Zivi-Sold doppelt überwiesen bekommen.



  • § 812 BGB

    -> keine Rechtsberatung 🙂



  • Dies ist KEINE BERATUNG, sondern nur meine Meinung:

    Du MUST das Geld zurücküberweisen, du bist eigentlich sogar verpflichtet dies selbst zu tun, wenn du merkst das du ausversehen mehr bekommen hast als dir zusteht. Ich glabe man ist sogar verpflichtet regelmäßig nachzusehen so im 3 Wochen Rythmus.

    Du kannst froh sein, dass die nicht noch zusätzlich Zinsen verlangen!!!!!!



  • MisterX schrieb:

    Dies ist KEINE BERATUNG, sondern nur meine Meinung:

    Du MUST das Geld zurücküberweisen, du bist eigentlich sogar verpflichtet dies selbst zu tun, wenn du merkst das du ausversehen mehr bekommen hast als dir zusteht. Ich glabe man ist sogar verpflichtet regelmäßig nachzusehen so im 3 Wochen Rythmus.

    Du kannst froh sein, dass die nicht noch zusätzlich Zinsen verlangen!!!!!!

    1. Weniger "!" ist oft mehr 😉
    2. Du bist gar nichts verpflichtet. Wo soll das stehen? im BGB? lol. Es ist weder eine ordnungswidrigkeit noch eine straftat, wenn man seine kontobezüge nicht kontrolliert.
    3. Ist wie mit der Post. Da bist du auch nicht verpflichtet das Paket zurückzusenden und dich darum zu kümmern.

    Also erst informieren ( aber es war ja DEINE MEINUNG 😉 )



  • die zivildienststelle streckt das geld fürs bundesamt vor, wenn also jemand geschlampt hat, dann die dienststelle. wenn die einem mehr zahlt als sie müßte, ist es I M H O ihr problem.



  • Zahls zurück. Die Welt braucht nicht noch ein geldgeiles Astloch...



  • Zahle es zurück, ansonsten belastet es dich dein Leben lang und du fühlst dich wegen der paar Piepen wie ein mieser Dieb. Es geht um dich, nicht um den Staat! 😉



  • Ein Recht auf das Geld hast Du keines, auch wenn Dir Dein Zivi-Job nicht gefallen hat. Du hättest ja zum Bund gehen können.



  • Keine Rechtsberatung schrieb:

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Im übrigen ist der Versuch des Betruges nach Abs. 2 strafbar.)



  • Ich bin anderer Meinung.
    Auch wenn meiner Meinung nach das Geld zurückgezahlt werden sollte, kann ich nicht sehen, wo der Autor einen Irrtum angeregt haben soll.

    Worum sollte es sich also um Betrug handeln?



  • Ich hab extra, das Unterdrückung unterstrichen. 🙄 Du bist verpflichtet, einen Irrtum aufzuklären, auch wenn er zu deinem Vorteil ist.

    Natürlich ist es Betrug. Wenn dir jemand an der Supermarkt-Kasse das hundertfache von deinem Wechselgeld gibt und du das checkst und einfach weitergehst, ist das genauso Betrug.

    ---
    keine Rechtsberatung, persönliche Meinung, wie immer



  • Aber er wurde doch schon angeschrieben von der Rechnungstelle.
    Wie soll er denn da wahre Tatsachen unterdrücken?



  • In dem er sagt: ich hab nix, ich zahl nix.

    Bye, TGGC (Wähle deine Helden)



  • Ah ja, ok. So kann manns sehen.

    Danke euch beiden für eure rechtliche Beratung.

    😉



  • ich habs jetzt zurückgezahlt.
    wenn ich es rechtlich aber nicht hätte zurückzahlen müssen, hätte ich es auch nicht gemacht. von wegen schlechtes gewissen... nicht bei denen.



  • Optimizer schrieb:

    Ich hab extra, das Unterdrückung unterstrichen. 🙄 Du bist verpflichtet, einen Irrtum aufzuklären, auch wenn er zu deinem Vorteil ist.

    Natürlich ist es Betrug. Wenn dir jemand an der Supermarkt-Kasse das hundertfache von deinem Wechselgeld gibt und du das checkst und einfach weitergehst, ist das genauso Betrug.

    ---
    keine Rechtsberatung, persönliche Meinung, wie immer

    Nein, es ist kein Betrug.


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