Rechtliche Fragen in Hobbyprojekten



  • Moin,

    ich habe ein paar rechtliche Fragen in Bezug auf Urheberrechte und Hobbyprojekte.
    Zu erst einmal möchte ich aber die Situation schildern:

    Wir sind ein loser Zusammenschluss von Kreativen vers. Formen unter anderem auch ein Großteil an Programmierern, die zusammen an einer Projekt arbeiten. Rechtlich müssten wir demnach also als GbR gelten?

    Intern (wir sind atm. Closed Source) tauschen wir Ideen und Mitarbeiten per Bugracker/Wikis/Foren und SVN aus. Da wir mittlerweile schon lange zusammenarbeiten und schon ziemlich was geschafft haben, würden wir uns gerne rechtlich absichern um nicht am Ende an derartigen Hürden zu scheitern.

    Da das deutsche Urheberrecht für Laien nicht unbedingt einfach ist und generell Arbeiten z.B. im Code immer auf einander aufbauen, übersteigt das mein rechtliches Verständnis um ein vielfaches.

    Deshalb würde ich gerne wissen, was habt ihr für Erfahrungen mit diesem Problem und wie schützt ihr euch z.B. dagegen, dass einer Rechte gegen Projektmitarbeiten geltend macht?

    Ist es möglich rechtliche Vereinbarungen wie http://oss.oracle.com/oca.pdf in Deutschland zu beschließen?
    Wenn ja, welche weiteren Hürden gibt es da?
    Welche rechtlichen "Unternehmens"-Formen würdet ihr denn Hobbyprojekten raten? Reicht die GbR evtl. nicht aus?

    Ich weiß das sind viele Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben.

    Gruß, netzlab



  • netzlab schrieb:

    Welche rechtlichen "Unternehmens"-Formen würdet ihr denn Hobbyprojekten raten? Reicht die GbR evtl. nicht aus?

    gar keine



  • Ich bin hier kein Experte, aber wenn es wirklich um was geht würde ich eine Firma gründen, an die dann jeder Mitarbeiter seine Rechte abtreten muss. Das schützt das Projekt und alle die daran arbeiten.



  • GbR sollte man nicht leichtfertig machen. Sobald man diese gründet, sind ALLE Leute gleichermaßen vertretungsberechtigt. Das ist der Weg in den Untergang. [Beispiel: jemand kann dann bei der Bank ein Konto eröffnen für Alle, hebt Geld ab, und ALLE schulden der Bank das Geld.]

    Boshafte Merkregel: GbR nur, wenn man dem Partner vertraut - also nicht geeignet für Freunde, Kollegen, Schulfreunde, Ehepartnern, Geschwister, evtl. mit den Eltern.



  • cooky451 schrieb:

    Ich bin hier kein Experte, aber wenn es wirklich um was geht würde ich eine Firma gründen, an die dann jeder Mitarbeiter seine Rechte abtreten muss. Das schützt das Projekt und alle die daran arbeiten.

    Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht abgegeben werden. Niemals!
    Man kann die Leute höchstens etwas unterschreiben lassen, dass sie auf ihre Persönlichkeits- und Verwerterechte verzichten.



  • MisterX schrieb:

    Verwerterechte

    Sollten reichen? 😃



  • Welche rechtlichen "Unternehmens"-Formen würdet ihr denn Hobbyprojekten raten?

    Keine Form. Ihr könnt jederzeit einen Vertrag aufsetzen über irgendwelche Prozesse/Regeln, die alle unterschreiben und damit für alle verbindlich sind, am besten an Eides statt mit Blut (siehe KT). 😉
    Vergesst die Strafen nicht bei Verstößen.

    Wenn Du dies alles ausformulierst, merkst Du, wie bekloppt das alles ist.



  • netzlab schrieb:

    Da wir mittlerweile schon lange zusammenarbeiten und schon ziemlich was geschafft haben, würden wir uns gerne rechtlich absichern um nicht am Ende an derartigen Hürden zu scheitern.

    Gründet eine AG, als Vermögenswerte sollte dann via Vertrag jeder Projektbeteiligte seine Verwertungsrechte an dem Projekt an die AG abgeben, im Gegensatz dafür erhält er Anteilsscheine, also Aktien.
    Danach gründet ihr einen Aufsichtsrat (das können auch Dritte von außerhalb sein!) und läßt dann den Vorstand vom Aufsichtsrat wählen.

    Dadurch umgeht ihr das Problem, welches Marc++us geschildert hat.
    Denn der Vorstand gibt nun den Ton an, also ein Einzelner, was gut ist um Entscheidungen zu treffen, aber er kann vom Aufsichtsrat gefeuert und durch einen anderen ersetzt werden. Ihr, also die Aktionäre habt dann natürlich noch eure Stimmrechte, die haben auch etwas zu sagen.

