Rundfunkbeitrag



  • Zu Zeiten der GEZ wohnte ich bereits mit meiner Freundin zusammen. Wir haben alle Geräte gemeinschaftlich genutzt und nur sie angemeldet.

    Als Studentin war sie ja ohnehin befreit.

    Nun kam dann irgendwann die Umstellung auf "Beitrag" und ich bekam ein Schreiben, dass ich nicht gemeldet sei. Ich habe (war das schon ein Fehler???)
    geantwortet, dass der Haushalt bereits mit meiner Freundin angemeldet ist.

    Nun bekam ich ein Schreiben, dass ich nciht zum begünstigten Personenkreis gehöre, und ihre Befreiung nun nicht mehr für mich (und den Haushalt)
    und gleich dazu eine rückwirkende Anmeldung seit 2013 inklusive eines offenen Kontos von 350 €.

    Ich selbst war aber auch zu jedem Zeitpunkt Student, der Bafög bezogen hat und damit eigentlich in der Lage mich vom Beitrag befreien zu lassen.
    Da mich aber nie jemand danach gefragt hat, habe ich das bisher nicht nachgewiesen.

    Muss ich nun die Rechung bezahlen, oder kann ich die neue Anmeldung irgendwie bekämpfen. Wie sieht es rechtlich aus?


  • Mod

    Irgendwie habe ich gerade Deja-Vu.

    Anscheinend aber nicht ohne Grund: http://www.c-plusplus.net/forum/326808

    Tja, du hast, entgegen meinem alten Rat, geantwortet. Du bist nun im System und kommst nie mehr raus,



  • Was soll ich dazu schreiben? https://www.youtube.com/watch?v=esXJN_OTkmU 😉

    Der springende Punkt ist für mich jedoch, dass ich zu jedem Zeitpunkt die Kriterien für eine Befreiung erfüllt habe und immer noch erfülle (oder zumindest in naher Zukunft, wenn mein Bafög durch ist, erfüllen werde).

    Wie stehen da meine Karten?



  • Disclaimer: Ich bin kein Jurist!

    Ich interpretiere RGebStV §2 + §4 so, daß Du zu den Opfern gehörst, wenn Du dort wohnst, und nicht mit deiner Freundin verheiratet bist (wohl nicht) und nicht mit ihr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.

    Von mir wollen die auch rückwirkend ab 1.1.2013 "Gebühren" eintreiben.
    Ich selber habe mein Lebtag noch keinen Pfennig an diese Brüder gezahlt und beschlossen, zu kämpfen.

    Aktueller Stand: Bescheid abgewartet (hat ein paar Mahnungen gedauert) und dann Widerspruch eingelegt (Formfehler und zweifelhafte Rechtsgrundlage).

    Habe mich dabei u.a. hieran orientiert (googlen!), und gemeinsam mit dem Widerspruch noch einen "Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung" mit Berufung auf § 80 Abs. 4 VwGO gestellt.

    Mal schauen...

    ~Edit: Ästhetik~



  • SeppJ schrieb:

    Irgendwie habe ich gerade Deja-Vu.

    Anscheinend aber nicht ohne Grund: http://www.c-plusplus.net/forum/326808

    Wie weit ist es bei dir gegangen, haben sie dich nicht zwangsangemeldet? Die Schergen holen sich die Daten vom Einwohnermeldeamt, die *wissen* wo du wohnst, die brauchen keine Bestätigung wie eine Spam-Mail. Es ist nur eine Frage der Zeit, dann musst du dich mit Mahnungen und Gerichtsvollziehern auseinandersetzen.

    ravenheart: Sorry, ich kann dir leider nicht helfen, ich hab nur auch gerade Ärger mit der GEZ und muss zu dem Thema meinen Senf geben. Ich denke, dass die Zwangsanmeldung aus prinzipiellen Gründen unzulässig ist, aber das denen zu erklären ist natürlich nicht so einfach.


  • Mod

    Bashar schrieb:

    SeppJ schrieb:

    Irgendwie habe ich gerade Deja-Vu.

    Anscheinend aber nicht ohne Grund: http://www.c-plusplus.net/forum/326808

    Wie weit ist es bei dir gegangen, haben sie dich nicht zwangsangemeldet?

    Nope. Seit vielen Jahren nichts von ihnen gehört. Nicht einmal bei Einführung der Pauschale bekam ich einen Brief und konnte daher leider seither nie bezahlen.



  • Keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht, ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten.

    Wenn ich mich richtig erinnere, konnte man sich bei der GEZ _nicht_ rückwirkend befreien lassen von der Zahlung (mit z.B. Bafög). Seit dem Rundfunkbeitrag sieht das wohl anders aus. Ich habe mich zweimal rückwirkend befreien lassen und gezahlte Beiträge wurden ohne Probleme sofort zurück gezahlt.

    Da der Rundfunkbeitrag seit 1.1.2013 gilt, sollte das bei Dir kein Problem sein. Hol Dir einfach vom Bafög-Amt die nötigen Bestätigungen, dass Du Bafög-Empfänger warst und auch noch bist. Schicke die Bestätigungen einach den Rundfunkbeitrags-Leuten mit dem entsprechenden Formular und dann sollte das eigtl. klappen, dass Du nichts zahlen musst (auch das Rückwirkende).

    Auf jeden Fall war das bei mir ohne Probleme machbar.



  • Mir scheint, die wissen genau, daß ihre Arbeit verfassungswidrig ist und tun Nichtzahler nur erschrecken mit der Zwangsanmeldung, treiben es aber nicht ein, damit sie ja keiner mit Leichtigkeit wegklagen kann.
    Oder sie lagern alle Zwangsanmeldungen und werden, sobald sie einmal mit Erfolg durchgekommen sind, alle zwangsangemeldeten, die sie jahrelang nicht mehr genervt haben, ganz groß abkassieren. 😕



  • volkard schrieb:

    Mir scheint, die wissen genau, daß ihre Arbeit verfassungswidrig ist und tun Nichtzahler nur erschrecken mit der Zwangsanmeldung, treiben es aber nicht ein, damit sie ja keiner mit Leichtigkeit wegklagen kann.

    Dein Wort in Gottes Ohr.

    volkard schrieb:

    Oder sie lagern alle Zwangsanmeldungen und werden, sobald sie einmal mit Erfolg durchgekommen sind, alle zwangsangemeldeten, die sie jahrelang nicht mehr genervt haben, ganz groß abkassieren. 😕

    Ich weiß von einem Fall in dem die GEZ sogar bei einem Obdachlosen, der nachweislich seit Jahren auf der Straße lebte, für Jahre rückwirkend eingetrieben hat.



  • eventuell sollte man auch einfach mal den sachverhalt klären.

    vermutung:
    der threadersteller hätte sich aufgrund der neuregeleng ab dem 1.1.2013 von der gez abmelden könne. grund: WG -> name/betragsnummer des zahlers

    das hat der te aber vermutlich nicht getan. er hat sowieso nie gezahlt obwohl er hätte zahlen müssen. bzw in seinem fall als student hätte er sich halt befreien lassen müssen. rückwirkend kann man sich afaik immer noch nicht befreien, folglich kommt jetzt (berechtigterweise) die "rechnung"

    den genauen sachverhalt kann uns der te dann ja nochmal erklären, weil das von mir lediglich vermutungen sind.


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