Anspruch auf Domain geltend machen
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Schau dir mal einen meiner alten Threads an, da war meine Domain auch mein Nachname: http://www.c-plusplus.net/forum/196771
Ich hatte dann ein paar Jahre später versucht die Domain über so ein Domain-Pool-System anonym zu kaufen. Hatte dem Besitzer 100 EUR geboten. Als Antwort kam, das er 1000 EUR will.
Habe nicht gewusst, das mein Name/Domain so viel wert sein soll. Warum auch immer.
Meine anonyme Frage, warum er 1000 EUR dafür haben will, quittierte er mit warum ich nur 100 EUR zahlen will. Und hat mich dann im System auf Ignore gesetzt.
Die Domain-Mafia ist echt der letzte Dreck. Ich verstehe nicht, wieso die Domain-Verwaltungen es dulden, das die Domains geparkt werden mit offensichtlichen Dummy-Seiten. Die Domain-Verwaltung oder Homepage-Provider sind wahrscheinlich in der Domain-Mafia mitbeteiligt.
In dem Urteil steht leider nicht drin, ob die Domain einem kostenlos überlassen werden muß.
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Hallo,
danke für deine abwertende Äußerung. Das zeigt mehr von deinem Charakter als dir vielleicht lieb ist
Das höchstrichterliche Urteil bringt dir auch nicht viel, bei einem Namen wie "Müller" oder "Hipp" oder "Riedel". Gut, nun sagtest du dass dein Name selten ist, aber davon ausgehend das im www immer noch das Urheberrecht die wichtigste Sprache spricht und du garantiert nicht Urheber deines Namens bist kannst du dich da wohl auf einen längeren Rechtsstreit einstellen.
Btw.: Es wird garantiert mehr Leute geben die deinen Namen besitzen! Sollten die dann auch auf die Idee kommen sich die Domain krallen zu wollen, wirds interessant. Dann kannst du dich ja mal melden und sagen was daraus geworden ist
Trotzdem viel Erfolg...
LG
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123 schrieb:
danke für deine abwertende Äußerung. Das zeigt mehr von deinem Charakter als dir vielleicht lieb ist
ja, dass ich Kommentare wie deine nicht brauch
123 schrieb:
Das höchstrichterliche Urteil bringt dir auch nicht viel, bei einem Namen wie "Müller" oder "Hipp" oder "Riedel". Gut, nun sagtest du dass dein Name selten ist, aber davon ausgehend das im www immer noch das Urheberrecht die wichtigste Sprache spricht und du garantiert nicht Urheber deines Namens bist kannst du dich da wohl auf einen längeren Rechtsstreit einstellen.
der Name _ist_ selten. Es gibt Unternehmen mit diesem Namen, aber auch nur, weil der Gründer/Inhaber so heißt.
Es gibt keine auf diesen Namen eingetragene Marke und vor allem gibt es kein Unternehmen, dessen Firma aus lediglich diesem Namen besteht.Und sollte dann doch mal jemand meiner Verwandten auf die Idee kommen, dass er die Domain haben will, gilt immer noch "First come, first served"
Halte mich nicht für so dumm, dass ich sowas nicht alles im Vorfeld bedenke.
Wenn ich sage "ich habe Anspruch, wie mach ich den geltend" dann brauch ich niemanden, der sagt, ich hätte keinen Anspruch. Nimm diese Tatsache als Fakt hin, da das mein Problem ist
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Hallo,
es gibt EINEN Präzedenzfall, KEIN Gesetz - welches sagt dass du Anspruch darauf hast. Von mir aus mach doch was du willst, du wirst nur sehr schnell merken, dass es nicht so einfach wird wie du es dir offenbar vorstellst.
LG
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Warum eigentlich nicht direkt bei der Domain-Registration beanspruchen, so dass die Domain-Registration sagt, sie darf die Domain nicht weiter vergeben, so dass für den momentanen Mieter, eine Verlängerung nach der Vertragslaufzeit nicht möglich ist.
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123 schrieb:
Hallo,
es gibt EINEN Präzedenzfall, KEIN Gesetz - welches sagt dass du Anspruch darauf hast. Von mir aus mach doch was du willst, du wirst nur sehr schnell merken, dass es nicht so einfach wird wie du es dir offenbar vorstellst.
LG
ich stelle es mir nicht einfach vor, sonst hätt ich hier nicht gefragt.
Und ein Präzendenzfall ist sogar besser als ein Gesetz. Ein Gesetz ist Auslegungssache, an einen Präzedenzfall muss sich ein Gericht haltenOberwegs schrieb:
Warum eigentlich nicht direkt bei der Domain-Registration beanspruchen, so dass die Domain-Registration sagt, sie darf die Domain nicht weiter vergeben, so dass für den momentanen Mieter, eine Verlängerung nach der Vertragslaufzeit nicht möglich ist.
