Sollte eine Firma bei einem kommerziellen Produkt rechtlich unterbinden, daß Freiwillige Sprachpatches anbieten?
-
Mal angenommen eine Firma hat ein Produkt welches momentan 3 Sprachen unterstützt und es bei diesem technisch ganz einfach möglich ist, durch das Hinzufügen von Textfiles andere Sprachen zu unterstützen.
Und nun kommen Freiwillige und erstellen zu dutzend anderen Sprachen solche Textfiles als Sprachpatches und bieten diese kostenlos für jedermann zum Download im Internet an.
Frage:
Sollte nun die Firma gegen diese Freiwilligenarbeit rechtlich vorgehen oder diesen dies zumindest verbieten?Der Hintergrund ist folgender:
Die Firma möchte sich alle Wege offen halten ihr Produkt selbst mit weiterem Sprachsupport zu versehen.
Wenn es aber nun schon freiwillige Projekte gibt, die das tun, dann läuft die Firma Gefahr, dass sie fälschlicherweise verdächtigt wird, diese Languagefiles einfach zu kopieren, wenn sie weitere Sprachen selbst unterstützen will.
Denn die Sprachenübersetzungen für das jeweilige Produkt während weitgehend identisch mit denen des freiwilligen Projekts. Z.B. weil es bei dem gegebenen Produkt wenig Spielraum gibt, den Text zu variieren.Ein Vorgehen gegen diese freiwilligen Projekte würde also dazu führen, dass die Firma nicht später in urheberrechtliche Konflikte gerät.
Wie würdet ihr vorgehen?
-
... würd die Firma verklagen!
-
Language schrieb:
Sollte nun die Firma gegen diese Freiwilligenarbeit rechtlich vorgehen oder diesen dies zumindest verbieten?
Kann sie sich das denn leisten, ihre enthusiastischsten Kunden zu vergraulen?
Wie würdet ihr vorgehen?
Mit den Erstellern der Zusatzpakete zusammenarbeiten.
PS: Rechtlich gesehen ist es vermutlich eine Urheberrechtsverletzung, die Texte der Firma ohne Erlaubnis zu übersetzen und zu veröffentlichen. Aber diese Karte würde ich wie gesagt nicht spielen.
-
Bashar schrieb:
PS: Rechtlich gesehen ist es vermutlich eine Urheberrechtsverletzung, die Texte der Firma ohne Erlaubnis zu übersetzen und zu veröffentlichen. Aber diese Karte würde ich wie gesagt nicht spielen.
Sehe ich ganz ähnlich. Die Texte der Anwendung, für die man offensichtlich bezahlen muss, werden so auch Leuten zugänglich gemacht die sonst eigentlich keinen Zugang zu diesen Texten haben, da sie die Anwendung nicht gekauft haben.
Neulich gab es auf HackerNews einen Artikel der sich mit dem Patentieren von Wörterlisten befasst hat bzw. ab wann man ganz allgemein etwas patentieren kann. Und der Konsens war iirc, dass man zwar einzelne Wörter nicht schützen kann, aber deren Anordnung, was für Wörterbücher relevant ist. Wobei man da wohl auch zwischen der Anordnung unterscheiden muss. Wenn man lexikographisch sortiert, dann ist die Anordnung ja immer gleich für die selbe Menge an Wörter. Und die lexikographische Anordnung ist wohl so alt, dass da niemand mehr ein Patent darauf hält.
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt! Denn a) darf dir hier keiner eine Rechtsberatung geben und b) was wäre die wert? Hier kann jeder alles behaupten.
-
Rechts-Dau schrieb:
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt!
Ein Anwalt ist ein denkbar schlechter Berater, wenn man nicht wissen will, ob man jemanden verklagen kann, sondern ob man es sollte.
-
Bashar schrieb:
Rechts-Dau schrieb:
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt!
Ein Anwalt ist ein denkbar schlechter Berater, wenn man nicht wissen will, ob man jemanden verklagen kann, sondern ob man es sollte.
Aber dazu musst du doch erst einmal wissen, ob man es überhaupt kann, denn wenn ich es nicht kann, warum sollte ich dann?*
(*): der letzte Teil bezieht sich hier auf diesen Fall, es gibt offensichtlich Fälle, wo man einfach mal auf gut Glück klagt, z.B. Apple vs. Samsung.
-
Rechts-Dau schrieb:
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt! Denn a) darf dir hier keiner eine Rechtsberatung geben und b) was wäre die wert? Hier kann jeder alles behaupten.
Wieso darf man hier keine Rechtsberatung geben? Wer verbietet das? Bei b) kann ich allerdings nur voll zustimmen. Ich würde einer Rechtsberatung hier nicht trauen.
