Regierung will Vertragsfreiheit abschaffen - das "Antidiskriminierungsgesetz"
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Die linke Bundesregierung setzt ihre Angriffe auf die Grundrechte der Deutschen fort. Heute ist die Vertragsfreiheit das Ziel. Mit ihrem Gesetztesvorschlag plant die Regierung gesetzlich angebliche Diskriminierung wegen Religion, Geschlecht und Ahnlichem zu verbieten. Die Folge wird neben einem einschneidendem Eingriff in die Rechte des Bürgers vor allem eine weitere Bürokratisierung des deutschen Alltags mit dem Ergebnis von weiteren Arbeitsplatzverlusten sein. Hier ist es an der Zeit aufzustehen und "Nein!" zu sagen, um Schaden von Deutschland und seinen Bewohnern abzuwenden. Es kann nicht sein, dass in Deutschland Individuen und Organisationen von den Behörden mehr und mehr gegängelt werden, besonders da bereits heute ein übermäßiges Maß davon existiert.
Union-Fan
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Naja,
ist halt ne Prima Ablenkung von wirklichen Problemen.
Gerade der "Schutz vor Altersdiskriminierung" sieht mir doch sehr nach Symptombehandlung aus. Eine Alternative weiß ich allerdings leider auch nicht.
Zumindest glaube ich nicht, dass die Arbeitsuchenden keinen Job kriegen, nur weil die Personabteilung sie so gerne diskriminiert.
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Das Gesetz wird die Hölle für alle Vermieter... als Firma kann man sich durch die interne Vorauswahl bei Einstellungen noch drücken und das verschleiern, aber für die kleinen Vermieter ist das ein bitteres Urteil. Man bekommt die Handlungsbefugnis für sein Eigentum teilweise entzogen.
Wer heute noch in Mietwohnungen als Kapitalanlage investiert ist ganz schön leichtsinnig.
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Jeder, der etwas anzubieten hat, kann hier in Probleme kommen. Ist die Regierung eigentlich noch zu retten? Ich denke, es ist Zeit für einen Wechsel.
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Ist die Regierung eigentlich noch zu retten? Ich denke, es ist Zeit für einen Wechsel.
Was wechseln?!? Wenn dann wohl eher das Land wechseln...
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Bedeutet das wenn ich Vermieter wäre, müsste ich jeden Typen der die Bude mieten will, reinlassen wenn sie frei wäre?
Egal was das für ein Mensch ist????Gruß Ivo
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du mußt nur nachweisen, daß du einen bewerber abgewiesen hast, OHNE ihn diskriminiert zu haben. total einfach, oder?

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Bedeutet das wenn ich Vermieter wäre, müsste ich jeden Typen der die Bude mieten will, reinlassen wenn sie frei wäre? Egal was das für ein Mensch ist????
Nie und nimmer! Der Vermieter hat das Recht, seine Wohnung solange leer stehen zu lassen, bis er einen geeigneten Vertragspartner gefunden hat. Er sollte nur keine nachweisbaren "diskrimierenden" Äußerungen machen.
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Wenn das meine Bude ist, warum sollte ich irgend jemanden etwas nachweisen???
Nachher haste so einen Irren drin der im Wohnzimmer Ziegen schlachtet...
Was würde dem Vermieter denn drohen, wenn er aussagen z.B. zum Bewerber sagen würde ich will keine Moslems oder so in meiner Wohnung haben?????Gruß Ivo
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Ivo schrieb:
Was würde dem Vermieter denn drohen, wenn er aussagen z.B. zum Bewerber sagen würde ich will keine Moslems oder so in meiner Wohnung haben?????
Schadenersatzklage.
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Ach, das kommt jetzt erst? Ich dachte, das gäbe es schon lange in Deutschland.
Schlimm ist es nicht wirklich. Du kannst trotzdem noch frei wählen, darfst es eben nur nicht so begründen, dass es rassistisch ist (ist ja hoffentlich auch nie der Grund :))
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Und wehe, ihr wählt nicht alle Frau Merkel!
Der Staatsanwalt wird jeden Fall einzeln prüfen, ob hier ein Verstoß gegen das Gechlechtergleichstellungsgesetz vorliegt.
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Loggy schrieb:
Schlimm ist es nicht wirklich. Du kannst trotzdem noch frei wählen, darfst es eben nur nicht so begründen, dass es rassistisch ist (ist ja hoffentlich auch nie der Grund :))
Aber Du hast die Beweispflicht!
Folgender Fall, Du vermietest in Deinem Haus eine Wohnung, 3 Parteien kommen zur Vorstellung
- Ehepaar, sie verschleiert, 2 Kinder, Ausländer, beide sehr jung
- Ehepaar, mittleres Alter, "Volksdeutsche", leben von Eingliederungshilfe, leichter Alkoholgeruch
- Pärchen, unverheiratet, sonst aber Otto Normalos
So, jetzt nimmst Du No 3. Einfach, weil Du hier am wenigsten Abneigung dagegen hast, daß Du ihnen zweimal am Tag in DEINEM Haus begegnest.
