Der Bundestag hat der EU-Verfassung zugestimmt! (kt)



  • (kt)



  • und hat die jemand von euch schon mal gelesen?
    ich find sie im allgemeinen net schlecht einige sachen sind etwas schwammig formuliert, aber im grossen und ganzen ok.



  • Na wenigstens bekommen wir, wenn jetzt alles gut geht, eine Verfassung und
    können das Grundgesetz (hoffentlich) in absehbarer Zeit ausmustern


  • Mod

    -Shadow- schrieb:

    und hat die jemand von euch schon mal gelesen?
    ich find sie im allgemeinen net schlecht einige sachen sind etwas schwammig formuliert, aber im grossen und ganzen ok.

    Es ist die erste europäische Verfassung, die so formuliert ist wie ein Gesetzeswerk, und für deren volles Verständnis man ein Jurastudium braucht.

    Wenn man das Grundgesetz oder die Weimarer Verfassung liest, so sind die Artikel klare Gedanken, in klare Sätze gefasst, für jeden Bürger verständlich und nachvollziehbar. Die Formulierungen sind klar und eindeutig.

    Nach meinem persönlichen Gefühl und Verständnis ist der gesamte Ablauf wie die EU-Verfassung von der BRD angenommen wird grundgesetzwidrig. Und auch ein Verstoß gegen den Gedanken des GG, daß es einmal eine Volksabstimmung für die Annahme einer Verfassung hätte geben sollen (der Gedanke ist noch da, der Artikel wurde leider gelöscht).

    Leider haben die Juristen genug Winkelzüge in peto, um dieses Gefühl zu ignorieren und mir zu erklären, daß dieser Umsturz von oben völlig rechtsgültig und rechtswirksam ist.


  • Mod

    kkkkkkkk schrieb:

    Na wenigstens bekommen wir, wenn jetzt alles gut geht, eine Verfassung und
    können das Grundgesetz (hoffentlich) in absehbarer Zeit ausmustern

    Nach dem Grundgesetz hast Du aber mehr Rechte als Bürger.



  • Marc++us schrieb:

    kkkkkkkk schrieb:

    Na wenigstens bekommen wir, wenn jetzt alles gut geht, eine Verfassung und
    können das Grundgesetz (hoffentlich) in absehbarer Zeit ausmustern

    Nach dem Grundgesetz hast Du aber mehr Rechte als Bürger.

    Die werden doch durch andere "Nicht-Grundgesetze" schon jetzt ausgehebelt.

    Marc++us schrieb:

    Nach meinem persönlichen Gefühl und Verständnis ist der gesamte Ablauf wie die EU-Verfassung von der BRD angenommen wird grundgesetzwidrig. Und auch ein Verstoß gegen den Gedanken des GG, daß es einmal eine Volksabstimmung für die Annahme einer Verfassung hätte geben sollen (der Gedanke ist noch da, der Artikel wurde leider gelöscht).

    Wenn der Bundestag diesen Teil entfernt hat, ist es doch nicht mehr grundgesetzwidrig :p (Ich hoffe du weisst, was ich damit sagen will)

    btw Ich dachte die Abstimmung des Volkes über eine Verfassung bezog sich nur
    auf die deutsche Wiedervereiniung?



  • Jetzt wo Polen auch in der EU ist sind wir doch schon fast wiedervereinigt! 🙄


  • Mod

    kkkkkkkk schrieb:

    btw Ich dachte die Abstimmung des Volkes über eine Verfassung bezog sich nur
    auf die deutsche Wiedervereiniung?

    Natürlich.

    Aber wenn jemand den Sinn des GG wirklich fortleben lassen wollte, würde er dies analog auf die EU-Verfassung übertragen.

    Man muß bei solchen fundamentalen Entscheidungen auch mal den Sinn des Artikels wirken lassen, nicht nur den juristischen Wortlaut.

    Denn die Verfasser des GG konnten nichts über eine EU-Verfassung schreiben, weil es undenkbar war. Sie haben sich aber durchaus Gedanken für den Fall des Übergangs in einen neuen Staat gemacht - das war dieser Artikel. Insofern wäre es sachlich richtig, das nun auf diesen neuen "Staat" EU zu übertragen.

    Aber natürlich politisch tödlich, weil eine Volksabstimmung scheitern könnte. Daher denkt man besser gar nicht darüber nach und sagt "steht ja nix von EU-Verfassung im GG, Volksabstimmung gibt's nicht".



  • Marc++us schrieb:

    Aber natürlich politisch tödlich, weil eine Volksabstimmung scheitern könnte.

    ich denke eine volksabstimmung in D würde sicher scheitern. viele menschen hier intressieren sich nicht sonderlich für die EU. ich finde in den medien wird zu wenig darüber berichtet und wenn dann nur schlechte sachen.
    ich persönlich finde die verfassung einen richtigen schritt man sollte sie nur dem bürger verständlicher nahebringen.



  • -Shadow- schrieb:

    ich denke eine volksabstimmung in D würde sicher scheitern.

    Deutschland ist eines der europafreundlichsten Länder überhaupt. Diese Haltung wird manchmal sogar belächelt, da jeder (im Ausland und wahrscheinlich sogar korrekt ;)) vermutet, dass das mit der jüngeren deutschen Geschichte zusammenhängt ...



  • sarfuan schrieb:

    Diese Haltung wird manchmal sogar belächelt, da jeder (im Ausland und wahrscheinlich sogar korrekt ;)) vermutet, dass das mit der jüngeren deutschen Geschichte zusammenhängt ...

