Schon wieder in Radarfalle getappt. Diesmal Glück gehabt?
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Umfrage: Soll ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen?
Auswahl Stimmen Prozent Ja, das spart dir 25€ 5 31.3% Nein, das kostet dich nur noch mehr 11 68.8% Hallo,
ich mache heute mal eine nicht so ganz alltägliche Umfrage. Und zwar bin ich neulich wieder auf dem Weg zur Uni mit 41km/h in der 30er-Zone geblitzt worden. Heute kam das Schreiben mit der Post. Zu meiner Überraschung haben die mich auf dem Foto nicht erkannt und fordern von mir einen Zeugenfragebogen zurück zu senden. Nun habe ich ja, da ich selber diese Ordnungswidrigkeit begangen habe mein Zeugnisverweigerungsrecht. Ist es sinnvoll davon Gebrauch zu machen und zu hoffen, dass die Sache wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird oder brummen die mir dann eine höhere Geldstrafe auf wenn ihre "Ermittlungen in meinem Umfeld" ergeben, dass ich es selber war? Immerhin sind 25€ für 11 km/h eine stolze Summe (1km/h weniger hätte 10€ gespart). Ich bin gespannt was ihr dazu sagt
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Gruß,
Mastah
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Also so weit ich weiß, kann man dir keine höhere Strafe geben, wenn du dich nicht selbst belastest. Darfst halt auch nix erfinden.
Ob du zahlen sollst, ode rnicht, dazu kann ich dir leider nix sagen.
Ich hab meinen letzten Strafzettel brav bezahlt, war aber auch schwer rauszureden wenn man mit über 80 in der 50er Zone angehalten wird.
Naja hab dann 29 EUR bezahlen dürfen.
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Ich würde halt einfach die Aussage verweigern. Kenne mich allerdings im deutschen Recht nicht so gut aus. Es liegt ja eigentlich an denen mich zu "überführen" um das Bußgeld rechtfertigen zu können, oder? Eventuelle "Verwaltungsgebühren" können mir doch nicht zur Last gelegt werden?
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Ich bzw die Person mit meinem Auto war auf meinem letzten Blitzbescheid (vor 3 Jahren) auch nicht zu erkennen. Da war unsere örtlich Polizei bei mir wollten wissen ob ich das bin, was ich natürlich nicht wusste, da diese Person nicht zu erkennen war.
Ich habe das einem Anwalt übergeben (hatte zum Glück eine Rechtsschutz) und er hat das dann geklärt. Wenn sie eine Person nicht überühren können, kann es fallen gelassen werden oder der Halter des Fahrzeuges kann ein Fahrtenbuch bekommen.
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Dominic schrieb:
Wenn sie eine Person nicht überühren können, kann es fallen gelassen werden oder der Halter des Fahrzeuges kann ein Fahrtenbuch bekommen.
Im Ernst? Können die einen zwingen Buch über alle Fahrten zu führen?
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MaSTaH schrieb:
Im Ernst? Können die einen zwingen Buch über alle Fahrten zu führen?
Ja, so hat es mir damals mein Anwalt erklärt. Soweit ich weiß musst Du dann auch jede Fahrt eintragen. Allerdings weiß ich nicht wie die das dann kontrollieren.
Nur ob 25€ ein Fahrtenbuch werd sind, falls es passiert?
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Ich habe gehört, dass sie das erst beim zweiten mal verhängen (das Fahrtenbuch). Aber das würde ich mir dann für schwerere Fälle aufheben. 25 EUR sind zwar recht viel, aber das war sicher nicht das erste mal, dass du zu schnell gefahren bist :xmas1:
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Zahl lieber. Nimm's als Gegenleistung für die paar Male, wo Du nicht geblitzt wurdest.
25€ sind es wirklich nicht wert, sich mit den Behörden einzulassen - sobald Du widersprochen hast, geht das Verwaltungsverfahren los, und dann mußt Du pünktlich reagieren, richtig argumentieren. Klar, als Gewinn winken 0 EUR Strafe, dafür kann es aber auch nach hinten losgehen und mehr werden. Oder am Ende sogar einen Anwalt nehmen... Du liebe Zeit, wg. 25 EUR. Abgesehen davon, der normale Rechtsschutz deckt Verwaltungsverfahren (nachsehen im Vertrach!) gar nicht ab.
Die von Dir vorgeschlagenen Maßnahmen würde ich dann wählen, wenn Du ein Fahrverbot oder Punkte auferlegt bekommst.
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Ich würde es wegen dem Betrag auch nicht darauf anlegen. Ich habe es damals gemacht weil mein Auto mit einer Person auf der Autobahn mit 23 km/h zu schnell geblitzt wurde, was ja nicht so enorm viel ist. Allerding schickt mir die Zentrale Bußgeldstelle des Bayrischen Polizeiverwaltungsamtes einen Bußgeldbescheid von 196,00 DM und 1 Punkt, mit der Begründung:
Die Geldbuße wurde wegen 02 Eintragung/en im Verkehrszentralregister erhöht. Bei erneutem Verstoß droht Fahrverbot.