Nr 1) verklagt Dich, weil Du sie wegen ihrer Religion nicht angenommen hast auf 10000 EUR Schadenersatz.
Nr 2) verklagt Dich, weil Du sie wegen ihrer Abstammung und sozialen Hintergrund nicht genommen hast, freundlicherweise nur auf 5000 EUR.
Jetzt mußt Du Dir einen Anwalt nehmen (bei dieser Höhe Streitwert ist Anwaltszwang) und hast hoffentlich eine Vermieterrechtschutz, die das deckt. Und Du mußt Deine Auswahlkriterien genau protokollieren und hoffen, daß der Richter das genauso sieht wie Du und nicht vielleicht für die SPD für den Kreistag kandidiert, und in einem Wohngebiet lebt, wo er nur deutsche Familien aus dem Mittelstand um sich herum wohnen hat und Deine Sorgen nicht versteht.
Mahlzeit.
Selbst wenn Du gewinnst, kostet das Zeit und Nerven, völlig sinnloser Reibungsverlust.
Noch schlimmer wird sich das im Berufsleben für Deutsche auswirken, die keiner der zu diskriminierenden Gruppen angehören - denn viele Arbeitgeber werden aus Angst vor Klagen dann lieber jemanden aus einer der Gruppen wählen, damit nix passieren wird. Der 30jährige verheiratete heterosexuelle deutsche Mann ist bei dem Gesetz zum Schluß der Dumme.
Du bist halt immer noch recht blauäugig und glaubst, daß Gesetze dafür da sind, den Bürger zu schützen, statt daß sie für Interessengruppen gemacht werden, als Finanzierungshilfe. Aber der Staat dieser heutigen Prägung ist Dein Feind, er will Dir Deine Selbstbestimmung und Selbstentscheidung abnehmen, weil er glaubt, daß Du für Dich nicht entscheiden kannst. Er braucht Dich als Batterie, als Melkkuh, wir sind bereits in der Matrix angekommen. Und immer noch klatschen Menschen zu solchen Gesetzen Beifall und wollen mehr davon.
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Marc++us schrieb:
Ivo schrieb:
Was würde dem Vermieter denn drohen, wenn er aussagen z.B. zum Bewerber sagen würde ich will keine Moslems oder so in meiner Wohnung haben?????
Schadenersatzklage.
hmmm, was heisst "Schadenersatzklage"?
Ich meine, welchen "Schaden" muss man da ausgleichen?
Wenn der Bewerber xyz kommt, und ich sage nein, und weil ich gerade DUMM bin begruende ich das diskreminierend.dann
a) muss der das ja schriftlich haben
b) kann man sich rausreden
c) auf gut deutsch --> muss er nachweisen könnenUnd selbst wenn ich "schuldig" bin, wie hoch wäre die strafe?
Bei einigen sachen kann man "gut" ausrechnen.
z.b.
kosten fuer krankenhaus, ersatzmietwagen kosten, lohnausfallkosten( wenn monatlich ca gleich)
aber wenn ich die Wohnung nicht vermiete

welcher Schaden ist dem TATSÄCHLICH entstanden, welches es gibt auszugleichenlol in brd bekommen Querschnittsgelähmte ein butterbrot im gegensatz zu usa.
hab mal gehört dass einer in brd mitte 20! 300 000 - 500 000 DM bekommen würde. ob er die gesamtsumme dann tatsächlich bekommt, ist wieder was anderes.
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Marc++us schrieb:
Du bist halt immer noch recht blauäugig und glaubst, daß Gesetze dafür da sind, den Bürger zu schützen, statt daß sie für Interessengruppen gemacht werden, als Finanzierungshilfe. Aber der Staat dieser heutigen Prägung ist Dein Feind, er will Dir Deine Selbstbestimmung und Selbstentscheidung abnehmen, weil er glaubt, daß Du für Dich nicht entscheiden kannst. Er braucht Dich als Batterie, als Melkkuh, wir sind bereits in der Matrix angekommen. Und immer noch klatschen Menschen zu solchen Gesetzen Beifall und wollen mehr davon.
sehr schoen gesprochen. Das sollte sich der andere MOD einmal durchlesen, welcher geschrieben hat
(in etwa )
"Das ist der 2te Post diese Woche, indem man mir weissmachen will, das BRD kein Dempkratischer Staat ist"Naja man kann schon wenn mal will sich rausreden.
Selbst wenn du keinen anderen finden würdest, schiebst du einfach einen Freund vor. Der die Wohnung will! oder wegen plözlichem "eigenbedarf"
naher kannst du ja sagen
nö der kumpel nimmt die doch nicht. oder ne meine frau ist doch nicht schwanger. oder irgendwas in der richtung.