Hast du da genauere Infos? Wüsste nicht, wie das möglich sein sollte
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zwutz schrieb:
an einen Präzedenzfall muss sich ein Gericht halten
In Amerika vielleicht, in Deutschland nicht.
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Dispute bei DENIC einreichen und mit dem Domainbesitzer reden - am besten über einen Anwalt.
Du hast Recht auf die Domain, es gibt aber keine Routineverfahren dazu, so dass es langwierig werden kann. Deshalb über die DENIC den dispute Eintrag machen, dann muss der Inhaber nämlich reagieren.
Wichtig ist, dass über einen Anwalt zu spielen. Du kannst eigentlich nicht verlieren sofern es keine Firma gibt die so heisst. Firmennamen/Markenzeichnen schlägt nämlich deinen Namen. Und Gemeinde/Städte schlagen Firmen/Markennamen.
BTW: der Fall von Artchi ist ein anderer. Denn khartchi ist nicht durchs Namensrecht gesichert. Familiennamen aber schon.
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Shade Of Mine schrieb:
Dispute bei DENIC einreichen und mit dem Domainbesitzer reden - am besten über einen Anwalt.
hm, wollte eigentlich ungern einen Anwalt einschalten, aber ich glaub sogar, dass das die bessere wahl wäre.
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Shade Of Mine schrieb:
BTW: der Fall von Artchi ist ein anderer. Denn khartchi ist nicht durchs Namensrecht gesichert. Familiennamen aber schon.
Kharchi ist mein Familienname!
Aber wenn ich erst noch einen Anwalt einschalten muß, kann ich auch gleich die 1000 EUR bezahlen.
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zwutz schrieb:
Shade Of Mine schrieb:
Dispute bei DENIC einreichen und mit dem Domainbesitzer reden - am besten über einen Anwalt.
hm, wollte eigentlich ungern einen Anwalt einschalten, aber ich glaub sogar, dass das die bessere wahl wäre.
Die DENIC schlichtet keine Streits. Das kann nur ein Gericht (bzw. je nach TLD gibt es Institutionen die das machen, zB WIPO). Siehe zB UDRP.
In Deutschland ist es so, dass Gerichte den Streit schlichten da es keinen Vertrag mit der WIPO oder Ähnlichen Organisationen gibt. Du kannst deshalb leider nichts anderes machen als einen Anwalt einschalten.
Das sollte aber auch nicht das Problem sein, da du quasi nicht verlieren kannst. Die Gesetzeslage ist vollkommen klar. Es kann sich aber etwas hinziehen.
Domainnamensrecht ist geregelt. Es gibt eine Prioritätenliste die Entscheidet wer einen Anspruch durchsetzen kann und wenn du unter diesem Namen bekannt bist, dann hast du Recht auf diese Domain. Mehr Recht als du haben nur
- Städte/Gemeiden die so heissen
- Firmen bzw. Markennamen die so lauten
- Personen die genauso heissen und vor dir den Anspruch eingereicht haben
Aber wie gesagt: es gibt leider keine Routineverfahren. Das bedeutet dass es langwierig wird. Oft ist es billiger sich Aussergerichtlich auf einen bestimmten Betrag zu einigen.
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Artchi schrieb:
Shade Of Mine schrieb:
BTW: der Fall von Artchi ist ein anderer. Denn khartchi ist nicht durchs Namensrecht gesichert. Familiennamen aber schon.
Kharchi ist mein Familienname!
Aber wenn ich erst noch einen Anwalt einschalten muß, kann ich auch gleich die 1000 EUR bezahlen.
Oh, sorry. Dachte KH wären initialen.
Dann ist der Fall natürlich ein anderer. Mein Fehler.Dann steht dir die Domain zu und du kannst sie einklagen. Im idealfall hat man für sowas eine Rechtsschutzversicherung. Denn man gewinnt die Klage ja - insofern ist es kein großes Risiko. Aber wie alles gerichtliche ist es natürlich langwierig und kann deshalb auch kostspielig werden (weil alles so lange dauert).
Aber man kann sich idR aussergerichtlich gut einigen, da im Falle einer Klage der Domaininhaber ja nichts bekommt.
PS:
Vorallem solange ein Dispute Eintrag steht, kann die Domain nicht weitergegeben werden. Man kann so also die Domain auch einfach aus trotz Blocken bis der Inhaber klein bei gibt. Da er sie selber ja nicht nutzen will und durch den dispute auch nicht weiterverkaufen kann.