Win7 Neuinstallation ...
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anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Heißt das, das ein Handelsgewerbetreibender keine Dienstleistungen anbieten darf?
Oder heißt das vllt., daß er Dienstleistungen nur mit einem Pauschalpreis anstatt mit der von ihm eingesetzten Arbeitszeit verrechnen darf?
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Swordfish schrieb:
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Heißt das, das ein Handelsgewerbetreibender keine Dienstleistungen anbieten darf?
Jetzt versteh ich endlich, was gemeint ist mit Servicewüste Deutschland
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Swordfish schrieb:
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Heißt das, das ein Handelsgewerbetreibender keine Dienstleistungen anbieten darf?
Oder heißt das vllt., daß er Dienstleistungen nur mit einem Pauschalpreis anstatt mit der von ihm eingesetzten Arbeitszeit verrechnen darf?Das kommt darauf an als was er sich bei der Aufsichtsbehörde registriert hat. Generell gilt aber, wenn Du dich als Händler einträgst und dann z.B. eine Dienstleistung ausübst, die eigentlich nur welche machen dürfen, die in der Handwerkskammer registriert sind oder so ähnlich, machst du dich strafbar.
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Warum so schwammig, das ist im Vorliegenden Fall ganz klar zu beantworten:
Ich mach' jetzt auf Einzelunternehmer, verkauf' Hardware. Dazu hol' ich mir einen Gewerbeschein, den ich - da kein Hinderungsgrund (§35 GewO BRD) vorligt - auch bekomme, werde Mitglied in der IHK und bin im Gewerberegister meiner Kommunalverwaltung eingetragen. Da ich für meine Tätigkeit "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" (§1 u. §29 HGB BRD) benötige, trag' ich mich auch ins Handelsregister ein. Als Unternehmensgegenstand wähle ich "Handel mit Hard- und Software, EDV-Dienstleistungen". Dann installier' ich xyz-zyx auf seiner Kiste ein OS. FERTIG. RECHTENS. (Dies ist natürlich keine Rechtsberatung)
Wenn man keine Ahnung hat, ...
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Also bitte, sag' mir nochmal, was
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
bedeuten soll!
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Swordfish schrieb:
Warum so schwammig, das ist im Vorliegenden Fall ganz klar zu beantworten:
Ich mach' jetzt auf Einzelunternehmer, verkauf' Hardware. Dazu hol' ich mir einen Gewerbeschein, den ich - da kein Hinderungsgrund (§35 GewO BRD) vorligt - auch bekomme, werde Mitglied in der IHK und bin im Gewerberegister meiner Kommunalverwaltung eingetragen. Da ich für meine Tätigkeit "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" (§1 u. §29 HGB BRD) benötige, trag' ich mich auch ins Handelsregister ein. Als Unternehmensgegenstand wähle ich "Handel mit Hard- und Software, EDV-Dienstleistungen". Dann installier' ich xyz-zyx auf seiner Kiste ein OS. FERTIG. RECHTENS. (Dies ist natürlich keine Rechtsberatung)
Wenn man keine Ahnung hat, ...
... Und wie wäre es mit Threadersteller Fragen, ob der Händler nur verkauft oder ihm eine Dienstleistung andrehen will? Würde viel mehr bringen. Aber offenbar hat man ja mal wieder, wie so oft, meine Beiträge nicht richtig und vollständig durchgelesen.
Swordfish schrieb:
Also bitte, sag' mir nochmal, was
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
bedeuten soll!
Wenn einer Handelt, dann handelt er. Wenn er nicht ausdrücklich zu der Gewerbeanmeldung angibt, auch Dienstleistungen in dieser Kategorie zu machen, darf er das auch eigentlich nicht.
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No Comment.
Ein Kaufmann, laut HGB § 1 (1) ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Bei einem Handelsgewerbe (HGB § 1 (2)) handelt es sich um jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
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Zeus schrieb:
No Comment.
Ein Kaufmann, laut HGB § 1 (1) ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Bei einem Handelsgewerbe (HGB § 1 (2)) handelt es sich um jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Das kann ja nicht stimmen. Ein Kaufmann, kann doch nicht Elektroniker, KFZ-Mechatroniker, Schornsteinfeger und Händler zugleich sein.
