Fahrzeug verkaufen: HU/AU weg...Fahrzeug schon abgemeldet



  • Hi,

    ich hoffe den einen oder anderen Spezialisten hier im Forum zu finden,
    der mir sagen kann, wie man beim Verkauf eines Fahrzeuges vorgeht.

    Ich verkaufe mein altes Wohnmobil (BJ.88) und habe nur diese neuen
    Zulassungsteile I und II. Der Wagen ist Ende 2007 abgemeldet worden.
    Und der letzte erfolgreiche TÜV war in 2003 glaub ich. 2005 hab ich keinen
    TÜV mehr bekommen....

    Was muss ich dem Käufer alles in die Hand drücken? Ich hoffe man braucht
    nicht zwingend die letzten (erfolgreichen??) HU und AU Zettel?
    Oder gar die aus 2005, warum ich keinen TÜV bekommen habe.

    Nicht, dass ich dem Käufer was verschweigen will, sondern ich habe die
    Zettel leider nicht mehr 🙄

    Und wie schaut es damit aus, dass der Käufer das Wohnmobil erstmal nicht zulässt?
    Er muss ja erst alle Mängel beheben...

    Habe auf dem ADAC-Vertrag gelesen, dass man als Verkäufer 1 Jahr für Steuer und
    Vers. haftet, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet. *Angsthab*

    Hoffe jemand kann mir da Info zu geben

    Schönes Wochenende euch allen 🙂



  • Shell32 schrieb:

    Habe auf dem ADAC-Vertrag gelesen, dass man als Verkäufer 1 Jahr für Steuer und
    Vers. haftet, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet. *Angsthab*

    Ummelden != Anmelden.
    Da das Fahrzeug schon gar keine Zulassung mehr hat, darf der Käufer damit eh erst dann auf öffentliche Straßen, wenn er es angemeldet und ein neues Nummernschild besorgt hat.

    (IMHO und IANAL)



  • Hi Christoph,

    du hast vermutlich Recht. So habe ich das noch gar nicht betrachtet.
    Sollte man ausdrücklich im Vertrag erwähnen wann zuletzt erfolgreich
    TÜV vergeben wurde? Hmm..?



  • Schreibe einfach in den Vertrag, das das Auto nicht mehr Verkehrsfähig ist und übergebe beim Verkauf nur den Brief.
    Der Käufer kann damit zum KVA gehen und sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, mit dem er dann zum Tüv fahren kann.
    Er bekommt dort dann einen neuen Mängelbereicht, das ist alles.

    EDIT : Den alten Tüv und ASU Bericht musst Du nicht übergeben, da er sowieso hinfällig ist.
    Es Interessiert im Grunde nicht wann der letzte Tüv war, es muss sowieso ein neuer gemacht werden.
    Ausserdem sieht man eventuell an den Plaketten wann die letzte Untersuchung war.
    Wichtig ist nur das Du in den Vertrag die Schrottklausel reinschreibst. 😉



  • Mi dem Brief holt er sich neue Nummernschilder. Er darf damit auch ohne Stempel
    zum TÜV und zur Zulassung fahren. Im Zweifel die Zulassungsstelle anrufen, die
    werden das bestätigen.



  • Hi,

    Vitamin-C meinte ich soll nur den Brief übergeben?! Wenn aber die ganze
    Kaufsumme gezahlt wird, muss ich doch in jedem Fall beides (also Brief und
    Schein, was ja nun Teil 1 und Teil 2 der Zulassung entspricht) rausgeben.
    😕



  • der fahrzeugschein bescheinigt doch nur die korrekte zulassung. was sollte der käufer von nem entwerteten fahrzeugschein haben?



  • Wenn Du ihn noch hast, kannste den Schein gerne mit übergeben, ist aber nicht so wichtig..
    Den der Schein ist ungültig und wird sowieso beim KVA eingezogen und vernichtet, der Käufer bzw. der neue Halter bekommt dann einen neuen wenn er das Auto anmeldet..

    EDIT : Was ich noch vergessen habe, Du hattest geschrieben das der Wagen 2007 abgemeldet wurde, normalerweise wird dabei auch der Schein entwertet.
    Oder wurde beim Wagen auf der Strasse die Plakette abgekratzt und ein Punkt aufgeklebt ?

    Der Fahrzeugschein ist im Grunde nur eine Zulassungsbescheinigung, wo der Halter, Tüv und Sonstige Merkmale eingetragen werden, diesen sollte man beim Fahren immer dabei haben.
    Der Fahrzeugbrief ist eine Inhaberbescheinigung, der den Besitzer des Autos ausweist, beide müssen/können nicht identisch sein (Halter nicht gleich Besitzer).

    Kompliziert wird es nur wenn Du den Brief nicht mehr hast, dann musst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, das kostet richtig Geld und Zeit.
    Eventuell musste dann sowar noch ein Vollgutachten beim Tüv machen, ist aber nur bei Sonderfahrzeugen eigentlich nötig.



  • Sagt mal wie würdet ihr das bei einer Verkaufssumme von fast 5k handhaben?
    Sollte man mit den Käufern direkt zur Hausbank fahren und das Geld vor
    Vertragsunterschrift prüfen lassen? Ist das gängige Praxis?

    Hab so ein bissel Angst da Falschgeld untergejubelt zu bekommen...bei meinem
    Glück in letzter Zeit.



  • Laß Dir's überweisen. Bei Zahlungseingang dann den Fahrzeugausgang.



  • wuerd auch sagen- vorrauskasse- bei der hoehe schon angemessen



  • Shell32 schrieb:

    Sollte man mit den Käufern direkt zur Hausbank fahren und das Geld vor Vertragsunterschrift prüfen lassen? Ist das gängige Praxis?

    Hab so ein bissel Angst da Falschgeld untergejubelt zu bekommen...bei meinem
    Glück in letzter Zeit.

    angst vor falschgeld halte ich für völlig unnötig, wenn du dich mit folgendem link ein wenig vorbereitest.
    http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_falschgeld_leitfaden.php



  • Bargeld ist schon angemessen. Erstell einfach einen guten Vertrag und lass dir den Perso vom Käufer zeigen. Auch solltest du den Käufer schriftlich im Vertrag auf die groben Mängel hinweisen, die dir bekannt sind. Das kann für beide Seiten sehr nützlich sein und ist auch notwendig, wenn ich mich jetzt nicht täusche. Kannst auch eine zweite Person als Zeugen hinzuziehen, damit sollte da schon eine gewisse Sicherheit vorhaden sein. 😉

    Gruß


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