Nur die letzte Eintragung in Flensburg war 7 Monate vor der Blitze in Bayern.
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Ich will keinen Prozess wegen der Sache führen. Wollte nur wissen ob ich um die 25€ rum komme. Die Halsabschneider wissen schon warum sie das nicht feiner staffeln. Bei uns ist alles bis 10km/h 15€, bis 20km/h 25€... 1km/h weniger und ich hätte 10€ weniger Zahlen müssen. Es ist zum verrückt werden
. Naja, Pech gehabt
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Ich wurde Anfang August auf der Autobahn mal geblitzt. Abe rbis heute kam da nichts von an *g* Ist ja nach ner bestimmten Zeit eh abgelaufen.
Ich würd die 25€ auch zahlen. Denn so viel ist es nun nicht wirklich und du wirst wohl nicht drum herumkommen
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Hm, naja, da bist du ja Tacho bestimmt knapp unter 50 gefahren. Die ziehen ja auch immer noch was ab. Alos nur für 25 Euro auf keinen Fall wiedersprechen. Lohnt icht und am Ende musst du ein Fahrtenbuch führen wegen dem Mist, wie shcon oben erwähnt.
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Im übrigen bekommt man heutzutage (IMHO) immer so einen Anhörungsbogen. Das hat nix damit zu tun, dass man nicht auf dem Foto erkannt wurde!
Man soll damit die Gelegenheit bekommen Stellung zu nehmen, bevor ein Bußgeldbescheid losgeschickt wird.
Ich würd's an Deiner Stelle auch zahlen. Auf den Anhörungsbogen mußt Du aber nicht antworten, der Bußgeldbescheid kommt dann automatisch. Falls Du nicht der Halter der Autos aber der Fahrer bist, gibt's eine Methode drum herum zu kommen, aber das lohnt sich bei 25€ nicht.Gruß - Xaron
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Also bei uns bekommt man den Anhörungsbogen nur wenn man nicht erkannt wurde. Naja, hab den Mist eben überwiesen.
Diese &%§# gehen mir echt auf die Nerven mit ihren Radarfallen.*
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MaSTaH schrieb:
Diese &%§# gehen mir echt auf die Nerven mit ihren Radarfallen.*
...und Du gehst dafür uns auf die Nerven mit Deiner ständigen Raserei (auch noch in einer 30 Zone). Also paßt's doch...
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Ich würde bezahlen. Die Verfassung Schutz dich davor nicht selbst zu belassten. Dafür gibts dann das Fahrtenbuch. Das nächste mal vordern sie dich dann auf nur mehr das Fahrtenbuch vorzuweisen.
Solltest du das bicht führen wirds teuer. Wegen 25 Euro nicht notwendig. In Österreich gibt es zwar kein Fahrtenbuch aber dafür wurde die Auskunftspflicht in den Verfassungsrang erhoben und jeder LÖsterreicher muss Auskunft darüber geben wer der Täter ist. Macht er das nicht kann er zwar wegen der tat nicht bestraft werden aber wegen NICHTAUSKUNFTGEBEN. Dies ist meist >= als die eigentliche Strafe.
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@Mastah: Selber schuld!
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MaSTaH schrieb:
Also bei uns bekommt man den Anhörungsbogen nur wenn man nicht erkannt wurde. Naja, hab den Mist eben überwiesen.
Diese &%§# gehen mir echt auf die Nerven mit ihren Radarfallen.*
Ja genau. Am Besten abschaffen. Soll doch jeder so schnell fahren wie er will und das Fahrzeug kann.
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Hi!
Ein Freund erzählte mir folgende Geschichte zum Thema Starenkästen:
Wenn man geknippst wurde, und nicht erkannt wird hat man glück gehabt.
2 Wochen warten, dann Beschwerde einlegen dass man nicht selbst gefahren ist.
Nach 2 Wochen kommt die Antwort.
2 Wochen warten und Widerspruch einlegen.
Und wenn das Amt dann antwortet ist die Tat sozusagen verjährt und man muss nichts
blechen.Wie realistisch ist das?
Ich schenke dem auch nur Vertrauen, weil der Vater des Freundes selbst bei den
Grünen arbeitet, er insofern also ein wenig Glaubwürdigkeit vermittelt.Ich würde mich freuen wenn mir da einer Gewissheit verschaffen könnte!
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Headhunter schrieb:
Wenn man geknippst wurde, und nicht erkannt wird hat man glück gehabt.
2 Wochen warten, dann Beschwerde einlegen dass man nicht selbst gefahren ist.
Nach 2 Wochen kommt die Antwort.
2 Wochen warten und Widerspruch einlegen.
Und wenn das Amt dann antwortet ist die Tat sozusagen verjährt und man muss nichts
blechen.Weshalb soll es denn verjährt sein, dass Amt und die Person stehen ja im Briefwechsel.
Headhunter schrieb:
Wie realistisch ist das?
Ich würde sagen es ist unrealistisch.