Was darf Satire, was die Türkei? Der Fall Böhmermann



  • Da wir das in fast jedem NADRW- Fred schon hatten und sich wohl noch ein wenig deswegen rühren wird, hab' ich mal ein paar Fäden zum Knäuel gewickelt zum Weiterspielen.

    Also, um das da geht's:

    Jan Böhmermann schrieb:

    Sackdoof, feige und verklemmt,
    ist Erdogan der Präsident.

    Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
    selbst ein Schweinepfurz riecht schöner.

    Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
    und dabei Gummimasken trägt.

    Am liebsten mag er Ziegen ficken,
    und Minderheiten unterdrücken,

    Kurden treten, Christen hauen,
    und dabei Kinderpornos schauen.

    Und selbst Abends heißts statt schlafen,
    Fellatio mit hundert Schafen.

    Ja, Erdogan ist voll und ganz,
    ein Präsident mit kleinem Schwanz.

    Jeden Türken hört man flöten,
    die dumme Sau hat Schrumpelklöten,

    Von Ankara bis Istanbul,
    weis jeder, dieser Mann ist schwul.

    Pervers, verlaust und zoophil,
    Recep Fritzl Priklopil.

    Sein Kopf so leer, wie seine Eier,
    der Star auf jeder Gangbang-Feier.

    Bis der Schwanz beim pinkeln brennt,
    das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.

    Wozu war nochmal das Internet? Wie befürchtet, ging die Diskussion erstmal ohne die Öffentlich- Rechten los, die haben die Sendung aus der Mediathek geworfen, soviel zu den Rechten der Gebührenzahler.
    Was obendrein ärgert, in den Webschipseln fehlt zumeist der Kontext, der eher augenzwinkernd- spitzbübischen Ton hatte, für sich genommen ist das "Schmähgedicht" eine ziemlich brachiale Zusammenstellung nach dem Motto: "Reim' Dich oder ich fress Dich!". Neenee, sowas darf man nicht tun, soll man nicht sagen.
    OK, ich habe früher mal wie ein Rohrspatz über den dreckigen Tisch wetternd das Lehrerpult saubergemacht und eine phonetische Ähnlichkeit des Lehrernamens mit "Tisch" weidlich ausgenützt, bis auch der Letzte kapiert hat, wie's gemeint war - als der aus der Fachschaft reinkam, haben praktisch alle stumm vor sich hingeprustet, zu halten war niemand mehr, als er sich für den sauberen Tisch bedankt hat - etwa ne halbe Stunde war kein Unterricht drin.
    Aber Leute, sowas macht man nicht, das ist hinterhältig und gemein und nur persönlich verletzender pubertärer Humor - das habe ich euch jetzt mal als Mahnung hinterlassen, was man nicht machen darf. Pfui ist das! 😉
    War ein spaßiges Schuljahr übrigens und er der einzige gymnasiale Lehrer, der mir gegenüber handgreiflich geworden ist, über Grundschule reden wir mal besser nicht.
    Mit viel mehr Worten ausgestattet, aber ganz gut nachvollziehbar über Innensicht und Außenrahmen dargelegt hat das Literaturprofessor Oliver Jahraus im Focus.

    So, wir hatten letztens ein kleines Cleanup über NADRW nebst neuer Regeln und muß nochmal alle Leute, die etwas verschnupft auf etliche Eingriffe reagiert haben, darauf hinweisen, dass diese Ecke hier Gold wert ist, auch wenn sie mit demokratischen Grundsätzen Null Komma nichts zu tun hat. Es ist eine Sphäre, für deren Außenwirkung Dravere den Kopf hinhält, dafür gilt innen Dravere's Law.
    Ah, was genau mit Newsticker und Linklisten und Monologen gemeint war, da sind auch alte Hasen wie Erhard und Prof gebügelt wurden, so langsam stellt sich das intuitiv ein.

