Harz IV gehört abgeschafft.
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Jetzt stellst du den Verbrecher auch noch als Opfer dar. Gibt es einen bestimmten Grund, warum du Verbrecher in Schutz nimmst? Wenn jemand das Leben eines Menschen, den du liebst, genommen oder dein Leben für immer negativ verändert hätte, würde dir sowas nie über die Lippen kommen.
Würde Sinn machen, wenn da nicht die Tatsache wäre, dass in Deutschland auch opferlose Verbrechen massiv verfolgt werden.
Beispiel: Herr Müller ist ein braver Bürger, der in seiner Freizeit gerne seinen Garten pflegt und auch gerne mit einem Joint den Sonnenuntergang genießt. Da Herr Müller nicht den Schwarzhandel unterstützen möchte und außerdem auf seine Gesundheit achtet, möchte er sich vom ungesunden Straßenhandel mit Cannabis loslösen. Deswegen erwirbt Herr Müller eine Packung mit 5 Hanfsamen und setzt sie im Garten an. Es ist ein super sonniges Wetter und die Pflanzen entwickeln sich prächtig, er kann es kaum noch erwarten die Blüten zu testen. Doch eines Tages wird sein Haus von der Kriminalpolizei gestürmt, man durchstöbert seine privatesten und intimsten Bereiche und da die Wiegung 400g hochwertiges Marihuana betrug, wandert Herr Müller für mehrere Jahre in den Knast.
Ist das jetzt ein Straftäter, der sein durch Gesellschaftsnormen verursachtes Leid auch noch durch Zwangsarbeit selbst finanzieren soll? Wohl kaum.
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Ethon schrieb:
...irgend eine Hippiegeschwätz...
Es gibt Gesetze und an die hat man sich zu halten.
Weiter hin ist der Besitz von geringen Mengen legal, sofern es nur dem Eigenkonsum dient.Bei 400g kann keine Rede mehr von Eigenkonsum sein.
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Schneewittchen schrieb:
Ethon schrieb:
...irgend eine Hippiegeschwätz...
Es gibt Gesetze und an die hat man sich zu halten.
Weiter hin ist der Besitz von geringen Mengen legal, sofern es nur dem Eigenkonsum dient.Bei 400g kann keine Rede mehr von Eigenkonsum sein.
Hat man aber wenn man nicht aufpasst.
Nochmal: Wo ist der Schaden an der Gesellschaft?
Dass du ihn verknacken würdest weil das im Gesetz so steht ist eine Sache, dass er für den Scheiß zwangsarbeiten soll ne Andere.
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Ethon schrieb:
Schneewittchen schrieb:
Ethon schrieb:
...irgend eine Hippiegeschwätz...
Es gibt Gesetze und an die hat man sich zu halten.
Weiter hin ist der Besitz von geringen Mengen legal, sofern es nur dem Eigenkonsum dient.Bei 400g kann keine Rede mehr von Eigenkonsum sein.
Hat man aber wenn man nicht aufpasst.
Nochmal: Wo ist der Schaden an der Gesellschaft?
Dass du ihn verknacken würdest weil das im Gesetz so steht ist eine Sache, dass er für den Scheiß zwangsarbeiten soll ne Andere.400g hat man nicht einfach so. Das ist keine zu kleine Menge.
Bei dieser Menge besteht der Verdacht, dass er damit handelt.
Und wenn die Kunden 13jährige sind, die gerade was cooles ausprobieren wollen, ist der Schaden da.Nachtrag:
@Ethon: Mir persönlich ist Cannabis egal. Ich interessiere mich nicht dafür und ich hätte auch kein Problem damit, wenn es legal wäre. Aber es ist nunmal i.A. nicht legal und wie bereits in diesem Thread erwähnt wurde: Recht ungleich Gerechtigkeit.
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Schneewittchen schrieb:
Es gibt Gesetze und an die hat man sich zu halten.
Auch, wenn diese offensichtlich schwachsinnig sind? Was ist, wenn morgen ein Gesetz verabschiedet wird, dass dich zwingt, in der U-Bahn eine Clownsnase zu tragen?
Ich strenge lieber mein eigenes Köpfchen an, als blind den gerade aktuellen Gesetzen zu folgen.
Schneewittchen schrieb:
400g hat man nicht einfach so. Das ist keine zu kleine Menge.
