Kastration bei Sexverbrechen
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ChrisM schrieb:
Wenn sich ein Vergewaltiger natürlich freiwillig, ohne Straferlass/-minderung chemisch oder operativ kastrieren lassen will,
Chemisch??? Du meinst in Säure auslösen oder so? ...und ich dachte *ich* wäre pervers.

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Kastration und Todesstrafe wäre doch in jedem Fall sinnlos, es sei denn man ist auf Rache und nicht nur auf Prävention aus. Die Kastration an sich ist aber auch sinnlos. Man kann auch Sexualverbrechen ohne (funktionsfähigen) Pullermann begehen. Also einfach für eine (lange) Zeit weg sperren und gut ist.
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Es geht um die Hormonproduktion in den Hoden, die maßgeblich den Sexualtrieb steuern.
Das Todesstrafe abgeschafft ist lässt sich btw mit "einfacher" 2/3 mehrheit ändern.Wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern kann man übrigens (wenn man Pech hat) schon verknackt werden wenn mein seiner Minderjährigen (also z.b. auch 17 jahre alten) Tochter ne Pornozeitschrift zeigt

Sexueller Mißbrauch heißt so ziemlich gar nichts! Merkt euch das mal bitte.
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Uchuujinsan schrieb:
Das Todesstrafe abgeschafft ist lässt sich btw mit "einfacher" 2/3 mehrheit ändern.
Falsch, eine solche Änderung würde u.a. gegen Artikel 1 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.
Uchuujinsan schrieb:
Wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern kann man übrigens (wenn man Pech hat) schon verknackt werden wenn mein seiner Minderjährigen (also z.b. auch 17 jahre alten) Tochter ne Pornozeitschrift zeigt
Das ist sicherlich falsch.
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Falsch, eine solche Änderung würde u.a. gegen Artikel 1 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.
Mal abgesehen davon, inwieweit das Achten und Schützen der Menschenwürde der Todesstrafe eindeutig widerspricht ist Verfassungswidrigkeit bei einer Verfassungsänderung an sich natürlich nicht so das Problem, eher dass es dem nach §79 3 unveränderlichem Verfassungskern widerspricht.
Das ist sicherlich falsch.
Hm, is lange her, mit 13 stimmts auf jedenfall, hier nachzulesen (§176):
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
[...]
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.Ich hatte da noch etwas in erinnerung mit dem mißbrauch von schutzbefohlenen, was dann eben diesen "sonderfall" den ich erwähnt hab konstruierbar gemacht hat. (wobei dazu ein Tatbestandsmerkmal der Zweck der eigenen Erregung war, wobei aber der Zweck bei außenstehender beobachtung nur unschwer feststellbar ist, deswegen "wenn man pech hat")
Naja, vielleicht hab ich diesen spezifischen Teil falsch in Erinnerung.. aber kannst dir ja gerne durchlesen was alles als sexueller Mißbrauch gilt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.htmlLustig find ich auch besonders den Teil hier:
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt...
Ich bin zwar kein studierter Rechtsexperte, aber das liest sich ziemlich eindeutig so das bereits Passivität als sexueller Mißbrauch zählt.
Wahrscheinlich hat das auch seinen Zweck, aber solche Informationen lassen "wegen sexuellem Mißbrauch vorbestraft" doch in einem etwas andern Licht erscheinen, nicht wahr?Aber scrub, btw, ich wär mit meinen saloppen "falsch" ausdrücken etwas vorsichtiger

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scrub schrieb:
Uchuujinsan schrieb:
Das Todesstrafe abgeschafft ist lässt sich btw mit "einfacher" 2/3 mehrheit ändern.
Falsch, eine solche Änderung würde u.a. gegen Artikel 1 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.
Artikel 1 hört sich zwar nett an, aber was heißt das denn konkret, "Die Würde des Menschen ist unantastbar"?
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Uchuujinsan schrieb:
Mal abgesehen davon, inwieweit das Achten und Schützen der Menschenwürde der Todesstrafe eindeutig widerspricht ist Verfassungswidrigkeit bei einer Verfassungsänderung an sich natürlich nicht so das Problem, eher dass es dem nach §79 3 unveränderlichem Verfassungskern widerspricht.