    Ein weiterer Vorteil ist, daß einzelne Personen einfach aus dem Projekt herausgelöst werden können, wenn sie nicht mehr wollen.
    Denn sie können nun einfach ihre Anteilsscheine/Aktien verkaufen, die Verwertungsrechte gehören ja der AG.
    Und die AG selbst kann die Aktien auch zurückkaufen, also z.B. von dem Projektmitglied, daß seine losbekommen möchte, das Mitglied muß also nichtmal seine Anteile an irgendwelche Fremde verkaufen.

    Natürlich benötigt eure AG dazu Kapital um die Aktien zurückkaufen zu können.
    Dazu bietet sich eine Kapitalerhöhung an.
    D.h. es werden neue Aktien ausgeschüttet und an Investoren wie am besten euch selbst verkauft.
    Das Problem dabei ist lediglich, daß die Gefahr besteht, daß euer Firmenanteil verwässert wird. Das passiert beispielsweise, wenn es jemanden in eurer Gruppe gibt, der mehr neue Aktien als alle anderen kauft oder wenn ihr einen Investor von außen dazuzieht, der könnte auch ne große Aktiensumme aufkaufen.

    Eine Notierung braucht ihr für den Anfang noch nicht und davon würde ich erstmal auch abraten. Das könnt ihr machen, wenn der Laden und das Projekt läuft.

    Da das deutsche Urheberrecht für Laien nicht unbedingt einfach ist und generell Arbeiten z.B. im Code immer auf einander aufbauen, übersteigt das mein rechtliches Verständnis um ein vielfaches.

    Ihr solltet via Vertragsregelung die Verwertungsrechte einfach an eine Instanz abtreten, die als juristische Person gilt. Eine AG zählt als juristische Person, mit ihr geht es also.

    Deshalb würde ich gerne wissen, was habt ihr für Erfahrungen mit diesem Problem und wie schützt ihr euch z.B. dagegen, dass einer Rechte gegen Projektmitarbeiten geltend macht?

    Ich ziehe mein Projekt alleine auf.

    Ist es möglich rechtliche Vereinbarungen wie http://oss.oracle.com/oca.pdf in Deutschland zu beschließen?

    Natürlich, in Deutschland besteht Vertragsfreiheit.
    Ihr solltet euch aber einen Rechtsanwalt hinzuziehen, nicht das eine einzige Klausel im Vertrag den gesamten Vertrag unwirksam macht.

    Wenn ja, welche weiteren Hürden gibt es da?
    Welche rechtlichen "Unternehmens"-Formen würdet ihr denn Hobbyprojekten raten? Reicht die GbR evtl. nicht aus?

    Alternativ zur AG bietet sich die GmBH an, ihr ernennt einen Chef und die anderen sind stille Anteilseigner.
    Das Problem ist nur, daß wie MarcUs++ jeder dazuwischen pfuschen kann.
    Bekannte Fälle gibt's in GmBHs in Familienhand, wenn der Opa, der die Firma gegründet hat, gestorben ist, dann streiten sich die Enkel ums Unternehmen.
    Eine AG umgeht dieses Problem elegant, da Ebrschaften in Aktienstückzahlen verteilt werden können.

    Möglicherweise ist auch das Vereinsrecht eine Hilfe, d.h. ihr gründet einen Verein und beschließt eine Satzung, aber da kenne ich mich nicht aus.



  • AG Fan schrieb:

    Eine Notierung braucht ihr für den Anfang noch nicht und davon würde ich erstmal auch abraten. Das könnt ihr machen, wenn der Laden und das Projekt läuft.

    Notierung = Notierung an der Börse



  • MisterX schrieb:

    Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht abgegeben werden. Niemals!
    Man kann die Leute höchstens etwas unterschreiben lassen, dass sie auf ihre Persönlichkeits- und Verwerterechte verzichten.

    Das ist richtig.

    Beachten sollte man aber, daß nicht alles was man macht automatisch dem Urheberrecht unterliegt!

    „Von sonstigen Erzeugnissen unterscheidet sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk dadurch, das etwas Neues und Besonderes, von bisher Bekannten zu Unterscheidendes darstellt und auf diese Weise dem individuellen menschlichen Geist Ausdruck verleiht. Charakteristische Merkmale des Werkes sind somit sein geistiger Inhalt, seine Ausdrucksform, und seine Individualität. Zufallswerke sind keine Werke in diesem Sinne, da sie nicht durch den individuellen Geist geprägt sind. Geschützt ist jedes einzelne Werk als solches, nicht hingegen die Werkgattung, der es angehört.“

    aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)

    Wer also die x-te App auf dem iPhone programmiert, die einen Wecker realisert - dieses Produkt wäre gar nicht urheberrechtsgeschützt. Auch ist "Hallo Welt" nicht schützbar.

    Auch:

    § 69a Gegenstand des Schutzes

    (1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

    (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms.
    Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

    (3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

    (4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.

    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.



  • Marc++us schrieb:

    GbR sollte man nicht leichtfertig machen. Sobald man diese gründet, sind ALLE Leute gleichermaßen vertretungsberechtigt. Das ist der Weg in den Untergang. [Beispiel: jemand kann dann bei der Bank ein Konto eröffnen für Alle, hebt Geld ab, und ALLE schulden der Bank das Geld.]

    http://de.wikipedia.org/wiki/GbR sieht das ein bisschen anders.