    Was wollte Böhmermann wirklich und wogegen ist er gerappelt? Hätte Böhmermann seinen Gag voll ausgereizt 🤡 , hätte er sich mit zwei 16- Jährigen zärtlichen britischen "Cousinen" zusammen in einem All-Inc- Hotel in Side eingemietet und am nächsten Morgen zeigen ihn die Mädels wegen Ejaculatio Praecox sowie Impotenz an. Sind zwar eigentlich keine Straftatsbestände in der Türkei, aber die Türkei liebt nunmal grundlose Verhaftungen. Schon vergessen? Bissi Teenie- Fummelei, in die Unterhose gejankert, ein Dreivierteljahr Haft, noch härter, als Rundfunkgebühren nicht zu bezahlen. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendein türkischer Botschafter deswegen einbestellt worden wäre noch Ausweisungen anbefohlen wurden. Damals, 2007, war Muddi schon am Ruder ist das irgendwie weitgehend unter Verschluß geregelt worden. Zu unwichtig für die Muddi der Nation.
    Böhmermann - ich kann nicht wissen, ob das wirklich so ist - hat einen Hüpfer gemacht und eins gezeigt: Erdogan ist wirklich der Meinung, "sein Recht" in der Türkei wie in D ausüben zu können.
    Das Verstörende: Mit Erfolg, zumindest was die Beleidigung gem. §103 StGB anbelangt. Wäre nicht nötig gewesen, weil die Strafgründe nicht erfüllt waren; irgendwie könnte auch dem Laien auffallen, dass Erdogan zu dem Zeitpunkt nicht hier war und eigentlich nur §200 in Frage kommt. Hat ja das türkische Erdmännchen auch eingereicht.
    Aber wie immer schert sich Muddi nicht um so Trivialitäten wie Gesetze, Merkel mag es lieber Bazar- Bunt, wo ein bißchen Menschenrechte gegen Selfies mit Syrermädels getauscht wird. Aber wie immer ergibt sowas nur den Aufstand der Kuscheltiere, wo geharnischter Protest angesagt wäre. Crazy, was, aber das Schizoide Spiel geht weiter: Die Bundesregierung hat tatsächlich über die Verfolgung des Paragraphen von Schnee befunden und gleichzeitig dessen Streichung verkündet. Währenddessen verkündet Muddi die Höhe der Güter von freier Meinungsäußerung und Kunst.

    Mal ehrlich, wenn ich in meine Wohnung komme und sehe, wie Muddi auf den Teppich kackt, frag' ich sie schon, was sie da macht. Sie drückt noch genüßlich eine Wurst auf den Flor, schaut mich tadelnd an und sagt: "Sauber, sieht man doch. Sauberkeit ist eins der höchsten westlichen Güter und dafür stehe ich ein!", während sie mit jovialer Geste auf kotverschmierte Wände und Boden weist.
    Das wäre für mich der Tag, an dem die entsprechende Muddi, egal welche, auf eine Demenzstation muß.

    Zurück zu Böhmermann, der mit seiner Provokation etwas ausgelöst hat, worüber er selber nachdenken muß. Früher habe ich live Schachduelle verfolgt, bei denen ein Spieler unvermittelt lange Bedenkzeit nimmt und dann was völlig Unspektakuläres spielt, in der Folge wegen Zeitnot sogar untergeht. Böhmermann hat zwei Rechtsprinzipien gegeneinander aufgestellt, ein Zug, über dessen Tragweite er sich nicht im Klaren war, er hat ihn gespielt, weil er's gerade witzig fand, aber nicht partieentscheidend. Man sieht das Brett dann ganz anders, was eben noch ein Geistesblitz war, führt aufgrund eines fehlenden Tempos zum Untergang. Während solcher Grübelzeiten spinnen die Leute tausend Triumphzüge wie Niedergänge durch und ziehen bei Zeitnot halt irgendwas.

    So ähnlich sehe ich das bei Böhmermann, macht er was Skurriles oder spielt er "normal weiter?" Er denkt nach. Was kommt raus?
    Der Widerruf auf etwas, von dem man gesagt hat, dass man das nicht sagen darf? 😕 Wird bizarr, soweit sicher.
    Oder ein Hymnus auf Erdogan?
    Liebeserklärung
    Total schlau, klug, intelligent,
    ist Erdogan der Präsident...

    Oder er konvertiert zum Islam, rollt in seiner Sendung den Gebetsteppich gen Mekka aus, leistet Abbitte und fleht um Vergebung? Wenn die gewährt wird, kann er die Woche darauf dasitzen und die Zuschauer im Hause Buddhas willkommen heißen - Freiheit des Glaubens. Whatsoever, mit fiele genug Blödsinn ein. 😉

    Umfeld, ahja, die Menschen ergötzen sich an Dreck und lassen die, die ihn aufgewirbelt haben, einfach sitzen. Snowden ist so ein Beispiel, die NSA hat hier weiter freie Fahrt, solange die Neuland- Kanzlerin die Richtlinienkompetenz hält. Solange muß Böhmermann fürchten, tatsächlich wegen eines Pennälerstreichs einzusitzen und ich wiederhole es noch einmal: Auf persönliches Betreiben der Kanzlerin hin.
    Whistleblower (und das ist Böhmermann tatsächlich) zu spielen, kann man eigentlich nur machen, wenn man einen Haufen Kohle dabei zieht und danach "weg" ist - mir tut jeder Leid, der das suboptimal geschafft hat.