1. Über die Eindeutigkeit zu diskutieren, ist in diesem Punkt lächerlich. 2. Artikel 1 gehört zum Verfassungskern, und den habe ich doch auch angesprochen.
Uchuujinsan schrieb:
Das ist sicherlich falsch.
Hm, is lange her, mit 13 stimmts auf jedenfall
Ja, aber Du hast behauptet, mit 17. Mit "Kind" ist aber eher jemand unter 14 gemeint, und davon hast Du eben nicht geredet.
Uchuujinsan schrieb:
Naja, vielleicht hab ich diesen spezifischen Teil falsch in Erinnerung.. aber kannst dir ja gerne durchlesen was alles als sexueller Mißbrauch gilt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.htmlIch bin zwar kein studierter Rechtsexperte, aber das liest sich ziemlich eindeutig so das bereits Passivität als sexueller Mißbrauch zählt.
Wahrscheinlich hat das auch seinen Zweck, aber solche Informationen lassen "wegen sexuellem Mißbrauch vorbestraft" doch in einem etwas andern Licht erscheinen, nicht wahr?Mir ist die Definition bekannt. Außerdem: Die "Passivität" wird deshalb bestraft, weil sie eben in Wahrheit keine Passivität ist. Wenn man ein zwölfjähriges Kind an sich herumspielen läßt (klingt "passiv"), dann schadet man diesem Kind damit aktiv, so der Sinn des Gesetzes.
Uchuujinsan schrieb:
Aber scrub, btw, ich wär mit meinen saloppen "falsch" ausdrücken etwas vorsichtiger
Ich habe in beiden Fällen eindeutig Recht. Keine Ahnung, was Du Dir zusammenphantasierst...
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finix schrieb:
Artikel 1 hört sich zwar nett an, aber was heißt das denn konkret, "Die Würde des Menschen ist unantastbar"?
Daß der Staat niemanden ermorden darf. Sollte doch nach der ständigen Rechtssprechung, insbesondere nach dem Urteil über das sogenannte Luftsicherheitsgesetz, klar sein.
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scrub schrieb:
Mir ist die Definition bekannt. Außerdem: Die "Passivität" wird deshalb bestraft, weil sie eben in Wahrheit keine Passivität ist. Wenn man ein zwölfjähriges Kind an sich herumspielen läßt (klingt "passiv"), dann schadet man diesem Kind damit aktiv, so der Sinn des Gesetzes.
das bezieht sich natürlich nicht darauf, dass das kind sexuelle handlungen an sich vornimmt. (hört sich nur so an, als würdest du das meinen.)
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Da die Todesstrafe auf keinen Fall aus niederen Beweggründen vollstreckt werden würde, hat das sicher nichts mit Mord zu tun.
Tatbestandsmerkmal für Mord sind nunmal niedere Beweggründe, und die können von staatlicher Seite kaum gegeben sein, also is die AussageDaß der Staat niemanden ermorden darf.
etwas...
Sollte doch nach der ständigen Rechtssprechung, insbesondere nach dem Urteil über das sogenannte Luftsicherheitsgesetz, klar sein.
Der Widerspruch zur Menschenwürde ergab sich aber eher aus der Verobjektlichung der Insassen des Flugzeugs
Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Absatz 3 greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer
Das ist natürlich nur ein unvollständiger Auszug und gibt nicht alle Gründe wieder, aber die gesamte Urteilsbegründung hebt stark die Entmenschlichung der Insassen hervor, nicht die Tötung an sich.
Wenn die Tötung an sich Verfassungswidrig wäre, gebe es keine Notwehr/keinen Notbehelf, bzw auch keine Bundeswehr.. alles verfassungswidrig gegen den unveränderlichen Kern.2. Artikel 1 gehört zum Verfassungskern, und den habe ich doch auch angesprochen.
