Rückgaberecht von gebrauchter Hardware



  • Hallo, ich habe folgendes Problem.

    Ein Freund von mir hat sich eine eine AGP-Grafikkarte für sein AGP-System von einem Computerfachhandel gekauft.(der Computerladen hatte noch 2 alte Geforce 4 MX in Zahlung genommen)
    Die Grafikkarte war gebraucht und er warb damit, dass auch noch 1 1/2 Jahre garantie auf der Karte sind. Jetzt hat mein Kumpel die Grafikkarte in sein Rechner eingebaut, doch sobald etwas Grafiklastiges passiert, folgt ein Bildfrost und der Rechner muss resetet werden. Der aktuellste Grafiktreiber ist auch installiert. Jetzt wollte mein Kumpel die Grafikkarte zurück geben und sein Geld wieder haben, der Händler weigert sich aber, weil es eine gebrauchte Grafikkarte war.

    Wie sieht die Sache aus? Muss der Händler die Karte zurück nehmen?(vorige Woche am Freitag gekauft) oder nicht? Wenn nicht: Wie kann das Pronlem gelöst werden? Es handelt sich um eine nVidia Geforce 7600GS. Als Mainboard ist ein Fixcon-Board verbaut.



  • Rückgaberecht hast du allgemein nicht, auch nicht bei Neuware. Du kannst höchstens deinen Garantieanspruch geltend machen wenn die defekt sein sollte



  • Klingt, als täte Wärme (bei hoher Beanspruchung der Elektronik) der Karte nicht gut.
    Das Problem dürfte sein, daß hier der Händler eine reklamierte defekte Graka einfach wieder verkauft hat. Warum sonst sollte ein Kunde seine Grafikkarte schon nach einem halben Jahr (mit noch 1 1/2 Jahren Gewährleistung) zurückgeben? Bei solchen "Werbe"tricks wäre ich grundsätzlich mißtrauisch!

    Also, Gewährleistungsanspruch nutzen und neue Karte kaufen.
    Übrigens: Der bewußte Händler hofft natürlich, daß Dein Freund die neue Karte bei ihm kauft. Die Differenz zum Neupreis mußt er (und sein Vorgänger-Kartennutzer) ja bezahlen, so hat der Händler immer noch seinen Schnitt gemacht.



  • Falls er die Karte nicht los wird und keine neue bekommt, kann er folgendes versuchen (lassen).
    Kühlkörper ab, schön putzen und dann Wärmeleitpaste drauf. Wie bei einer CPU halt.

    Hat bei meiner Graka (glaub auch ne Nvidia) jedenfalls geholfen. 👍



  • dfgd schrieb:

    Rückgaberecht hast du allgemein nicht, auch nicht bei Neuware. Du kannst höchstens deinen Garantieanspruch geltend machen wenn die defekt sein sollte

    14-tägiges Rückgaberecht hat er auf jeden Fall, da er als Privatperson mit einem Händler (Kaufmann) einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
    Und als Garantieleistung gilt allgemein ein Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren, wie das aber hier im konkreten Fall (bei Gebrauchtware) aussieht, weiß ich nicht. Kommt auf den Kaufvertrag an würde ich sagen: Hat der Händler gesagt, dass die Karte in Ordnung ist, gilt der Gewährleistungsanspruch, hat er die Karte als Defekt/Für Bastler o.ä. deklariert, geht er leer aus.



  • W0lf schrieb:

    dfgd schrieb:

    Rückgaberecht hast du allgemein nicht, auch nicht bei Neuware. Du kannst höchstens deinen Garantieanspruch geltend machen wenn die defekt sein sollte

    14-tägiges Rückgaberecht hat er auf jeden Fall, da er als Privatperson mit einem Händler (Kaufmann) einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

    Das gilt doch nur bei Fernabsatzgesetzt. Wenn ich zum Mediamarkt um die Ecke gehe, es vor Ort kaufe und mitnehme, habe ich kein Rückgaberecht, sondern bin auf den Willen des Händlers angewiesen. Wenn ich was bei Alternate oder Amazon fern bestelle, dann habe ich ein 14 tägiges Rückgaberecht. Wird wohl deshalb so sein, weil bei einer Bestellung die falsche Ware bei mir ankommen könnte. Im Laden selbst, nehme ich das gewünschte mit.

    Wenn etwas Kaputt ist, dann kommt aber die Gewährleistung zum Tragen: 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Händler/Herstller. Danach beim Kunden. Von 14 Tagen Rückgaberecht ist mir da nichts bekannt. Rückgabe und Austausch/Reperatur sind zwei unterschiedliche Dinge.