    Nochwas zum Thema Umfeld:
    Macht keine Witze über Dravere's Schrumpelklöten, in dem Forum werden keine beleidigenden Witze über Behinderte gemacht 😡
    Keine Schmähgedichte, nichtmal über Leute, die es verdient haben. ⚠

    Ja klar, das war eine kleine Packung immanenter und implizierter ins Absurde übersteigerter Sarkasmen, mein Zeug halt 😉 . Deswegen mach' ich mir aber keine Gedanken über durchgeknallte Mullahs, die Kopfgeld auf mich aussetzen (wie bei Rushdie), noch darüber, daß mich ein Mod hier eine Woche auf Denkpause setzt oder Dravere meinen Account ausknipst.
    Wenn ich allerdings sowas bei den Facebook- Slots der ÖRes mit noch so vielen Emoticons garniert drapiere, hat mein Beitrag eine Halbwertszeit von etwa 2 Stunden.

    Über Merkels Hingabe zur Türkei hätte ich auch noch was zu sagen, aber hmm, ich habe meine Recherche dazu aus purer Dusseligkeit gelöscht 🙄 .
    Heute nimmer. Nur soviel: Die Türkei sprengt eigentlich alles, was an übler Nachrede über die Rechtsstaatlichkeit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Menschenrechte und so Gedöns über die Ukraine und Rußland produziert wird, man kriegt nur nix davon zu hören.
    Ein Grund dafür könnte man in den Türken hierzulande ausmachen, weil hier der Bodensatz rückständiger Fundamentalislamisten verblieben ist, allerdings ausgestattet mit deutschem Pass und Wahlrecht. Honi soit qui mal `y pense. 😉



  • Hi,

    fehlt nur noch, das Böhmermann anschließend in die Türkei ausgeliefert wird. Wenn Erdogan das verlangt, dann macht Muddi auch das noch.

    Gruß Mümmel



  • Aber das ist doch schon passiert. Boris Palmer (Die Grünen) hat sich schon für Böhmermanns Verhalten entschuldigt und dessen Auslieferung an die Türkei vorgeschlagen. Braucht's noch die Smileys für die Sarkasmusresistenten?

    Über die Art und Weise der Entsorgung des $103 sind auch schon ein paar Zeilen verloren worden. Besonders möchte ich auf das autokratische Verhalten von Merkel hinweisen, die A sagt, möglicherweise B meint und C macht.

    Leider war unser Kini Ludwig II v. Bayern der Letzte, dem eine Amtsenthebung wegen Geisteskrankheit unmittelbar bevorstand, einigen anderen Gestalten hätte das auch gut gestanden.
    Haben wir eigentlich das Recht, unser Regierungsoberhaupt zyklisch auf den Geisteszustant testen zu lassen? Meine, das wäre konsequent, wenn die Führerscheinerneuerung für Menschen über 60 mal Gesetz wird.

    Denn merke:

    Brösel schrieb:

    Der Führer war ein armes Schwein
    er hatte keinen Führerschein.

    Die Frage ist, welche Mittel und Wege es gibt, offensichtlich Schwachsinnige mit kognitiven Störungen aus dem Amt zu entfernen? Keine? Eine echte Schwachstelle des GG. 😋



  • Hi Pointercrash();

    pointercrash() schrieb:

    Leider war unser Kini Ludwig II v. Bayern der Letzte, dem eine Amtsenthebung wegen Geisteskrankheit unmittelbar bevorstand, einigen anderen Gestalten hätte das auch gut gestanden.

    Und wo nehmen wir danach eine komplett neue und diesen Test bestehende Regierungsmannschaft her??? 🙄 😮 😕

    Gruß Mümmel



  • Wenn Dein Haus in Flammen steht, diskutierst Du nicht mit der Feuerwehr über mögliche Wasserschäden beim Löschen, genausowenig fragst Du den abrückenden Löschzug nach Katalogen und namhaften Inneneinrichtern.

    Der Brand mußte gelöscht werden. Punkt.