Bei dieser Menge besteht der Verdacht, dass er damit handelt.
Und wenn die Kunden 13jährige sind, die gerade was cooles ausprobieren wollen, ist der Schaden da.Und der Verdacht reicht aus für mehrere Jahre Knast? Im genannten Beispiel war die Rede von Eigenkonsum. Welche Menge beim Eigenanbau zusammenkommt, ist dabei völlig irrelevant. Du hangelst dich aber von einer Annahme zur nächsten (bei der Menge muss es wohl Handel sein => eventuell sind die Kunden sogar minderjährig) und steckst den Kleingärtner letztlich in den Knast, obwohl er nie gehandelt hat. Im Zweifel für den Angeklagten ist wohl überholt...
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_matze schrieb:
Schneewittchen schrieb:
Es gibt Gesetze und an die hat man sich zu halten.
Auch, wenn diese offensichtlich schwachsinnig sind? Was ist, wenn morgen ein Gesetz verabschiedet wird, dass dich zwingt, in der U-Bahn eine Clownsnase zu tragen?
Ich strenge lieber mein eigenes Köpfchen an, als blind den gerade aktuellen Gesetzen zu folgen.
_matze, wenn jeder Bürger nach seinem eigenen Ermessen darüber entscheiden würde ob diese (Gesetze)schwachsinnig sind, dann würde sich jeder nur an die Gesetzte halten, die ihm passen. Also in anderen Worten: Nur an die Gesetzte die ihn nicht betreffen. Das ist dann aber kein Rechtsstaat mehr, das nennt sich Anarchie.
_matze schrieb:
Und der Verdacht reicht aus für mehrere Jahre Knast? Im genannten Beispiel war die Rede von Eigenkonsum. Welche Menge beim Eigenanbau zusammenkommt, ist dabei völlig irrelevant.
Das sieht das Gesetz anders.
_matze schrieb:
Du hangelst dich aber von einer Annahme zur nächsten (bei der Menge muss es wohl Handel sein
Ich mache garnichts, das ist wieder das Gesetz.
_matze schrieb:
=> eventuell sind die Kunden sogar minderjährig) und steckst den Kleingärtner letztlich in den Knast, obwohl er nie gehandelt hat. Im Zweifel für den Angeklagten ist wohl überholt...
Du hast mich so eben zum lachen gebracht. Es wäre eine Schande (!!!) wenn der liebenswerte Kleingärtner mit der Cannabisplantage im Garten ins Gefängnis muss zusammen mit den harmlosen Hobby-Chemikern, die in ihrem Keller synthetische Drogen herstellen.
Die Welt ist ungerecht.
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ich würde lieber die universität abschaffen, zumindest den wirtschaftsteil, haben die doch noch immer keine lösung für die kriese gefunden
ach, was reg ich mich eig. auf
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Schneewittchen schrieb:
_matze, wenn jeder Bürger nach seinem eigenen Ermessen darüber entscheiden würde ob diese (Gesetze)schwachsinnig sind, dann würde sich jeder nur an die Gesetzte halten, die ihm passen. Also in anderen Worten: Nur an die Gesetzte die ihn nicht betreffen. Das ist dann aber kein Rechtsstaat mehr, das nennt sich Anarchie.
Wieso "die ihn nicht betreffen"? Nö, ich z.B. halte mich durchaus an jede Menge Gesetze, die auch mich betreffen. Aber ich behalte mir das Recht vor, mich über Gesetze hinwegzusetzen, die in meinen Augen nunmal schwachsinnig sind. Andersherum gibt es genauso Regeln, an die ich mich halte, die aber nicht per Gesetz für alle Pflicht sind.
Das Problem mit Gesetzen ist nunmal, dass diese immer nur pauschal für alle formuliert werden können. Das diese in Einzelfällen nicht immer passen, sollte klar sein. Die Frage ist nun, ob man sich mit aller Gewalt an jegliche Gesetze halten sollte, oder ob man in eben diesen Einzelfällen nicht doch selbst entscheiden sollte, was "richtig" ist. Das mag kein perfekter Weg sein, da schließlich nicht jeder die gleiche Definition von "richtig" hat. Die Gesetze, wie wir sie heute haben, sind aber auch alles andere als perfekt.
Schneewittchen schrieb:
Das sieht das Gesetz anders.