Du hast aber NICHT angesprochen dass es unveränderlich oder Teil des Kerns ist. Dass is was verdammt wichtiges. Sonst könnte man ja auch argumentieren Todesstrafe ist nicht einführbar weil in §102 steht sie sei abgeschafft, und eine einführung würde $102 wiedersprechen und ist deshalb verfassungswidrig.
Und das ist argumentativ nunmal schwachsinn
Ja, aber Du hast behauptet, mit 17. Mit "Kind" ist aber eher jemand unter 14 gemeint, und davon hast Du eben nicht geredet.
Wenn du dich nur auf den Teil in Klammern beziehst, wärs net wenn du auch nur den quoten würdest.
Ich habe in beiden Fällen eindeutig Recht. Keine Ahnung, was Du Dir zusammenphantasierst...
Aber scrub, btw, ich wär mit meinen saloppen "falsch" ausdrücken etwas vorsichtiger
Is das wirklich so schwer zu verstehen?

Naja aber mal ganz ehrlich, entweder du antwortest auf ne Art und Weise wo ich sagen würde, selbst wenn ich unrecht hab kann wenigstens was draus lernen, oder aber ich spar mir die Mühe dein unfruchtbares Geschreibsel zu lesen.
Auf so was (für mich) sinnloses hab ich echt keine Lust
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Dann hätte ich "sich selbst" geschrieben. Hm, das ist auch nicht eindeutig. Aber im Kontext wird es eindeutig.
Ach ja, und all das läßt "wegen sexuellem Mißbrauch vorbestraft" nicht in einem anderen Licht erscheinen.
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Uchuujinsan schrieb:
Da die Todesstrafe auf keinen Fall aus niederen Beweggründen vollstreckt werden würde, hat das sicher nichts mit Mord zu tun.
Die Todesstrafe, sowie die hier diskutierte Zwangskastration, wuerde gegen Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verstossen.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Uchuujinsan schrieb:
2. Artikel 1 gehört zum Verfassungskern, und den habe ich doch auch angesprochen.
Du hast aber NICHT angesprochen dass es unveränderlich oder Teil des Kerns ist.
Ja, weil das offensichtlich ist.

Uchuujinsan schrieb:
Ja, aber Du hast behauptet, mit 17. Mit "Kind" ist aber eher jemand unter 14 gemeint, und davon hast Du eben nicht geredet.
Wenn du dich nur auf den Teil in Klammern beziehst, wärs net wenn du auch nur den quoten würdest.
Hä? "wenn man einem 17jährigen pornos zeigt, kann man wegen mißbrauch drankommen" - "falsch" - "naja, aber für 13jährige stimmts" - "ja, aber du hast halt von 17jährigen geredet, also habe ich mit 'falsch' recht" - "mimimimimi"
Du brauchst jetzt nicht irgendwas zu erfinden, was ich ja auch hätte sagen können, um das dann zu widerlegen.Uchuujinsan schrieb:
Naja aber mal ganz ehrlich, entweder du antwortest auf ne Art und Weise wo ich sagen würde, selbst wenn ich unrecht hab kann wenigstens was draus lernen, oder aber ich spar mir die Mühe dein unfruchtbares Geschreibsel zu lesen.
Jo klar, ich antworte nur noch so, daß es Dir paßt. Selten so gelacht.

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@Prokt
Artikel 2 Absatz 2 ist aber nicht unveränderlich
[edit]
Davon abgesehen steht bereits dahinter dass in dieses Recht aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden kann.
[/edit]@scrub
Hab mir mal angeschaut wie du mit anderen Leuten so diskutierst. Ergebnis: Bist nicht ernst zu nehmen.
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Uchuujinsan schrieb:
@Prokt
Artikel 2 Absatz 2 ist aber nicht unveränderlich
[edit]
Davon abgesehen steht bereits dahinter dass in dieses Recht aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden kann.
[/edit]Ja, aber nur in Bezug auf Zwangsimpfungen bei Epidemien z.B.
Ausserdem ging es mir auch nicht darum, dass dieser Artikel nicht unveraenderlich ist. Selbst wenn dieser unveraenderlich waere, so wuerde das beispielsweise nach der Installation eines Terrorregimes niemanden mehr interessieren. Also dieser "Unveraenderlichkeitsgedanke" ist hier nicht sonderlich sinnvoll.