    War mit den Flüchtlingen ja auch nicht anders, nur hat die Politik ein halbes Jahr Minimum vergeigt, der Löschzug kam dann aus den "Schurkenstaaten" Ungarn, Österreich usw. und Merkel ist auf dem Fellatio- Trip mit Erdmännchen. Je entwürdigender für den deutschen Staat, desto besser.



  • Was den Eingangspost angeht: TLDR
    Was das "Schmähgedicht" angeht: Ich find's eigentlich nicht witzig, im Gegensatz zu der ursprünglichen Extra 3-Satire. Es sind halt Beleidigungen unter dem Label "Satire". Schon klar, Satire darf alles und Erdogan ist ein eitler Gernegroß, aber wenn man ein ähnliches Gedicht über Juden oder Flüchtlinge macht, dann wäre das öffentliche Stimmungsbild ein komplett anderes. Aus meiner Sicht ist die öffentliche Meinung gerade: Erdogan ist eh ein Arsch, über den kann man auch ruhig sowas schreiben. Über andere ginge sowas nicht 😉 Und es haben schon normale Bürger einem Amtsträger weit weniger schlimme Dinge ins Gesicht gesagt und die mussten dafür vor Gericht geradestehen, nur mal so btw.


  • Mod

    GPC schrieb:

    Was den Eingangspost angeht: TLDR
    Was das "Schmähgedicht" angeht: Ich find's eigentlich nicht witzig, im Gegensatz zu der ursprünglichen Extra 3-Satire. Es sind halt Beleidigungen unter dem Label "Satire".

    Ich glaube, du hast den Kontext verpasst. Das ist nicht verwunderlich, haben doch die meisten Medien den Kontext (bewusst?) weggelassen. Der ist aber extrem wichtig, wenn man das Gedicht verstehen möchte. Das Gedicht ist kein Angriff auf Erdogan, sondern auf die deutsche Gesetzgebung:
    http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html
    Wenn man das kennt, erscheint alles in einem komplett anderen Licht.

    Das steht wahrscheinlich auch alles im Eingangsbeitrag, aber der ist wirklich TL;DR.



  • SeppJ schrieb:

    GPC schrieb:

    Was den Eingangspost angeht: TLDR
    Was das "Schmähgedicht" angeht: Ich find's eigentlich nicht witzig, im Gegensatz zu der ursprünglichen Extra 3-Satire. Es sind halt Beleidigungen unter dem Label "Satire".

    Ich glaube, du hast den Kontext verpasst. Das ist nicht verwunderlich, haben doch die meisten Medien den Kontext (bewusst?) weggelassen. Der ist aber extrem wichtig, wenn man das Gedicht verstehen möchte. Das Gedicht ist kein Angriff auf Erdogan, sondern auf die deutsche Gesetzgebung:
    http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html
    Wenn man das kennt, erscheint alles in einem komplett anderen Licht.

    Ich bin gespannt, wie das Gericht das dann irgendwann bewerten wird. Ich bin skeptisch, ob das wirklich alles in ein anderes Licht rueckt. Normalerweise wuerde ich davon ausgehen, dass auch eine explizit demonstrierte Straftat eine Straftat bleibt.

    In der momentanen Diskussion liegt der Schwerpunkt aber glaube ich auf der Entscheidung Merkels, das Strafverfahren zuzulassen. Ich stimme hier GPC zu, dass das wohl bei einem anderen "Opfer" zu einer anderen Reaktion in der Bevoelkerung gefuehrt haette. Generell kann ich die Entscheidung und Begruendung Merkels nachvollziehen. ...allerdings mit der Einschraenkung, dass ich persoenlich gar nicht weiss, warum das Gesetz vorsieht, dass die Regierung dem Strafverfahren zustimmen muss. Eigentlich muesste man mal recherchieren, warum diese Regelung in das Gesetz geschrieben wurde. In welchen Faellen war es vorgesehen, dass die Regierung so einem Strafverfahren zustimmt, in welchen Faellen nicht? Ich meine, offensichtlich hatte die Regierung hier eine Art Prueffunktion, die sie mit Verweis auf die Gewaltenteilung einfach nicht wahrgenommen hat.



