Programmnamen im fenster verbergen
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Luckie schrieb:
so lnge er die geänderte Versioin nicht in Umlaufbringt und verkauft, ist es nach deutschem Recht nicht strafbar. Du kannst die Exe sogar decompilieren / disassemblieren, patchen, verändern und was weiß ich nicht noch alles. So lange die Exe deine Festplatte nicht verlässt kann dir keiner was.
Muss man in den Nutungsbedingungen nicht zustimmen, dass man z.B. die exe nicht disassemblieren darf?
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LeGaN schrieb:
Muss man in den Nutungsbedingungen nicht zustimmen, dass man z.B. die exe nicht disassemblieren darf?
Sind die Nutzungsbedingungen (also das Zeugs, das bei der Installation aufpoppt) in D überhaupt gültig? Man hat die Software ja bereits gekauft, und wurde beim Kauf nicht auf solche Beschränkungen hingewiesen.
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Solche Klausel sind in Deutschland ungültig, da sie gegen deutsches Recht verstossen.
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Wenn du so hut verdienst schreib ich es dir für 800 Euro :p
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Ah, das heißt, bis auf das Copyright müsste ich in D nichts beachten?