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Uchuujinsan schrieb:
Hab mir mal angeschaut wie du mit anderen Leuten so diskutierst.
Na, immerhin. Bei Dir war das gar nicht nötig.
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Doktor Prokt schrieb:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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scrub schrieb:
Uchuujinsan schrieb:
Naja, vielleicht hab ich diesen spezifischen Teil falsch in Erinnerung.. aber kannst dir ja gerne durchlesen was alles als sexueller Mißbrauch gilt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.htmlIch bin zwar kein studierter Rechtsexperte, aber das liest sich ziemlich eindeutig so das bereits Passivität als sexueller Mißbrauch zählt.
Wahrscheinlich hat das auch seinen Zweck, aber solche Informationen lassen "wegen sexuellem Mißbrauch vorbestraft" doch in einem etwas andern Licht erscheinen, nicht wahr?Mir ist die Definition bekannt. Außerdem: Die "Passivität" wird deshalb bestraft, weil sie eben in Wahrheit keine Passivität ist. Wenn man ein zwölfjähriges Kind an sich herumspielen läßt (klingt "passiv"), dann schadet man diesem Kind damit aktiv, so der Sinn des Gesetzes.
Ich glaube, das meinte er nicht. Das Schlimme ist, dass man auch dann bestraft wird, wenn die Initiative ohne vorherige Beeinflussung vom vermeintlichen Kind ausgeht. (Ja, das gibt es.) Und das lässt eine entsprechende Vorstrafe sehr wohl in einem anderen Licht erscheinen**.**
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finix schrieb:
Doktor Prokt schrieb:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das habe ich doch schon erklaert. Dann eben noch einmal: Es gibt dort zur Zeit zwei Bundesgesetze, die das naeher regeln. Zum einen erlaubt es die Strafprozessordnung einem Richter, herkoemmliche Untersuchungen anzuordnen; zum anderen koennen durch das Infektionsschutzgesetz Zwangsimpfungen bei Epidemien durchgesetzt werden.
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Ich persönlich fände eine Kastration weitaus angenehmer als eine lebenslange (wirklich lebenslang) Sicherheitsverwahrung. Bei entsprechenden Kandidaten, die mehrfach vergewaltigt haben und in lebenslange Verwahrung sollen, würde ich ein Gesetz unterstützen, dass statt einer lebenslangen Sicherheitsverwahrung erlauben würde, die Strafe für den Täter (solange er einwilligt) in Kastration + einige Jahre Haft umzuwandeln, wenn Gutachter feststellen, dass seine psychische Krankheit zu einem entsprechend großen Teil den Hormonen zuzuschreiben ist.
Hab ich hölzern formuliert, meine damit, dass ein Täter bzw dessen Anwalt, einen Antrag stellen kann. Der Täter wird dann psychologisch untersucht, ob er der Gesellschaft nach einer Kastration wieder zuzumuten wäre. Ist er es, kann er, statt lebenslang in Sicherheitsverwahrung zu sitzen, eine Haftstrafe absitzen und kastriert wieder ins normale Leben einsteigen.ChrisM schrieb:
hmm, dann sperren wir auch jeden Dieb lebenslang ein und wenn er sich "freiwillig" die Hand abhacken lässt, darf er früher wieder raus?
Das, finde ich, ist etwas ziemlich anderes. Bei einer Kastration wäre es (u.U.) Ursachenbeseitigung, bei der Hand nur Mittel-Zum-Zweck-Beseitigung.
Wie gesagt, ich fände es durchaus in Ordnung, wenn sich ein Täter freiwillig kastrieren lässt und dann neu geprüft wird, ob er für wieder "gesellschaftsfähig" ist - eine Haftstrafe muss er trotzdem absitzen, aber lebenslange Verwahrung finde ich mit die schlimmste Strafe überhaupt.
Marc++us schrieb:
Nein, nur Verständnislosigkeit. Wundern tut man sich ja nur bei nichtzutreffender Erwartungshaltung.
Gut zu wissen.