Körperverletzung, Strafmaß



  • Sollte in die FAQ 😃 😃 😃



  • zuckerlie schrieb:

    Sollte in die FAQ 😃 😃 😃

    Oh ! So ein gewalttätiges Forum ? Oder hat einer 'nen Beratervertrag mit einer Kanzlei ? 😃 😃 😃



  • Scheppertreiber schrieb:

    zuckerlie schrieb:

    Sollte in die FAQ 😃 😃 😃

    Oh ! So ein gewalttätiges Forum ? Oder hat einer 'nen Beratervertrag mit einer Kanzlei ? 😃 😃 😃

    Ach, lässt sich bestimmt irgendwie alles einrichten 😃 😃 😃



  • Du suchst nach Notwehr. Ein Anwalt muß schon sein. Zumal nur sie die ganzen Anwaltstricks kennen.
    Alles weitere ist irrelevant und dient nur Deiner Erheiterung:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    Vorort wurde der Streit polizeilich geregelt. Eine Freundin, mein Freund und Ich haben gegen den Kerl Anzeige erstattet. Der und dessen Freundin allerdings auch.

    Das ist wiederum völlig normal. Vor der Disco erfolgt auf eine Anzeige wohl meistens eine Racheanzeige. Die wird dann auch gerne wegen Lächerlichkeit nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwälte kennen ihre Pappenheimer.

    Wenn Du ausreichend zugelangt hast, kommt auch was zivilrechtliches auf Dich zu. Und dann ist es wohl fast automatisch nicht mehr lächerlich.

    Schwere Körperverletzung ist definiert: http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

    Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
    http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.html



  • volkard schrieb:

    Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
    http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.html

    Haare
    250 €
    Abschneiden der Haare
    vorübergehende optische Verunstaltung durch fehlerhaftes blondieren

    😃 👍



  • Oh ? Isser blond ? 😃 😃 😃



  • volkard schrieb:

    Du suchst nach Notwehr. Ein Anwalt muß schon sein. Zumal nur sie die ganzen Anwaltstricks kennen.
    Alles weitere ist irrelevant und dient nur Deiner Erheiterung:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    Vorort wurde der Streit polizeilich geregelt. Eine Freundin, mein Freund und Ich haben gegen den Kerl Anzeige erstattet. Der und dessen Freundin allerdings auch.

    Das ist wiederum völlig normal. Vor der Disco erfolgt auf eine Anzeige wohl meistens eine Racheanzeige. Die wird dann auch gerne wegen Lächerlichkeit nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwälte kennen ihre Pappenheimer.

    Wenn Du ausreichend zugelangt hast, kommt auch was zivilrechtliches auf Dich zu. Und dann ist es wohl fast automatisch nicht mehr lächerlich.

    Schwere Körperverletzung ist definiert: http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

    Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
    http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.html

    Danke, das denke ich nämlich auch. Denke so eine Discoprügelei wird schon fast Alltag bei denen sein. Und behinderter gemacht habe ich ihn auch nicht, als er vorher sowieso schon war. Ich bin mir auch ziemlich sicher das es nur ein leichter Gesichtsschlag und ein bis zwei Fußtritte waren. Und nein, ich habe ihn nicht an Boden getreten, die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).



  • Ich verstehe es nicht ganz? Du wurdest zu Boden gezogen und hast ihn dann getreten ... selbst als er dich nicht mehr angegriffen hat ... und dann willst du sagen, dass du nur schlichten wolltest. Und dann machst du hier einen Thread auf, so wie dein Raserthread. Leute gibt es ...



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    "Präzise" klingt danach, als wärst Du Kampfsportler, um das einschätzen zu können. Das wären dann mindestens fünf Minuspunkte, wenn es rauskommmt.

    Wenn ich mich recht an Deine Videos erinnere, bist Du ein Hänfling mit vielleicht mal 73kg. Damit kannste einem typischen Disko-Aggressor eh nicht weh tun, wenn Du kein Kampfsportler bist, außer, daß Du zufällig die Klöten triffst (und das ist dank Steroiden möglicherweise gar nicht so einfach), oder daß er überrascht das Gleichgewicht verliert und sich den Kopf anschlägt.



  • Bashar schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    Es war eine typische Rangelei vor einer Disco zwischen einem Freund und jemand Anderem. Ich bin im Grunde nur dazwischen gegangen um zu schlichten, wurde dann allerdings zu Boden gezogen. Daraufhin habe ich denjenigen relativ feste getreten, obwohl er mich nicht mehr angegriffen hat. An dieser Stelle schonmal; Gilt es in so einem Falle als Selbstverteidigung, auch wenn er mich nicht angegriffen hat?

    Selbstverteidigung gibt es nicht, es gibt nur Notwehr. Dadurch ist alles abgedeckt, was zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs erforderlich ist. Wenn du nochmal nachgetreten hast, als der Angriff schon beendet war, ist es keine Notwehr mehr.

    In seinem Fall vermutlich ja. Allgemein kann man das aber so nicht sagen. Je nach Vorfall ist es sicher noch als Notwehr zu rechnen, wenn man so lange zutritt/-schlägt bis sich derjenige nimmer rührt.

    Genau so kann man nicht belangt werden wenn man reflexartig zurückschlägt - als "Timeout" werden dafür üblicherweise wenige Sekunden anerkannt.



  • ..



  • knivil schrieb:

    Ich verstehe es nicht ganz? Du wurdest zu Boden gezogen und hast ihn dann getreten ... selbst als er dich nicht mehr angegriffen hat ... und dann willst du sagen, dass du nur schlichten wolltest. Und dann machst du hier einen Thread auf, so wie dein Raserthread. Leute gibt es ...