-
-
SG1 schrieb:
Erstens ist das Gesetz seit 2008 nicht mehr gültig und zweitens handelt es sich hier ohnehin um keinen konkreten Fall sondern um ein Fallbeispiel. Daher trifft sowieso keine Rechtsberatung zu.
-
Language schrieb:
Wenn es aber nun schon freiwillige Projekte gibt, die das tun, dann läuft die Firma Gefahr, dass sie fälschlicherweise verdächtigt wird, diese Languagefiles einfach zu kopieren, wenn sie weitere Sprachen selbst unterstützen will...
Wie würdet ihr vorgehen?
Neben den erwähnten Rechtsberater würde ich einfach das erstellen eigener Sprachversionen erlauben, aber mit der Einschränkung das diese vom Hersteller übernommen werden dürfen.
Das würde beiden Seiten Sicherheit geben.
-
asc schrieb:
Neben den erwähnten Rechtsberater würde ich einfach das erstellen eigener Sprachversionen erlauben, aber mit der Einschränkung das diese vom Hersteller übernommen werden dürfen.
IANAL, aber ich bezweifle, dass so eine pauschale Regelung vor Gericht Bestand hätte.
-
Rechtlich gesehen darf eine Übersetzung nur mit Zustimmung des Urhebers des Originals verbreitet werden. Aber man wäre als Firma schon enorm dumm in dem Fall zu klagen. Das wäre quasi die Musikindustrievariante von Kundenfreundlichkeit... Warum sollte man als Firma hier klagen wollen? Man kann natürlich den Support verweigern, wenn man mitbekommt, dass eine übersetzte Version verwendet wird. Aber alles andere würde der Firma doch nur schaden. Da hat sich ein Kunde kostenlos die Mühe gemacht den Abnehmerkreis zu erweitern.
Andererseits hat der Übersetzer auf die Übersetzung auch wieder ein Urheberrecht und die Firma darf die Übersetzung also nicht ohne weiteres übernehmen. Ob eine entsprechende Klausel in der Lizenz gültig wäre, weiß ich aber nicht.
-
rüdiger schrieb:
Andererseits hat der Übersetzer auf die Übersetzung auch wieder ein Urheberrecht und die Firma darf die Übersetzung also nicht ohne weiteres übernehmen.
Richtig.
Das Problem liegt also darin zu beweisen, dass man als Firma selbst übersetzt hat und keine bestehende Übersetzung einfach so in sein kommerzielles Produkt integriert hat.Und jetzt beweise mal dies bei einer Übersetzung, die 1:1 aus dem Original übersetzt wurde und sich auch nicht anders übersetzen lässt, dass es deine eigene Arbeit ist.
Den freiwilligen das Übersetzen zu verbieten mag zwar eine doofe Idee sein, allerdings hätte eine Firma auch kaum eine andere Wahl, wenn sie ihr Produkt mit einer weiteren Sprache ausstatten will.
Bestenfalls könnte sie die Übersetzung kaufen, aber das dürfte sich nicht in allen Fällen arrangiren lassen und was wenn der Freiwillige zu viel Geld verlangt und die Hauseigene Übersetzung günstiger wäre?
-
Vielleicht sehe ich es auch zu einfach: Sofern mit der reinen Übersetzung kein Geld gemacht werden soll, sondern mit dem Produkt als solches würde ich im ersten Schritt folgendes machen:
1. Bei den zugrundeliegenden Dateien einen Lizenztext hinzupacken der für die Zukunft allen das Recht gibt weitere Übersetzungen hinzuzufügen, aber gleichzeitig verlangt, das man diese auch für die Firma und andere zum Ändern bereit stellt (Wäre da die LGPL oder eine BSD-Lizenz nicht passend?).
2. Bei den bestehenden privaten Übersetzungen könnte man versuchen im ersten Schritt ihre Urheber (falls möglich) freundlich zu kontaktieren, bevor man schwere Geschützte auffährt. Falls dabei keine Einigung erreicht wird, würde ich die Person noch die Möglichkeit geben mit einer Frist von x Tagen die Dateien aus dem Internet zu entfernen.
Wobei sich mir die Frage stellt, ob hier überhaupt die nötige Schöpfungstiefe erreicht ist, um wirklich rechtliche Konsequenzen abzuleiten.
3. Erst dann würde ich wirklich einen Anwalt einschalten (und mich vorher dort auch informieren, ob es nicht wirklich einen besseren Weg gibt).