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Händler !== Kaufmann! JEDER Gewerbetreibende ist ein Kaufmann, sofern sein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. [PUNKT]
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Swordfish schrieb:
Händler !== Kaufmann! JEDER Gewerbetreibende ist ein Kaufmann, sofern sein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. [PUNKT]
Also ist ein Händler nicht gleich ein Dienstleister?
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anonymous
schrieb:
Swordfish schrieb:
Händler !== Kaufmann! JEDER Gewerbetreibende ist ein Kaufmann, sofern sein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. [PUNKT]
Also ist ein Händler nicht gleich ein Dienstleister?
Omg jeder Händler ist ein Dienstleister!
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Zeus schrieb:
anonymous
schrieb:
Swordfish schrieb:
Händler !== Kaufmann! JEDER Gewerbetreibende ist ein Kaufmann, sofern sein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. [PUNKT]
Also ist ein Händler nicht gleich ein Dienstleister?
Omg jeder Händler ist ein Dienstleister!
Klar ein Händler, darf plötzlich auch ein PKW reparieren
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anonymous
schrieb:
Klar ein Händler, darf plötzlich auch ein PKW reparieren
Stimmt doch, mein Autohaus repariert mein Auto^^
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Ich geb' auf.
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Swordfish schrieb:
Ich geb' auf.
Reg' Dich ab und versuch's nochmal - vielleicht schnallen sie's ja dann.
W7 neu draufmachen kann sehr, sehr unangenehm werden, zeitraubend obendrein, je nach Zusatzaufgabe und Vorinstallation zum Haarezauseln. Als Kunde würde ich nur Pauschbeträge akzeptieren, als Dienstleister nur Regiestunden. Das hat sich aber über alle Win- Versionen als Konstante erhalten. Auch wenn nur hin und wieder jemand die Enter- Taste betätigen oder eine Disk (Win1.0 bis 3.11) wechseln muß, der muß dasitzen und bezahlt werden. Ist wie beim Klempner, kannste selber Dein Klo nicht freihalten, kommt der mit dem großen Pömpel und will nachher Geld.
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pointercrash() schrieb:
Swordfish schrieb:
Ich geb' auf.
Reg' Dich ab und versuch's nochmal - vielleicht schnallen sie's ja dann.
W7 neu draufmachen kann sehr, sehr unangenehm werden, zeitraubend obendrein, je nach Zusatzaufgabe und Vorinstallation zum Haarezauseln. Als Kunde würde ich nur Pauschbeträge akzeptieren, als Dienstleister nur Regiestunden. Das hat sich aber über alle Win- Versionen als Konstante erhalten. Auch wenn nur hin und wieder jemand die Enter- Taste betätigen oder eine Disk (Win1.0 bis 3.11) wechseln muß, der muß dasitzen und bezahlt werden. Ist wie beim Klempner, kannste selber Dein Klo nicht freihalten, kommt der mit dem großen Pömpel und will nachher Geld.Son Dienstleister ist aber auch wirklich Dumm! Wenn man sowas öfters macht, hat man nen gescheites Terminal, wo man Keyboard, Maus, Monitor an ne Leitung anschließt, wo ganz viele solche PCs angeschlossen sind und dann tut man nur noch vom Terminal von PC zu PC schalten. Dakota Prinzip, nur das zusätzlich noch am Laufwerk eine Datenleitung angeschlossen wird, um das Betriebssystem zu installieren, bzw. wird das Terminal nur genutzt um auf BootOnLan zuschalten.
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pointercrash() schrieb:
W7 neu draufmachen kann sehr, sehr unangenehm werden, zeitraubend obendrein, je nach Zusatzaufgabe und Vorinstallation zum Haarezauseln..
Wieso den ?
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Sheldor schrieb:
pointercrash() schrieb:
W7 neu draufmachen kann sehr, sehr unangenehm werden, zeitraubend obendrein, je nach Zusatzaufgabe und Vorinstallation zum Haarezauseln..
Wieso den ?
Weil zwischendurch immer wieder ein Kollege kommt, und auf den Resetknopf drückt.