Richtig, und damit (Annahme des Handelns => Knast) bin ich nicht einverstanden. Wenn kein Handel nachgewiesen wurde, kann er mMn auch nicht dafür verurteilt werden. Bei welchen Verbrechen reicht denn der reine Verdacht schon für eine Verurteilung? Warum ist es hier so, in den meisten anderen Fällen aber nicht?
Schneewittchen schrieb:
Du hast mich so eben zum lachen gebracht.
Mache ich doch gerne.
Schneewittchen schrieb:
Es wäre eine Schande (!!!) wenn der liebenswerte Kleingärtner mit der Cannabisplantage im Garten ins Gefängnis muss zusammen mit den harmlosen Hobby-Chemikern, die in ihrem Keller synthetische Drogen herstellen.
Na ja, wenn jemand wirklich im Keller nur für sich synthetische Drogen herstellt und sonst niemandem damit schadet, bin ich tatsächlich der Meinung, dass er keinen Knast verdient hat. Wenn jemand seinem Körper/Geist schaden möchte, kann er das von mir aus gerne machen. Wieder ein Punkt, bei dem ich mit der Gesetzeslage nicht konform gehe.
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Dass Drogenkonsum ungesund ist, ist ja eigentlich klar.
=> Der Konsument belastet das Gesundheitssystem
=> Der brave Bürger zahlt dafür natürlich... natürlich nur wenn man gewillt istDrogenkonsumenten haben auch nicht selten gesellschaftliche Probleme.
=> Weniger gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
=> Unter Umständen Arbeitslosigkeit oder Angewiesenheit auf soziale Unterstützung
=> Der brave Bürger zahlt dafür natürlich...Im Endeffekt genießt man Drogen also auf dem Rücken der Gesellschaft. Ich persönlich habe eigentlich keinen Bedarf darin Leuten ihren Rausch zu spendieren oder das Resultat dafür zu tragen.
Eine rote Nase in der U-Bahn tragen zu müssen widerspricht dem Grundgesetz. Schließlich wird durch das Nichttragen kein offensichtlicher Schaden(persönliche Abneigung gegenüber mancher unangezogener Nase mal ausgenommen) hervorgerufen.
"Annahme des Handelns => Knast"
Die Annahme entsteht ja erst durch das mitführen ungewöhnlich hoher Mengen(gewisse Mengen sind ja noch "straffrei"). Es gibt sicherlich Länder in denen das bloße mitführen von Drogen zu härteren Strafen reicht.
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DaRe schrieb:
Dass Drogenkonsum ungesund ist, ist ja eigentlich klar.
=> Der Konsument belastet das Gesundheitssystem
=> Der brave Bürger zahlt dafür natürlich... natürlich nur wenn man gewillt istDrogenkonsumenten haben auch nicht selten gesellschaftliche Probleme.
=> Weniger gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
=> Unter Umständen Arbeitslosigkeit oder Angewiesenheit auf soziale Unterstützung
=> Der brave Bürger zahlt dafür natürlich...Im Endeffekt genießt man Drogen also auf dem Rücken der Gesellschaft. Ich persönlich habe eigentlich keinen Bedarf darin Leuten ihren Rausch zu spendieren oder das Resultat dafür zu tragen.
Ich fasse es nicht, dass ich hier die Drogenseite verteidige, aber bei der Argumentation kann ich nicht anders. Was du sagst, ist natürlich Schwachsinn. Wenn man diese Argumente auf alles übertragen würde, gäbe es so einiges, was man nicht mehr tun dürfte. Fährst du Auto? Dann tust du das auf unser aller Rücken, indem du die Gesundheit der Menschen in deiner Umgebung schädigst (und nebenbei auch noch die Umwelt zerstörst). Ich habe keine Lust, Lungenkrebs und andere Krankheiten zu bekommen, nur damit du bequem von A nach B kommst. Von besagtem Kleingärtner/Hobby-Chemiker, der sich am Wochenende sein Erzeugnis 'reinpfeift, habe ich viel weniger Schaden zu erwarten (es sei denn, er fährt auch in seinem Auto durch die Gegend
).