  • Gregor schrieb:

    allerdings mit der Einschraenkung, dass ich persoenlich gar nicht weiss, warum das Gesetz vorsieht, dass die Regierung dem Strafverfahren zustimmen muss. Eigentlich muesste man mal recherchieren, warum diese Regelung in das Gesetz geschrieben wurde. In welchen Faellen war es vorgesehen, dass die Regierung so einem Strafverfahren zustimmt, in welchen Faellen nicht? Ich meine, offensichtlich hatte die Regierung hier eine Art Prueffunktion, die sie mit Verweis auf die Gewaltenteilung einfach nicht wahrgenommen hat.

    Weil es dann auch Prozesse aufgrund der Beleidigung missliebiger Staatsmänner gekommen wäre / würde kommen / könnte kommen (Gaddafi, Putin, Saddam Hussein, die Präsidenten Nordkoreas etc.). Das ist aber vermutlich von Seiten der Politik nicht erwünscht.



  • SeppJ schrieb:

    Ich glaube, du hast den Kontext verpasst. Das ist nicht verwunderlich, haben doch die meisten Medien den Kontext (bewusst?) weggelassen. Der ist aber extrem wichtig, wenn man das Gedicht verstehen möchte. Das Gedicht ist kein Angriff auf Erdogan, sondern auf die deutsche Gesetzgebung:
    http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html
    Wenn man das kennt, erscheint alles in einem komplett anderen Licht.

    Dieser Kontext war mir so tatsächlich nicht bekannt war. Nun, es ändert zwar die Motivation des Gedichts, aber wie Gregor schon sagte.. Straftat zu Demonstrationszwecken bleibt Straftat. Ob es eine Straftat ist, wird dann wohl ein Gericht zu klären haben.



  • Straftat zu Demonstrationszwecken? Ist jetzt schon irgendwie Bullshit, nen?
    Ich meine zu unterscheiden ob etwas als Aussage oder als Beispiel für eine Aussage gebracht wird sollte jetzt nicht so schwer sein.

    Ist es eine Beleidigung wenn ich dir sage "Nah, X, ist doch keine Beleidigung, eine Beleidigung wäre wenn ich dir sage: 'Du blödes Arschloch'".
    Fühlst du dich jetzt beleidigt?

    Natürlich kann man argumentieren dass Böhmermann es aber in Wirklichkeit als Beleidigung gemeint hat. Ist aber im Endeffekt Wurscht - bzw. sollte es sein. Denn was wer wie gemeint haben könnte darf das Gericht mMn. nicht sonderlich interessieren. Sonst muss sich demnächst der nächste verklagen lassen weil er jemanden als "besonders netten Zeitgenossen" bezeichnet hat -- weil er es ja in Wirklichkeit als schwere Beleidigung gemeint hat.



  • Hi,

    Das ist im Prinzip das gleiche, wie wenn ich z.B. zu einem Polizisten sage:

    ... darf ich zu ihnen nicht sagen, und ... würde ich doch nicht zu ihnen sagen und ... käme mir doch niiiieeee in den Sinn und .... würde ich ganz gewiss auch nicht zu ihnen sagen

    wobei ... jeweils durch entsprechende strafbare Beleidigung zu ersetzen ist.
    Eigentlich habe ich ja nichts gesagt, und trotzdem wissen wir beide, was gemeint ist und er wird wohl vor Wut schäumen. Aber soviel ich weiß, ist da wohl mittlerweile auch ein Riegel vorgeschoben worden. Irgendwie können sie einen da wohl auch dafür dran kriegen.

    Anders wird es sich vermutlich verhalten, wenn ich zu jemanden sage "ich empfinde sie als ein ..."
    oder
    "ich halte sie für ein ... und ich bin der persönlichen Meinung, dass sie ein ... sind."
    Zumindest wenn man nach seiner Meinung gefragt wird müsste das eigentlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, denn ich bezeichne ihn ja damit nicht als dies oder das, sondern bringe nur zum Ausdruck, dass ich es so empfinde oder ihn so sehe...

    Allgemein ist aber die Version von Böhmermann unterster Abschaum und primitiv. Von Darstellern des ÖR-Fernsehens, für die man ja bezahlen muss und die einen staatlichen Bildungsauftrag haben, sollte man ein bisschen ein Mindestmaß an Niveau erwarten können. Wie es auch anders geht, zeigen die beiden Reaktionen von Dieter Hallervorden.

