25% - nur ohne Stecker



  • earli schrieb:

    Ganz einfach: Er hat den Stecker abgeschnitten, als ihm die Bohrmaschine noch nicht gehörte. Das heißt, er hat das Eigentum des Baumarkts zerstört. Das heißt, er muss den Preis einer (heilen) Bohrmaschine ersetzen: 39,99 €

    Die rechtliche Frage ist, ob zwei inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen vorliegt und wie das Missverständnis zu bewerten ist.

    Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.



  • TravisG schrieb:

    Der Autor muss sich ja für besonders clever halten. Was für ein ... ihr wisst schon.

    Ehrlich, das ist moderner Journalismus? Oder ein verspäteter Aprilscherz? Der kann das doch nicht ernst meinen. Wenn ich auf ein leeres Blatt Papier ... ja ihr wisst ja... dann kommt besseres dabei raus.

    Ja, der Autor hatte Glück, dass die Baumarktbesatzungen noch blöder waren. Denn logisch ist der Fall klar:

    eindeutig mutwillige* Beschädigung von Besitz des Baumarkts, weil vor Kauf --> voller Schadenersatz

    😉 überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall, dass Ware aus Versehen auf den Boden fällt



  • Zeus schrieb:

    earli schrieb:

    Ganz einfach: Er hat den Stecker abgeschnitten, als ihm die Bohrmaschine noch nicht gehörte. Das heißt, er hat das Eigentum des Baumarkts zerstört. Das heißt, er muss den Preis einer (heilen) Bohrmaschine ersetzen: 39,99 €

    Die rechtliche Frage ist, ob zwei inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen vorliegt und wie das Missverständnis zu bewerten ist.

    Man darf mit dem Gerät erst machen, was man will, wenn man Eigentümer ist. Das ist rechtlich vollkommen klar. Da hilft kein Missverständnis.



  • Ist völlig klar, aber der Autor hat das sicher gemacht und geschrieben, um Nachahmer zu finden und die Baumärkte zu verängstigen. 😃



  • Zeus schrieb:

    Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.

    äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal



  • Die Story ist geil 😃



  • Es bricht die Macht dieser elenden Rabatt-Mogule, die die verblödeten Konsumenten lenken wollen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Man müsste so etwas noch viel häufoger durchführen, dann wäre schnell Schluss mit dem ungerechten Unfug.



  • zwutz schrieb:

    Zeus schrieb:

    Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.

    äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal

    Mehr Infos dazu bitte. Ich sehe enormes Sparpotential in meinem Leben.



  • Eisflamme schrieb:

    Mehr Infos dazu bitte. Ich sehe enormes Sparpotential in meinem Leben.

    😃 Ich kann es mir vorstellen. *reingeh* *ess* *rausgeh*



  • robusto schrieb:

    Es bricht die Macht dieser elenden Rabatt-Mogule, die die verblödeten Konsumenten lenken wollen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Man müsste so etwas noch viel häufoger durchführen, dann wäre schnell Schluss mit dem ungerechten Unfug.

    Was? Rabatt = ungerechter Unfug? Du kannst gerne auch den vollen Preis bezahlen, musst dich nur an der Kasse zu Wort melden.



  • Satire?



  • Eisflamme schrieb:

    zwutz schrieb:

    Zeus schrieb:

    Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.

    äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal

    Mehr Infos dazu bitte. Ich sehe enormes Sparpotential in meinem Leben.

    §248a StGB - Diebstahl geringwertiger Sachen
    Mundraub gibts ja nicht mehr

    Gerade bei Trauben oder generell unverpackten Waren besonders schlimm, da die ja meist erst nach dem "probieren" abgewogen werden. So hat das Kaufhaus einen reelen Verlust, selbst wenn du bezahlst



  • zwutz schrieb:

    So hat das Kaufhaus einen reelen Verlust, selbst wenn du bezahlst

    Oh ja! Sonst gehen die ja noch Konkurs.



  • EOutOfResources schrieb:

    zwutz schrieb:

    So hat das Kaufhaus einen reelen Verlust, selbst wenn du bezahlst

    Oh ja! Sonst gehen die ja noch Konkurs.

    wenn jeder naschen würde, kommen am Tag sicher ein paar Kilo Obst zusammen. Konkurs nicht, aber er wird dann eben irgendwann die Preise vom Obst pauschal nach oben drehen, um dem Verlust entgegenzuwirken. Zu verschenken hat niemand was



  • zwutz schrieb:

    Zeus schrieb:

    Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.

    äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal

    Nur Probieren ist legal. Aber ist es wirklich nach den Urteilen der Gerichte.

    Also eine einzelne Weintraube zum Beispiel.



  • robusto schrieb:

    Es bricht die Macht dieser elenden Rabatt-Mogule, die die verblödeten Konsumenten lenken wollen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Man müsste so etwas noch viel häufoger durchführen, dann wäre schnell Schluss mit dem ungerechten Unfug.

    Richtig so! Am besten direkt verbieten! Wenn man das dumme Volk in Watte einpackt, dann bleibt es wenigstens blöd. 👍



  • Ärgerlich so ein Artikel. Leider hat der Vollidiot seinen Namen nicht darunter geschrieben.
    Das ist wohl die Art von "Journalisten" die bei Wikipedia Unfug treiben, um zu testen wie schnell die Community das repariert.



  • Na ja... ich finde das eigentlich recht einfach.

    I. "Alles mit Stecker" darf er kaufen. Aber solange ihm das Produkt noch nicht gehört, darf er es auch nicht beschädigen. Also ist das Sachbeschädigung. Dem Kunden anzubieten, die kaputte Ware mitzunehmen, ist imo keine Pflicht, sondern nur "nett", weil man den Rest eh wegschmeißen müsste.

    II. Wenn er den Stecker abschneidet und das in Ordnung wäre, würde für das Produktpaket bestehend aus Stecker und Lampe trotzdem keine 25%-Regel gelten. Er könnte die Lampe ohne Stecker für 25% ermäßigt mitnehmen, aber den Stecker müsste er eben wieder selbst dranlöten. So gesehen wäre es ok, aber den Stecker darf er nicht bekommen. Oder er muss ihn für den vollen Kaufpreis eines Steckers zusätzlich kaufen. Da das für große Geräte trotzdem günstiger kommt, ist das durchaus ein Fehler im Wortlaut der Werbung und damit in Ordnung, falls I. nicht gilt.



  • Dass der Schreiberling sich bewusst war, dass er im Unrecht ist, erkennt man schon daran, dass er die Konfrontation mit der Polizei meidet.

    Eine etwas interessantere Sache wäre, wenn jemand anderes zufällig den Stecker abgeschnitten hat. Wenn man den Kunden am Kauf hindern möchte, könnte es vermutlich darauf hinauslaufen, dass das Produkt ohne Stecker nicht mehr zum Produktangebot gehört (den Tacker der Sekräterin kann man ja auch nicht kaufen, obwohl er keinen Stecker hat). Dann geht aber Verkaufen zum Vollpreis auch nicht - der Kunde würde dann aber sicher sowieso ein intaktes Gerät nehmen. Ansonsten kann man tatsächlich die Werbung dann so interpretieren, dass der Laden die 25% Rabatt geben muss. Als Filialleiter würde ich das aber auch mit Freuden tun, den Sachbeschädiger finde ich wahrscheinlich sowieso nicht.



  • Einige Leute hier scheinen echt noch nie was von Humor gehört zu haben.


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