Körperverletzung, Strafmaß
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Scheppertreiber schrieb:
Bitte die Admins, den Thread zeitnah zu löschen - auch andere haben Internet.
Wenn ihm das nicht passt, hätte er eben nicht fragen sollen.
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SeppJ schrieb:
Scheppertreiber schrieb:
Bitte die Admins, den Thread zeitnah zu löschen - auch andere haben Internet.
Wenn ihm das nicht passt, hätte er eben nicht fragen sollen.
Dir ist schon klar, dass ein User rechtlich sogar verlangen kann, dass sämtliche Beiträge von ihm gelöscht werden?
EDIT: Ok, das ist rechtlich umstritten. Das ist aber aufjedenfall bei Beiträgen so, wo man Schlüsse auf seine Person ziehen kann, was in diesem Fall auch zutreffen kann.
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Steffo schrieb:
SeppJ schrieb:
Scheppertreiber schrieb:
Bitte die Admins, den Thread zeitnah zu löschen - auch andere haben Internet.
Wenn ihm das nicht passt, hätte er eben nicht fragen sollen.
Dir ist schon klar, dass ein User rechtlich sogar verlangen kann, dass sämtliche Beiträge von ihm gelöscht werden?
Dir ist schon klar, dass wir uns alle wünschen, dass du dich endlich verpisst?
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314159265358979 schrieb:
Steffo schrieb:
SeppJ schrieb:
Scheppertreiber schrieb:
Bitte die Admins, den Thread zeitnah zu löschen - auch andere haben Internet.
Wenn ihm das nicht passt, hätte er eben nicht fragen sollen.
Dir ist schon klar, dass ein User rechtlich sogar verlangen kann, dass sämtliche Beiträge von ihm gelöscht werden?
Dir ist schon klar, dass wir uns alle wünschen, dass du dich endlich verpisst?
Das hat eine gewisse Ironie, dass das von dir kommt.
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*gähn
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Bashar schrieb:
Wenn du nochmal nachgetreten hast, als der Angriff schon beendet war, ist es keine Notwehr mehr.
Nein, das stimmt so allgemein formuliert nicht. Es sei denn, du meinst damit, dass jegliche Funktion als Aggressor verflogen war.
Ansonsten: Anwalt nehmen, informieren. So viel kannst du gar nicht bezahlen, wie Leute im Internet zu dem Thema Un- und Halbwissen herumposaunen.
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árn[y]ék schrieb:
Bashar schrieb:
Wenn du nochmal nachgetreten hast, als der Angriff schon beendet war, ist es keine Notwehr mehr.
Nein, das stimmt so allgemein formuliert nicht. Es sei denn, du meinst damit, dass jegliche Funktion als Aggressor verflogen war.
Was meinst du mit "Funktion als Aggressor verflogen", und wie lautet die Begründung?
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Aber ich denke den Besitz verschweige ich wohl am Besten einfach?
Ja, am besten ganz laut hier.
Deine Geschichte hat einige signifikante Schwachstellen, du solltest dich daher umgehend von einem wirklich guten Anwalt beraten lassen.
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Kóyaánasqatsi schrieb:
Ich bin mir nicht sicher ob mir die Polizisten den Führerschein gegeben haben oder ich dem Kerl den einfach weggenommen habe.
Das nimmt deiner Schilderung der Vorgänge jegliche Glaubwürdigkeit: Wenn du nicht mal weißt, was danach geschehen ist, wie sollst du dann noch zuverlässig wissen, was im Durcheinander einer Rangelei geschehen ist? Such dir nen Anwalt.
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Sollte in die FAQ
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zuckerlie schrieb:
Sollte in die FAQ
Oh ! So ein gewalttätiges Forum ? Oder hat einer 'nen Beratervertrag mit einer Kanzlei ?
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Scheppertreiber schrieb:
zuckerlie schrieb:
Sollte in die FAQ
Oh ! So ein gewalttätiges Forum ? Oder hat einer 'nen Beratervertrag mit einer Kanzlei ?
Ach, lässt sich bestimmt irgendwie alles einrichten
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Du suchst nach Notwehr. Ein Anwalt muß schon sein. Zumal nur sie die ganzen Anwaltstricks kennen.
Alles weitere ist irrelevant und dient nur Deiner Erheiterung:Kóyaánasqatsi schrieb:
Vorort wurde der Streit polizeilich geregelt. Eine Freundin, mein Freund und Ich haben gegen den Kerl Anzeige erstattet. Der und dessen Freundin allerdings auch.
