch auftreten oder muß er aus den großen Programmen die kurzen an Musik erinnernden Hintergrundeinspielungen vorher rausschmeißen? Auf jeden Fall kriegt Willy Astor Auftrittsverbot, weil seine ständig dabeiseiende Gitarre musikverdächtig ist.
Was ist mit Kino? Kein Film funktioniert ohne Musik, auch keine Oper. Das eine erlaubt, das andere nicht.
Der bayerische Rundfunk spielt an dem Tag pflichtschuldigst nur Trübtassenmusik, wer will entscheiden, ob Chris Rea nicht doch viel zu fröhlich für's Innehalten ist und überhaupt: Ist doch eine musikalische Darbietung. Ganz sicher bin ich mir, daß die Kuttenbrunzerschaft doch die eine oder andere Kirchenorgel anwerfen wird, damit ein paar alte Mütterchen Jesus besingen können, warum kriegt da nicht jede einen Ordnungsgeldbescheid über 200 €?Es lassen sich ohne Ende Belege dafür finden, daß das Verbot absolut hirnrissig ist und nicht einmal kosequent zur Anwendung kommt. Damit wird die Anwendung zur Willkürlichkeit und die hat in einem Rechtsstaat absolut nichts zu tun!
-
pointercrash() schrieb:
Es lassen sich ohne Ende Belege dafür finden, daß das Verbot absolut hirnrissig ist und nicht einmal kosequent zur Anwendung kommt. Damit wird die Anwendung zur Willkürlichkeit und die hat in einem Rechtsstaat absolut nichts zu tun!
dann lass das höchstrichterlich klären. Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu
-
zwutz schrieb:
Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu
Nur unmittelbar betroffenen.
-
Bashar schrieb:
zwutz schrieb:
Eine Verfassungsbeschwerde steht dir jederzeit zu
Nur unmittelbar betroffenen.
Wenn du am Karfreitag als Nicht-Christ nicht die nicht-christliche Diskothek besuchen darfst, bist du unmittelbar betroffen. Natürlich wäre es möglich, dass die Richter den Eingriff in die Grundrechte als nicht bedeutend genug für ein Verfahren erachten (es gab auch schon jemanden, der wegen eines Bußgeldbescheids für Falschparken vors BVerfG gezogen ist - daraus wurde dann tatsächlich mal eine Missbrauchsgebühr), prinzipiell ist es aber möglich.
Ist aber auch eine finanzielle Sache denke ich. Die Verfassungsbeschwerde ist zwar gebührenfrei, aber wenigstens einen Anwalt sollte man ja schon hinzuziehen. Und dann ein jahrelanges Verfahren nur für einen Abend?Darüber hinaus haben Gesetze glaube ich auch eine bestimmte Frist, nach der sie vom BVerfG nicht mehr aufgehoben werden können. Klagen kannst du also allenfalls, dass du an einem bestimmten Karfreitag nicht tanzen darfst. Deswegen wird dann aber niemand für dich öffnen.
Lukrativer in dem Zusammenhang wäre vielleicht eine Klage einer Diskothek. Wenn sie Recht bekommt, kann sie möglicherweise als einzige trotz Tanzverbot öffnen, während die anderen erst auch Urteile anstreben müssen. Da kenne ich mich aber nicht genug aus.