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Für eine Schadensersatzklage muss erstmal ein Schaden vorhanden sein. Natürlich hat er ein Schaden, wenn deine Wohnung billiger war als eine vergleichbare Wohnung (aber wozu sollte man sowas machen? ;)). Wenn überhaupt, würde der Schaden die Anreisekosten und die Zeit für die Besichtigung betragen. Aber dann könnte ich ja auch den Einzelhandel ständig auf Schadensersatz verklagen, weil der nicht die von mir gewünschte Ware hat, bzw. das letzte Brot dem verkauft, der vor mir da war.
Mit einer Mitgesuchanzeige gebe ich ja auch kein Angebot ab. Das Angebot gibt erst der (potenzielle) Mieter ab und dann kann der Vermieter das Angebot annehmen oder nicht (advertatio ad offerendum).
Zum anderen muss ein Verschulden vorhanden sein. Ich weiß nicht, wo da das verschulden ist, nur weil ich den einen in meine Wohnung lassen will, weil ich gerade mit dem gut über Computer quatschen kann...
Und Marcus, klagen kann man immer und für alles. Da bist du nie sicher vor.
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@Newkid:
Das kanns doch aber auch nicht sein, dass man gezwungen ist immer mehr zu lügen, um einigermaßen gesetzestreu zu leben.
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@Loggy: Beweislastumkehr!!! Abtretung des Klagerechts an Interessenverbände!!! Das alleine sollte einem die Nackenhaare aufstellen.
Und wenn Du schon erwähnst, daß man immer verklagt werden kann, auch heute schon, sollte einem doch daran gelegen sein nicht noch mehr Gesetze zu erlassen...
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Marc++us schrieb:
Und Du mußt Deine Auswahlkriterien genau protokollieren und hoffen, daß der Richter das genauso sieht wie Du und nicht vielleicht für die SPD für den Kreistag kandidiert, und in einem Wohngebiet lebt, wo er nur deutsche Familien aus dem Mittelstand um sich herum wohnen hat und Deine Sorgen nicht versteht.
was denn für sorgen? du hast selbst geschrieben "am wenigsten abneigung". das heißt doch nix anderes als daß du gegen die anderen bewerber mehr abneigung hast, von sorgen seh ich da nix. es ist eben unbegründet, wegen ausländern im haus "sorgen" zu haben.
gegen die ablehnung des zweiten bewerbers in deinem beispiel spricht wahrscheinlich auch weiterhin nichts, wer nach schnaps stinkt bie der wohnungssuche, der erweckt tatsächlich sorgen, den muß man nicht als mieter nehmen.ich halte das gesetz trotzdem für schwachsinn, weils an der mentalität bspw. der vermieter nichts ändert- und das wäre das wichtige. dann wär nämlich aus der sicht der schöpfer dieses gesetzes dasselbe überflüssig.
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scrub schrieb:
du hast selbst geschrieben "am wenigsten abneigung". das heißt doch nix anderes als daß du gegen die anderen bewerber mehr abneigung hast, von sorgen seh ich da nix. es ist eben unbegründet, wegen ausländern im haus "sorgen" zu haben.
Na und? Objektiv vielleicht richtig. ABER:
Es ist MEIN Haus. ICH muß damit leben. Vielleicht WILL ich es einfach nicht, weil ich es nicht WILL. Es ist mir egal, ob Statistiken was anderes aussagen. ICH will es nicht. Ohne weitere Begründung. Ich nehme auch keine Mieter mit Hunden, weil ich Hundehaltung für eine Absurdität menschlichen Verhaltens halte. Und wenn der Mieter an dem Tag dreckige Fingernägel hat, nehme ich ihn auch nicht. Ganz einfach deswegen, weil es MEIN Wille ist.
Es ist mein Bauchgefühl, das auf persönlichen Erfahrungen aus meiner Vergangenheit, meiner Erziehung und auf meiner Reiserfahrung beruht. So wie ich mein Auto in dunkelgrau kaufe und nicht in rot. Und das will ich auch in Anspruch nehmen, wenn ich fremde Personen in meinen direkten Umkreis einziehen lasse, ich teile den Garten, den Waschkeller, ich lasse zwangsläufig Einblicke in meine Intimspähre zu, wenn meine Unterwäsche auf der gleichen Leine hängt. Und da wähle ich den Mieter nach Kriterien aus, die einzig von mir festgelegt werden, und nicht von einer Frau Roth.
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jeder männergesangsverein kann also gesprengt werden, wenn eine dame mit piepsiger stimme fordert, mitsingen zu dürfen?
ich darf endlich bei den damen-leichthlethen mitspielen, denn diese trennung ind damen- und herrenklassen diskriminiert (sowohl die einen als auch die anderen).
ich darf endlich auf die damentoilette!
das gesetz ist einfach schwachsinn. leider gibt's keinen zwang, daß politiker noch einen bezug zur realen welt haben müssen und der geht auch immer weiter verloren.