  • Servus,

    es gab eine Produktionsreihe der GF 7600GS die ziemlich schrottig war. Wer sich vielleicht erinnert, hatte ich vor knapp einem Jahr hier ein Post gestartet, indem ich die selben Probleme schilderte. Danach hatte ich ein wenig Recherche betrieben und bin auch auf einige Seiten gestoßen, bei denen die Leute die gleichen Probleme hatten. Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber in irgendeinem Forum hatte ein Mitglied auf irgendeine Seriennummer verwiesen, wodurch man diese Baureihe erkennen konnte. Leider wird man wohl hier nicht mit einem verbesserten Kühlverhalten Herr der Lage werden. Es kann natürlich sein, dass er gerade so ein Model erwischt hast. Ich hatte das Glück, dass direkt 2 von denen unter Last über den Jordan gingen.

    Er soll den Rotz loswerden und sich von dem Händler nicht über den Tisch ziehen lassen. Meine reklamierte erste Graka, stand nach 3 Tagen wieder im Verkaufsladen. Ich hatte mir schon so etwas gedacht und sie mir markiert. Die Mitarbeiter hatten die Markierungen übersehen und sie wieder in den Laden gestellt. Auf meine Frage hin, ob sie die Kunden gerne verar...en, wurden die Verkäufer recht blaß. Aber so ists Geschäft...

    mfg
    Hellsgore



  • Was ist eigentlich wenn der Anbieter in den AGB explizit KEIN 14tägiges Rückgaberecht gewährt?



  • Im Fernabsatz nicht möglich, als gewerblicher Verkäufer. Soweit ich weiß.



  • jura n00b schrieb:

    Was ist eigentlich wenn der Anbieter in den AGB explizit KEIN 14tägiges Rückgaberecht gewährt?

    Versandhändler? Dann ungültig, wegen Fernabsatzgesetz.



  • TheToast schrieb:

    Im Fernabsatz nicht möglich, als gewerblicher Verkäufer. Soweit ich weiß.

    Ein privater Verkäufer wird auch kaum AGBs haben. 😉



  • KK, danke. Ein sehr sinnvolles Gesetz. 🙂 👍



  • Lex generalis gilt vor Lex specialis, stimmt.

    @Artchi: Bist du dir da sicher, dass das 14-tägige Rückgaberecht nur bei Fernbestellungen gilt und nicht im Laden um die Ecke? Ich müsste da mal im entsprechenden Gesetzbuch nachschlagen...



  • Stimmt schon, das 14-tägige Rückgaberecht in Läden "um die Ecke" ist nur freiwillig. Im Fernabsatz gibts das, weil man sich den Gegenstand gar nicht ansehen kann und Kleidung auch nicht ausprobieren kann. Im Laden kann man ja mal einen Blick draufwerfen und sich das Vorführen lassen.



  • @Threadsteller: Du kannst versuchen die GraKa direkt zum Hersteller zu schicken und so ein Austauschmodell zu bekommen. Vorraussetzung ist natürlich, dass du einen Nachweis über das Neukauf-Datum der GraKa hast. Evtl lässt der Händler diesbezüglich mit sich reden (kostet ihn ja erstmal nix). Ansonsten musst du auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Ein Freund von mir macht das auch so - der Weg über den Händler hat nur unnötig Zeit und Nerven gekostet.



  • So wie ich das verstehe, wurde die Grafikkarte zwar als gebraucht, aber nicht als defekt gekauft. Dann ist - ich unterstelle mal, dass die Grafikkarte tatsächlich defekt ist und das schon beim Kauf so war - der Händler in jedem Falle zur Nachbesserung verpflichtet.



  • camper schrieb:

    ... ich unterstelle mal, dass die Grafikkarte tatsächlich defekt ist und das schon beim Kauf so war ...

    Selbst wenn es 1000-Mal so ist, wie will man es dem (ich unterstelle jetzt mal was:) unwilligen Händler beweisen?

    camper schrieb:

    Dann ist [...] der Händler in jedem Falle zur Nachbesserung verpflichtet.

    Es ist ja schön wenn man Recht hat, aber wenn man es nicht durchsetzen kann (und das kann man sich vorher überlegen) hilft es nix.
    Auch hilft es nicht, wenn man dann ewig wartet weil der Händler zwar akzeptiert hat das man im Recht ist, aber trotzdem keinen Bock hat sich darum zu kümmern. Die GraKa liegt im Hinterzimmer und auf Nachfrage kommt ein: "jaja, dieser Support bei XYZ ist wirklich schlecht, bitte kommen sie in 4 Wochen nochmal fragen."


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