Das ist wiederum völlig normal. Vor der Disco erfolgt auf eine Anzeige wohl meistens eine Racheanzeige. Die wird dann auch gerne wegen Lächerlichkeit nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwälte kennen ihre Pappenheimer.
Wenn Du ausreichend zugelangt hast, kommt auch was zivilrechtliches auf Dich zu. Und dann ist es wohl fast automatisch nicht mehr lächerlich.
Schwere Körperverletzung ist definiert: http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.html
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volkard schrieb:
Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.htmlHaare
250 €
Abschneiden der Haare
vorübergehende optische Verunstaltung durch fehlerhaftes blondieren
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Oh ? Isser blond ?
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volkard schrieb:
Du suchst nach Notwehr. Ein Anwalt muß schon sein. Zumal nur sie die ganzen Anwaltstricks kennen.
Alles weitere ist irrelevant und dient nur Deiner Erheiterung:Kóyaánasqatsi schrieb:
Vorort wurde der Streit polizeilich geregelt. Eine Freundin, mein Freund und Ich haben gegen den Kerl Anzeige erstattet. Der und dessen Freundin allerdings auch.
Das ist wiederum völlig normal. Vor der Disco erfolgt auf eine Anzeige wohl meistens eine Racheanzeige. Die wird dann auch gerne wegen Lächerlichkeit nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwälte kennen ihre Pappenheimer.
Wenn Du ausreichend zugelangt hast, kommt auch was zivilrechtliches auf Dich zu. Und dann ist es wohl fast automatisch nicht mehr lächerlich.
Schwere Körperverletzung ist definiert: http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.htmlDanke, das denke ich nämlich auch. Denke so eine Discoprügelei wird schon fast Alltag bei denen sein. Und behinderter gemacht habe ich ihn auch nicht, als er vorher sowieso schon war. Ich bin mir auch ziemlich sicher das es nur ein leichter Gesichtsschlag und ein bis zwei Fußtritte waren. Und nein, ich habe ihn nicht an Boden getreten, die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).
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Ich verstehe es nicht ganz? Du wurdest zu Boden gezogen und hast ihn dann getreten ... selbst als er dich nicht mehr angegriffen hat ... und dann willst du sagen, dass du nur schlichten wolltest. Und dann machst du hier einen Thread auf, so wie dein Raserthread. Leute gibt es ...
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Kóyaánasqatsi schrieb:
die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).
"Präzise" klingt danach, als wärst Du Kampfsportler, um das einschätzen zu können. Das wären dann mindestens fünf Minuspunkte, wenn es rauskommmt.
Wenn ich mich recht an Deine Videos erinnere, bist Du ein Hänfling mit vielleicht mal 73kg. Damit kannste einem typischen Disko-Aggressor eh nicht weh tun, wenn Du kein Kampfsportler bist, außer, daß Du zufällig die Klöten triffst (und das ist dank Steroiden möglicherweise gar nicht so einfach), oder daß er überrascht das Gleichgewicht verliert und sich den Kopf anschlägt.
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Bashar schrieb:
Kóyaánasqatsi schrieb:
Es war eine typische Rangelei vor einer Disco zwischen einem Freund und jemand Anderem. Ich bin im Grunde nur dazwischen gegangen um zu schlichten, wurde dann allerdings zu Boden gezogen. Daraufhin habe ich denjenigen relativ feste getreten, obwohl er mich nicht mehr angegriffen hat. An dieser Stelle schonmal; Gilt es in so einem Falle als Selbstverteidigung, auch wenn er mich nicht angegriffen hat?
Selbstverteidigung gibt es nicht, es gibt nur Notwehr. Dadurch ist alles abgedeckt, was zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs erforderlich ist. Wenn du nochmal nachgetreten hast, als der Angriff schon beendet war, ist es keine Notwehr mehr.
In seinem Fall vermutlich ja. Allgemein kann man das aber so nicht sagen. Je nach Vorfall ist es sicher noch als Notwehr zu rechnen, wenn man so lange zutritt/-schlägt bis sich derjenige nimmer rührt.
Genau so kann man nicht belangt werden wenn man reflexartig zurückschlägt - als "Timeout" werden dafür üblicherweise wenige Sekunden anerkannt.
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