  • Bashar schrieb:

    Marc++us schrieb:

    GbR sollte man nicht leichtfertig machen. Sobald man diese gründet, sind ALLE Leute gleichermaßen vertretungsberechtigt. Das ist der Weg in den Untergang. [Beispiel: jemand kann dann bei der Bank ein Konto eröffnen für Alle, hebt Geld ab, und ALLE schulden der Bank das Geld.]

    http://de.wikipedia.org/wiki/GbR sieht das ein bisschen anders.

    Nein



  • Doch.



  • volkard schrieb:

    Doch.

    👍
    Solange ein Hobby kein das Finanzamt interessiertes Geld einbringt, ist alle egal. Wenn aber Geldeinnahmen gewünscht und erzielt werden sollen, ist eine Personengesellschaft GBR dafür der sinnvolle Einstieg. Bei mehreren beteiligten Personen ist ein privatrechtlicher Vertrag untereinander mehr als sinnvoll. Den weiteren Rest kann man auch ohne Steuerberater direkt beim Finnanzamt erfahren und dort regeln.



  • Marc++us schrieb:

    Wer also die x-te App auf dem iPhone programmiert, die einen Wecker realisert - dieses Produkt wäre gar nicht urheberrechtsgeschützt.

    Das ist nicht richtig.

    Bei Software kommt es beim Urheberrecht nämlich nicht darauf an, was am Ende herauskommt, also was man sieht, sondern welchen schöpferischen Wert der Quellcode hat und der dürfte bei einem schönen visuell grafisch realisierten Wecker hoch genug sein um Urheberrechtsschutz zu geniesen.

    Auch ist "Hallo Welt" nicht schützbar.

    "Hallo Welt" ist nicht schützbar, sofern es nur eine einfache Ausgabe von Text ist.

    Ein Programmcode, der die Hallo Welt Buchstaben aus mathematischen Funktionen generiert und schön grafisch aufgepeppt darstellt, dürfte aber schon wieder schützbar sein.

    Denn auch hier gilt, entscheident ist der Quellcode, hier muß man schöpferischen Aufwand erkennen können.



  • berniebutt schrieb:

    volkard schrieb:

    Doch.

    👍
    Solange ein Hobby kein das Finanzamt interessiertes Geld einbringt, ist alle egal.

    Nein, denn ein Verein, eine Stiftung usw. kann für eine juristische Absicherung gegenüber Dritten dienen, denn so einer gilt AFAIK als eigenständige juristische Person.
    Wenn die Mitglieder also Mist bauen, dann haften sie lediglich bei schweren oder absichtlichen Verstößen mit ihrem eigenen Privatvermögen.

    Ohne Verein, Stiftung und Co ist jeder des Projekts dran, wenn der Schuldige nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann.



  • Bashar schrieb:

    Marc++us schrieb:

    GbR sollte man nicht leichtfertig machen. Sobald man diese gründet, sind ALLE Leute gleichermaßen vertretungsberechtigt. Das ist der Weg in den Untergang. [Beispiel: jemand kann dann bei der Bank ein Konto eröffnen für Alle, hebt Geld ab, und ALLE schulden der Bank das Geld.]

    http://de.wikipedia.org/wiki/GbR sieht das ein bisschen anders.

    Bitte genau auf die Stelle verweisen. 😕



  • Erstens
    "Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung."
    kannst Du die BgR nicht verhindern, indem Du keinen Zettel schreibst.

    Zweitens
    "Geschäftsführungsbefugt sind nach dem Gesetz (§ 709 Abs. 1 BGB) alle Gesellschafter gemeinsam, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist."
    Das ist aber schwer zu verstehen. Deutlicher hier:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__709.html



  • Eben, das ist doch der Gag: bei der GbR benötigt man kein Schriftwerk, konkludentes Handeln reicht aus. Bei einer GbR, wo immer der eine die Programme schreibt, der andere sich aber um die Rechnungen kümmert und auch zur Bank geht, kann man im Außenverhältnis davon ausgehen, daß er dazu durch konkludentes Handeln bevollmächtigt ist - er kann also mit der Bank vertretungsberechtigt einen Vertrag schliessen. Aber gesamtschuldnerisch haften immer alle Mitglieder der GbR.

    Wie auch immer, die alte Regel lautet: Finger weg von einer GbR, z.B.

    http://www.123recht.net/article.asp?a=45801&ccheck=1



  • Laut Wikipedia ist ein Beispiel für eine GbR eine Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen. Ein Bekannter arbeitet in einem größeren Baubetrieb und die haben tatsächlich regelmäßg ARGEs bei größeren Projekten. Nun werden diese Firmen (die wirklich europaweit, wenn nicht weltweit, vertreten sind) sich doch nicht auf sowas einlassen, wenn das so gravierende Konsequenzen hätte, wie von dir beschrieben.
    Wie wird das da geregelt?


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