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hallo
im grunde ist es doch so, dass alle menschen sich nur an die dinge halten, die sie für sinnvoll erachten. entweder fahren sie zu schnell und meckern beim geblitztwerden auf die abzocker, brennen cd, laden sachen aus dem netz, gehen bei rot über die straße, fahren rad ohne licht. es gibt tausend übertretungen, die jeder macht. wenn es einen nichts angeht, kann man natürlich wie schneewittchen auf cool schalten und auf das gesetzt verweisen. wenn es um eine zuwiderhalndlung gehen würde, die er selber begeht, würde er natürlich komplett anders argumentieren. perspektivübernahme und sehen der eigenen doppelmoral wären manchmal sehr hilfreich.
chrische
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Zur Freiheit, sich selbst nach seinen Möglichkeiten zu entfalten zu können, gehört sicherlich auch das Recht, sich selbst ruinieren zu dürfen.
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hallo
auf jeden fall. warum muss ich mich im auto anschnallen?
chrische
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camper schrieb:
Zur Freiheit, sich selbst nach seinen Möglichkeiten zu entfalten zu können, gehört sicherlich auch das Recht, sich selbst ruinieren zu dürfen.
Erstens sollte es das tatsächlich. Zweitens bedeutet nicht gleich jeder Drogenkonsum, sich selbst zu ruinieren. Albert Hofmann hat bis ins hohe Alter immer wieder LSD genommen. Und er war anerkannter Wissenschaftler und erfreute sich bester Gesundheit (er wurde 102 Jahre alt - so viel schaffen die meisten nicht). Andere wären für das gleiche Konsumverhalten bestraft worden.
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hallo
okay jetzt bitte keine einzelbesipiele für drogenkonsum bemühen. gleich kommt noch die geschichte vom 100 jahre alten opa, der immer raucht und säuft. das sollte man nicht in verbindung bringen.
chrische
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Wie soll man sonst gegen Pauschalisierung argumentieren?
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_matze schrieb:
Schneewittchen schrieb:
Das sieht das Gesetz anders.
Richtig, und damit (Annahme des Handelns => Knast) bin ich nicht einverstanden. Wenn kein Handel nachgewiesen wurde, kann er mMn auch nicht dafür verurteilt werden. Bei welchen Verbrechen reicht denn der reine Verdacht schon für eine Verurteilung? Warum ist es hier so, in den meisten anderen Fällen aber nicht?
Wenn kein Handel nachgewiesen wird, wird auch nicht dafür bestraft. Immerhin ist der unerlaubte Anbau/Herstellung strafbar, ohne dass mit dem Produkt gehandelt werden muss.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln schrieb:
§ 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
...(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
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Speziell fürs Autofahren und Umwelt verpesten gibt es verschiedene Steuern, die nicht auf die Allgemeinheit verteilt werden. Wäre ja noch schöner, wenn ich ohne selbst Auto zu fahren diese Steuer zahlen sollte.
Ob solche Steuern auch wieder brav in Maßnahmen zum Schadensausgleich gehen oder wieder für iwas Unsinniges verschwendet werden, sei mal dahingestellt.
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camper schrieb:
Wenn kein Handel nachgewiesen wird, wird auch nicht dafür bestraft. Immerhin ist der unerlaubte Anbau/Herstellung strafbar, ohne dass mit dem Produkt gehandelt werden muss.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln schrieb:
§ 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
...(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.Das sieht für mich doch ganz genauso aus, dass Anbau mit Handel quasi gleichgesetzt wird. Es wird die gleiche Höchststrafe angesetzt, und die beiden Vergehen werden sogar im selben Absatz abgehandelt. Meiner Meinung nach müsste man da deutlich differenzieren, um zu verhindern, dass der Morbus-Crohn-Kranke, der anbaut, weil er keine Genehmigung für medizinisches Cannabis bekommen hat (Einzelfallentscheidung, sofern sich das immer noch nicht geändert hat
), für Jahre in den Knast kommt.
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DaRe schrieb:
Speziell fürs Autofahren und Umwelt verpesten gibt es verschiedene Steuern, die nicht auf die Allgemeinheit verteilt werden. Wäre ja noch schöner, wenn ich ohne selbst Auto zu fahren diese Steuer zahlen sollte.
Ob solche Steuern auch wieder brav in Maßnahmen zum Schadensausgleich gehen oder wieder für iwas Unsinniges verschwendet werden, sei mal dahingestellt.
Wie willst du den Schaden wieder ausgleichen, den Autoabgase anrichten? Mit Geld ist da nicht viel zu machen.