    Ja, genau das will ich sagen. Es war halt eine riesen Rangelei und der Alkoholpegel war hoch, bei Allen. Aber sowas kennst du scheinbar nicht.

    Und was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Du stellst mich dar, als wollte ich mich mit soetwas brüsten. Aber das tue ich nicht, ich hole mir nur Ratschläge ein, da vielleicht andere Leute hier selbige Erfahrungen gemacht haben. Also ich weiß ja nicht ob ihr euch hier stark und angesehen im Forum fühlt, aber für mich ist das einfach nur eine halbwegs anonyme Plattform die im Verhätlnis zu einem realen Leben unpersönlich ist. Ich lasse mich hier nicht als Person werten.

    @volkard
    Ich habe etwa ein halbes Jahr Kickbox-Training genommen. Ich bin also kein Kampfsportler, arbeite allerdings gerne mit meinen Füßen (Fußball).



  • Ich finde schon, dass in Ausnahmesituationen Gewalt sinnvoll sein kann. Wenn ich z.B. den Bullshit von Leuten wie Pi, sdf, Der aus dem Westen oder Erhard lese, krieg ich schon manchmal Lust ihnen eine aufs Maul zu hauen. 😃



  • hustbaer schrieb:

    In seinem Fall vermutlich ja. Allgemein kann man das aber so nicht sagen. Je nach Vorfall ist es sicher noch als Notwehr zu rechnen, wenn man so lange zutritt/-schlägt bis sich derjenige nimmer rührt.

    Exakt. Wenn *stärkere* Leute mich offensichtlich töten wollen und ich dem ersten Anschlag mit Glück entging (ja, nicht beweisbar, daher kaputtes Beispiel), und ich nicht fliehen kann, kann keiner von mir verlangen, daß ich riskiere, daß sie wieder zu Bewußtsein kommen, bevor die Polizei kommt.
    Auf der anderen Seite darf ich den gestellten Einbrecher nicht mit meiner Feuerwaffe in Schach halten, bis die Polizei kommt. Das wäre unverhältnismäßig und ich stellte mich ins Unrecht. Ich muß schon meine Armbrust nehmen. :xmas2:



  • Auf der anderen Seite darf ich den gestellten Einbrecher nicht mit meiner Feuerwaffe in Schach halten, bis die Polizei kommt. Das wäre unverhältnismäßig und ich stellte mich ins Unrecht. Ich muß schon meine Armbrust nehmen.

    Doch sicher nicht, wenn du deine Armbrust vor seine Füße wirfst? 😃



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    @volkard
    Ich habe etwa ein halbes Jahr Kickbox-Training genommen. Ich bin also kein Kampfsportler, arbeite allerdings gerne mit meinen Füßen (Fußball).

    Ich nahm ein halbes Jahr Judo. Falls das ähnlich ist, ist ein halbes Jahr gar nichts.
    Ich arbeite gern mit meinem Kopf und begeistere mich gar nicht für Fußball.



  • DaRe schrieb:

    Auf der anderen Seite darf ich den gestellten Einbrecher nicht mit meiner Feuerwaffe in Schach halten, bis die Polizei kommt. Das wäre unverhältnismäßig und ich stellte mich ins Unrecht. Ich muß schon meine Armbrust nehmen.

    Doch sicher nicht, wenn du deine Armbrust vor seine Füße wirfst? 😃

    Quatsch. Wie kann man nur so doof sein. Das Protokoll ist viel komplexer.
    - Zuerst fasse ich ihn und bedrohen ihn mit der Feuerwaffe.
    - Dann habe ich die Hoheit. Ich erpresse von ihm, daß er den folgenden sechs Punkten vertraglich zustimmt.
    - Ich rufe die Polizei an.
    - Ich gebe ihm die Feuerwaffe und er muß sich selber derweil bedrohen.
    - Ich hole Armbrust und Bolzen vom Speicher.
    - Ich setze die Sehne ein und spanne die Armbrust.
    - Ich setze den Bolzen ein und ziele auf ihn.
    - Er schubst die Feuerwaffe weg, wohin wir beide nicht schnell langen können.
    - Dann warten wir gemeinsam auf die Polizei.



  • volkard schrieb:

    Hier bastel Dir mal was zivilrechtliches zusammen:
    http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/tabellen/schmerzensgeldtabellealphabetischsortiert/index.html

    Interessant:

    275 Euro = Entschädigung für 25 Tage Haft wegen Menschenunwürdiger Unterbringung während der Haftzeit
    1500 Euro = Unwürdige Unterbringung in Zelle in JVA für ca. 150 Tage
    5000 Euro = Menschenunwürdige Belegung in der JVA für ca. 522 Tage

    Rund 10 Euro pro Tag verlorener Lebenszeit 😕



  • volkard schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    @volkard
    Ich habe etwa ein halbes Jahr Kickbox-Training genommen. Ich bin also kein Kampfsportler, arbeite allerdings gerne mit meinen Füßen (Fußball).

    Ich nahm ein halbes Jahr Judo. Falls das ähnlich ist, ist ein halbes Jahr gar nichts.

    Ist schon ähnlich und eben deswegen sage ich ja das ich kein Kampfsportler bin. Zu dem Rest: lol gut okay.



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    Haha, wenn das rauskommt, bist du schnell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Dann kannst du dich auf mehr gefasst machen.


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