    Im übrigen die wahren Meister auf dem Gebiet waren die Kabarets in der DDR. Die mussten ja alle Texte zumindest in der Grundform genehmigen lassen. Also durfte es nicht zu plump sein. Aber das Publikum sollte trotzdem mitbekommen was gemeint war. Da kam es dann wirklich auf millimetergenaue Benutzung der deutschen Sprache an.
    In manchen Fällen hat das z.B. auch Ingo Appelt früher gut beherrscht.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Das ist im Prinzip das gleiche, wie wenn (...)
    Eigentlich habe ich ja nichts gesagt, und trotzdem wissen wir beide, was gemeint ist und er wird wohl vor Wut schäumen. Aber soviel ich weiß, ist da wohl mittlerweile auch ein Riegel vorgeschoben worden. Irgendwie können sie einen da wohl auch dafür dran kriegen.

    Jain.
    Für mich macht es nen Unterschied ob ich jemandem auf diese Art indirekt impliziert unterstelle ein Arschloch zu sein (=glaubhaft dass ich dieser Meinung bin), oder indirekt impliziert unterstelle dass er täglich mit 100 Ziegen fickt (=nicht glaubhaft dass ich dieser Meinung bin).

    Ersteres kann man noch als Beleidigung auslegen - wenn man ein Gesetz so frei auslegen möchte.
    Zweiteres... irgendwie nicht mehr so ganz. Zumindest sollte jedem klar sein dass der jeweilige Sprecher/Schreiber nicht der Meinung ist dass das "..." im "wenn ich ... sagen würde" wörtlich zutrifft.
    Demzufolge ist es mMn. auch völlig daneben einen solchen Fall danach zu beurteilen als wäre anzunehmen der Sprecher/Schreiber hätte das als ernst gemeinte Aussage ohne "wenn ich sagen würde" gebracht.

    Dass der Sprecher/Schreiber damit eine Kritik kommunizieren möchte ist mMn. anzunehmen. Auch ein "sich lustig machen" kann man mMn. berechtigt annehmen. Nur genau das muss sich eine Person des öffentlichen Interesses mMn. gefallen lassen. Da gelten einfach andere Regeln - bzw. sollten eben andere Regeln gelten. Genau so wie für solche Personen des öffentlichen Interesses in vielen Fällen das Recht am eigenen Bild stark eingeschränkt ist.

    Zurück zum Thema Satire. Mir fällt dazu auch der Fall Falwell vs. Flynt ein. Im Prinzip fast das selbe. Bloss ohne President und sogar noch ohne dem "wenn ich sagen würde" Teil. Flynt & Hustler wurden damals vom Oberste Gerichtshof der USA freigesprochen - "ist klar Satire, muss Falwell sich gefallen lassen". Was ich als moralisch vollkommen "korrekt" ansehe.
    Hat jetzt mit der deutschen Gesetzeslage anno 2016 natürlich nix zu tun, aber mir geht's auch nicht (nur) um was gesetzlich wie geregelt ist, sondern auch darum was ich für "richtig" halte.

    muemmel schrieb:

    Allgemein ist aber die Version von Böhmermann unterster Abschaum und primitiv. (...)

    Naja das ist deine persönliche Meinung bzw. Wahrnehmung. Die sich z.B. nicht mit meiner Meinung/Wahrnehmung deckt. Ich finde das schwer OK und auch irgendwie ein wenig lustig. Wer meint Medien in einem anderen Land wegen einer mehr oder weniger harmlosen Veräppelung klagen zu können/müssen, der verdient es auch wenn er als Reaktion darauf etwas tiefer durch den Kakao gezogen wird.

    muemmel schrieb:

    Im übrigen die wahren Meister auf dem Gebiet waren die Kabarets in der DDR. Die mussten ja alle Texte zumindest in der Grundform genehmigen lassen. Also durfte es nicht zu plump sein. Aber das Publikum sollte trotzdem mitbekommen was gemeint war. Da kam es dann wirklich auf millimetergenaue Benutzung der deutschen Sprache an.
    In manchen Fällen hat das z.B. auch Ingo Appelt früher gut beherrscht.

    Ich akzeptiere deine Meinung und dass du das für cooler/besser/schöner/gewitzter/[...] hältst. Die Feststellung "das kann man auch anders (besser) machen" hat aber mMn. nix damit zu tun ob eine Sache "OK" ist - man kann alles irgendwie anders (besser) machen.
    Und mit "OK" meine ich: muss man nicht mögen/gut finden, ist aber einfach erlaubt (bzw. sollte erlaubt sein).



  • Was das "Schmähgedicht" angeht: Ich find's eigentlich nicht witzig

    Das Gedicht ist übel, richtig übel. Das kann man nicht verteidigen. So etwas gehört sich nicht im TV.