    😕 😕 😕 😕 😕



  • sarfuan schrieb:

    -Shadow- schrieb:

    ich denke eine volksabstimmung in D würde sicher scheitern.

    Deutschland ist eines der europafreundlichsten Länder überhaupt. ...

    Ist imho aber nur so, da die Regierung alle (wichtigen!?!?) Entscheidungen im
    Alleingang faellt. Da bleibt von der hochwohlgepriesenen Demokratie nicht mehr viel uebrig.



  • ich kenne viele, die die mitgliedschaft in der EU als puren nachteil empfinden. "wir sind nur zum zahlen da" "die wollen uns doch nur kontrollieren" sind solche sätze, die ich regelmäßig zu hören bekomme.

    ich finds auf jeden fall gut, daß kein gottesbezug reingekommen ist. so können sich dann endlich die gewissen damen und herren ihre christliche prägung an den hut stecken.

    nachteilig ist, daß die verfassung aufrüstung und neoliberalismus nicht eindämmen wird, hier ist wieder eine chance vertan worden.

    wie man aber auch in der bundestagsdebatte sehen kann, haben einige politiker immer noch nicht gerafft, daß sie ihre kleinstaatlerischen ansprüche zurückschrauben müssen. auch an diesem fehlenden verständnis hat also die verfassung nix geändert. schade.



  • Ich bezog mich auf die Bevölkerung Deutschlands. Das andere Extrem wäre England. Der Punkt ist auf jeden Fall, dass Deutschland und dessen Bevölkerung auch und gerade im Vergleich zu anderen (west)europäischen EU-Ländern, eine Stärkung und Vereinheitlichung der EU sehr positiv sehen; und -Shadow-s Aussage einfach unhaltbar ist.
    Und um nicht ganz so auf Allgemeinbildung zu verlassen, hier noch kurz gegooglet:
    http://popup.zdf.de/download/politik/perspektive_brd/index128.htm



  • scrub schrieb:

    nachteilig ist, daß die verfassung aufrüstung und neoliberalismus nicht eindämmen wird, hier ist wieder eine chance vertan worden.

    sehe ich nicht so. so wie ich das verstehe sagt die verfassung nur das die armeen der einzelnen staaten militärisch auf den gleichen stand gebracht werden sollen. von expizieter aufrüstung steht da nix drin.



  • @ sarfuan

    ich hab da aus meiner eigenen erfahrung in meinen bekannten und freundeskreis gesprochen.



  • Wo kann man die Verfassung nachlesen?



  • wenn ich richtig informiert bin, steht die eurpäische verfassung über dem GG?!



  • Ich befürworte eine gemeinsame Verfassung für alle EU-Staaten, jedoch enthält die aktuelle Fassung viel zu viele Kompromisse. In der Vassung werden Grund- und Bürgerrechte erst einmal garantiert und danach wieder extrem eingeschränkt, die Grundrechtecharta ist quasi nur eine leere Hülle. Im Grundgesetz ist es zwar auch nicht anders, bloß macht eine EU-Verfassung so kaum Sinn.

    In Artikel II-112 heißt es: "(7) Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta der Grundrechte verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen." Während die Grundrechtecharta gerade mal 14 Seiten ausmachen, haben die Erläuterungen 39 Seiten. Einige Beispiele:

    Artikel II-62 (2): "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
    Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden"

    Artikel II-66: "Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit."
    Erläuterung: "Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden: ... e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern"

    Artikel II-81 (1): "Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten."
    Erläuterung: "In Absatz 1 des Artikels 21 42 hingegen wird weder eine Zuständigkeit zum Erlass von Antidiskriminierungsgesetzen in diesen Bereichen des Handelns von Mitgliedstaaten oder Privatpersonen geschaffen noch ein umfassendes Diskriminierungsverbot in diesen Bereichen festgelegt. Vielmehr behandelt er die Diskriminierung seitens der Organe und Einrichtungen der Union im Rahmen der Ausübung der ihr nach anderen Artikeln der Teile I und III der Verfassung zugewiesenen Zuständigkeiten und seitens der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Unionsrechts."
    Das Verbot von Diskriminierung gilt somit nur in den Institutionen der EU.

    Artikel II-88: "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder ihre jeweiligen Organisationen haben nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht, Tarifverträge auf den geeigneten Ebenen auszuhandeln und zu schließen sowie bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen."
    Erläuterung: "Die Modalitäten und Grenzen für die Durchführung von Kollektivmaßnahmen, darunter auch Streiks, werden durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten geregelt"
    Das heisst, grenzüberschreitende, europaweite Streiks gibt es so erstmal nicht.

    Der Neoliberalismus erhält übrigens mit der EU-Verfassung Verfassungsrang. Während im Grundgesetz der BRD noch alles zwischen Sozialismus und "sozialer Marktwirtschaft" offen war, ist in der EU-Verfassung gleich an drei Stellen "offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" festgeschrieben.

    Unternehmerische Freiheiten werden auch zu den Grundfreiheiten gezählt. Als im Jahr 2000 französische LKW-Fahrer ihre Laster quer stellten und so streikten, wurden sie wegen der Behinderung des Rechts auf "freien Warenverkehr", eine Grundfreiheit, verklagt.

    Während im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch die Einführung des unentgeltlichen Hochschulstudiums festgeschrieben war, wird mit der EU-Verfassung nur die Möglichkeit "unentgeltlich am Pflichtschulstudium" teilzunehmen eingeräumt, welches bekanntlich in Deutschland bis zur neunten Klasse geht.



  • Da ich der EU Verfassung als Bürger nicht persönlich zustimmen durfte,
    bleibt die EU Verfassung nichts weiteres als aufgepropft.


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