-
Erstens wird eine spätere Übersetzung ja vermutlich nicht intern gemacht, sondern von einer externen Firma. Dann ist der Beweis ja schon relativ einfach, weil man eben nachweisen kann, dass man für die Übersetzung eine andere Firma beauftragt hat. Aber warum sollte man das überhaupt beweisen müssen? Selbst im unrealistischen Fall, dass der Hobby-Übersetzer klagen sollte, hat der Kläger ja erst einmal die Beweislast und dann besteht immer noch das Problem, dass der Hobby-Übersetzer gegen das Urheberrecht der Firma verstoßen hat.
Und die Gefahr existiert ja genauso, wenn man gegen den Hobby-Übersetzer klagt. Dann hätte er sogar ein Motiv selbst zu klagen und er hätte einen Beweis, dass die Firma nicht nur Kenntnis sondern auch Zugang zur Übersetzung hatte.
IANAL
-
rüdiger schrieb:
Aber warum sollte man das überhaupt beweisen müssen? Selbst im unrealistischen Fall, dass der Hobby-Übersetzer klagen sollte, hat der Kläger ja erst einmal die Beweislast [...]
... und wenn es wirklich nur eine einzige Möglichkeit der Übersetzung geben sollte, kann ihm das nicht gelingen (es sei denn, er ist der einzige, der dieser Sprache mächtig ist oder ähnliches, aber das können wir wohl ausschließen.)
-
rüdiger schrieb:
Erstens wird eine spätere Übersetzung ja vermutlich nicht intern gemacht, sondern von einer externen Firma. Dann ist der Beweis ja schon relativ einfach, weil man eben nachweisen kann, dass man für die Übersetzung eine andere Firma beauftragt hat. Aber warum sollte man das überhaupt beweisen müssen? Selbst im unrealistischen Fall, dass der Hobby-Übersetzer klagen sollte, hat der Kläger ja erst einmal die Beweislast und dann besteht immer noch das Problem, dass der Hobby-Übersetzer gegen das Urheberrecht der Firma verstoßen hat.
Selbst wenn der Hobby-Übersetzer nicht klar, besteht immer noch das Problem,
daß er in der Öffentlichkeit behauptet, daß die Firma seinen Text gestohlen hat und nun kommerziell vermarktet.In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
-
Rettich schrieb:
In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
Dann sollte die Firma den Text einfach nicht übernehmen, sondern selber übersetzen bzw. in Auftrag geben?
Dass es für einen Großteil der Sätze nur eine einzige mögliche Übersetzung gibt, halte ich für praktisch ausgeschlossen. Natürliche Sprachen sind viel zu unscharf dafür. Wenn also wirklich ein Großteil absolut identisch übersetzt ist, liegt doch der Verdacht wirklich nahe, dass die Firma da was geklaut hat.
Abgesehen davon enthält praktisch jede größere Übersetzung Fehler, vor allem wenn sie billig (d.h. mit wenig Skill-, Zeit- und Personeneinsatz) angefertigt wird. Von Tippfehlern über falsch übersetzte Nuancen zu ganz schlimmen Sachen wie Sätze, die der Übersetzer selber nicht verstanden hat (letzteres sollte nie passieren, denn ein Übersetzer sollte dann einfach jemand anderen fragen). Wenn dann der selbe Fehler in der offiziellen Übersetzung der Firma ist, dann ist ziemlich eindeutig, woher die Firma ihre "Übersetzung" hat.
-
Christoph schrieb:
Rettich schrieb:
In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
Dann sollte die Firma den Text einfach nicht übernehmen, sondern selber übersetzen bzw. in Auftrag geben?
Macht sie doch, richtig lesen!
-
rüdiger schrieb:
Rechtlich gesehen darf eine Übersetzung nur mit Zustimmung des Urhebers des Originals verbreitet werden. Aber man wäre als Firma schon enorm dumm in dem Fall zu klagen. Das wäre quasi die Musikindustrievariante von Kundenfreundlichkeit... Warum sollte man als Firma hier klagen wollen? Man kann natürlich den Support verweigern, wenn man mitbekommt, dass eine übersetzte Version verwendet wird. Aber alles andere würde der Firma doch nur schaden. Da hat sich ein Kunde kostenlos die Mühe gemacht den Abnehmerkreis zu erweitern.
Andererseits hat der Übersetzer auf die Übersetzung auch wieder ein Urheberrecht und die Firma darf die Übersetzung also nicht ohne weiteres übernehmen. Ob eine entsprechende Klausel in der Lizenz gültig wäre, weiß ich aber nicht.
Ich wäre da vorsichtig, jemanden als dumm zu verurteilen. Die Firma möchte eben möglicherweise mit einer eigenen Übersetzung Geld verdienen. Da wäre sie eher dumm, eine freie Übersetzung zuzulassen.