    Wenn wir über die Beleidigung fremder Staatsoberhäupter reden, dann fangen wir mal mit dem Papst, dem Anti-Erdogan, an. 😉




  • Mod

    GPC schrieb:

    SeppJ schrieb:

    Ich glaube, du hast den Kontext verpasst. Das ist nicht verwunderlich, haben doch die meisten Medien den Kontext (bewusst?) weggelassen. Der ist aber extrem wichtig, wenn man das Gedicht verstehen möchte. Das Gedicht ist kein Angriff auf Erdogan, sondern auf die deutsche Gesetzgebung:
    http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html
    Wenn man das kennt, erscheint alles in einem komplett anderen Licht.

    Dieser Kontext war mir so tatsächlich nicht bekannt war. Nun, es ändert zwar die Motivation des Gedichts, aber wie Gregor schon sagte.. Straftat zu Demonstrationszwecken bleibt Straftat. Ob es eine Straftat ist, wird dann wohl ein Gericht zu klären haben.

    Was ich meinte ist, dass dieser Kontext völlig die Motivation verändert und somit bei der moralischen Debatte nicht ausgespart werden darf. Es ging nicht primär darum, Erdogan zu beleidigen; der war bloß das Mittel zum Zweck. Es ging nämlich in Wahrheit darum, das deutsche Strafrecht herauszufordern. In diesem Zusammenhang finde eure Reaktion "Straftat bleibt Straftat" ein bisschen komisch. Darum ging es doch gerade: Brauchen wir in Deutschland wirklich ein Gesetz gegen Majestätsbeleidigung? Das ist nämlich buchstäblich(!) woher dieses Gesetz ursprünglich stammt. Dass er mit diesem Zustand nicht zufrieden ist, darauf wollte Böhmermann aufmerksam machen.



  • SeppJ schrieb:

    Was ich meinte ist, dass dieser Kontext völlig die Motivation verändert und somit bei der moralischen Debatte nicht ausgespart werden darf. Es ging nicht primär darum, Erdogan zu beleidigen; der war bloß das Mittel zum Zweck. Es ging nämlich in Wahrheit darum, das deutsche Strafrecht herauszufordern. In diesem Zusammenhang finde eure Reaktion "Straftat bleibt Straftat" ein bisschen komisch. Darum ging es doch gerade: Brauchen wir in Deutschland wirklich ein Gesetz gegen Majestätsbeleidigung? Das ist nämlich buchstäblich(!) woher dieses Gesetz ursprünglich stammt. Dass er mit diesem Zustand nicht zufrieden ist, darauf wollte Böhmermann aufmerksam machen.

    Ja, das ist mir bedingt durch den neuen Kontext schon beides klar, dass Erdogan für Böhmermann nur das "Vehikel" war, um die Grenzen vom Gesetz zur Majestätsbeleidigung auszutesten. Ob man so ein Gesetz braucht? In Deutschland sicher nicht, das ist klar.
    (Was ich mich aber auch frage ist, ob ich es mir gefallen lassen würde, wenn jemand so einen Text über mich verbreitet - obwohl ich nur ein Max Mustermann bin. Offensichtlich greift dann nicht das Gesetz zur Majestätsbeleidigung, aber ich glaube so einfach hinnehmen müsste man das dennoch nicht.)



  • @ SeppJ: Du könntest sicher recht haben. Aber das ist so ein Problem von Böhmermann: Seine Art von doppelbödigem Humor bewirkt, dass niemand mehr am Ende so Recht weiß, was er glauben soll. Jeder kann in seine Kunst hineininterpretieren, was er will. So sind die Positionen "Mann ist der flach!" und "Wow, wie doppel- und trippelbödig!" beide durchaus legitim - ich persönlich gewinne sogar beiden Positionen etwas ab. Das ist bei (Klein-)kunst ja auch vollkommen leigitm, das macht sie streitbar und interessant. Was aber seine Erdogan-Geschichte angeht: Du sagst, die Beleidigungen waren nur der Vorwand, um seine Kritik an der Majestätsbeleidigung unterschwellig zum Ausdruck zu bringen. Ich kann mich aber des Gefühls nicht erwehren, dass er vielleicht doch eher die (weniger) "offensichtliche" Kritik nur vorschob, um eine, wie er hofft, legale Möglichkeit zu finden, sein Gedicht vortragen zu können. Es war quasi der Reiz des Verbotenen (und das Gefühl der Herausforderung nach der x3-Posse), dem er nachgab und daher in seinem Präambel lange darüber schwadronierte, dass das, was gleich komme, ja verboten sei und man nicht machen dürfe, wodurch er es juristisch entschärfen wollte.

    Nun ist es blöd in der Kunst, wenn der Künstler sein Kunstwerk erklären soll - das macht einen guten Teil davon kaputt. Aber am Ende hängt es, wie ich finde, doch sehr von Böhmermann ab, ob er sich nun strafbar gemacht hat oder nicht: er muss nun einfach klären, was er wirklich gemeint hat (das kann er sich jetzt natürlich aussuchen). Wenn er sagt, die Beleidigungen waren nur der Vorwand, widerruft er quasi den Inhalt seines Gedichtes und ist m.E. unschuldig. Wenn er sich nicht klar positioniert, überlässt er es dem Gericht (oder Erdogans Anwälten/der Staatsanwaltschaft), sein Kunstwerk zu interpretieren. Böhmermann hat sich an seiner eigene Mehrdeutigkeit verbrannt, mit der er immer sehr gerne gespielt hat.

    Meine persönliche Haltung: egal, wie Böhmermann es nun meint, besonders witzig fand ich die Aktion nicht (aber so geht es mir bei Böhmermann generell). Trotzdem muss ich gestehen, durchaus geschmunzelt zu haben, als ich das Gedicht gehört habe, einfach deshalb, weil ich nie auf sowas kommen könnte und mich diese Art der vulgären Kreativität schon beeindruckt bzw. ich bei Entsetzen oder Fassungslosigkeit generell oft mit Lachen reagiere.



  • pointercrash() schrieb:

    Was wollte Böhmermann wirklich und wogegen ist er gerappelt?

    er wollte aufmerksamkeit, denn das ist das kapital eines witzemachers. aber er hat stark übertrieben. auf türkenfeindliche stereotypen gesetzt und so.



  • SeppJ schrieb:

    Was ich meinte ist, dass dieser Kontext völlig die Motivation verändert und somit bei der moralischen Debatte nicht ausgespart werden darf. Es ging nicht primär darum, Erdogan zu beleidigen; der war bloß das Mittel zum Zweck. Es ging nämlich in Wahrheit darum, das deutsche Strafrecht herauszufordern. In diesem Zusammenhang finde eure Reaktion "Straftat bleibt Straftat" ein bisschen komisch. Darum ging es doch gerade: Brauchen wir in Deutschland wirklich ein Gesetz gegen Majestätsbeleidigung? Das ist nämlich buchstäblich(!) woher dieses Gesetz ursprünglich stammt. Dass er mit diesem Zustand nicht zufrieden ist, darauf wollte Böhmermann aufmerksam machen.

    Ich bezweifle, dass Boehmermann Paragraph 103 StGB ueberhaupt kannte. Er hat in seiner Anmoderation zumindest nicht auf spezielle Gesetze verwiesen, sondern mehr generell gesagt, was verboten ist. An keiner Stelle seiner Moderation wurde gesagt, dass es bezueglich Regierungen anderer Laender spezielle Gesetze in dieser Hinsicht gibt.



  • Mirek, Gregor,

    genau das war einer der Punkte, auf die ich im OP hinauswollte.

    Ich bin mir sicher, daß Böhmermann und Team über §103 grob Bescheid wußten, sie haben ja explizit damit kokettiert, dass man das so nicht sagen darf und zwar so lange, bis auch der Letzte das kapiert haben sollte. In den meisten Zusammenschnitten wird der Schmähtext entkontextualisiert dargeboten. Für sich genommen definitiv kein Meisterwerk ziselierten Humors. Auch mit dem Kontext, "man darf das nicht machen" ist das ein eher brachialer Hammer, aber es sitzen ja nicht nur Feingeister im Publikum.

    Um so verblüffender die Reaktionen danach, die "Guru Meditations", wo man sich fragt, ob und was alles abgestürzt ist. Denn, nochmal, die Anwendung des §103 zuzulassen ist bereits Rechtsbeugung, die Einschaltung der Gerichtsbarkeit gleichzeitig feige und Mittelverschwendung, zusammen mit der Streichungsankündigung des §103 für 2018 ein echtes Stück aus dem Tollhaus Merkel.

    Dass Böhmermann damit nicht gerechnet hat, ist irgendwie zu verstehen.


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