Welche Art von Firma gründen, wenn man Spiel veröffentlichen will



  • Angenommen man hat ein Spiel und möchte es auf z.B. Steam verkaufen. Da hat jedes Spiel ja einen "Developer" und einen "Publisher". Welche Art von Firma oder wie immer man das auch nennt sollte man in Deutschland gründen, damit man da was hinschreiben kann bzw. was sollte man da in Deutschland als Ein-Mann-Spiele-Entwickler gründen?
    Soweit ich weiß, darf man ja nicht so einfach als Privatperson (spiele) verkaufen.



  • Wieso sollte man das nicht dürfen?



  • Klar kannst Du als Privatperson Spiele verkaufen. Geh zum Einwohnermeldeamt, nimm rund 15 EUR mit und beantrage einen Gewerbeschein, warte rund 1-2 Wochen ab, bis die Schnarchnasen vom Finanzamt den Kaffee aushaben und Dir Deinen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassungen zusenden und den füllst Du aus. Ob Du Kleinunternehmerregelung oder nicht in Anspruch nimmst, hängt von Deine Situation ab. Die üblichen Abzockervereine wie IHK melden sich dann ganz alleine bei Dir, keine Sorge ist nicht viel Schreibkram sondern nur etwas Geld 😉

    Als Einzelunternehmer bist Du aber auch voll haftbar, also besser für wenig Geld ne UG gründen, Alternative Limited (gibt aber einige Fallen).
    Viel Erfolg und halte die Kohle zusammen, nicht nachdem das erste Spiel verkauft ist den neuen Q7 bestellen...



  • SG1 schrieb:

    Wieso sollte man das nicht dürfen?

    Ohne Gewerbeschein wirds schwierig

    Ivo schrieb:

    Klar kannst Du als Privatperson Spiele verkaufen. Geh zum Einwohnermeldeamt, nimm rund 15 EUR mit und beantrage einen Gewerbeschein,

    Danke für die Antwort. Aber hat man damit einen Namen unter dem man es verkaufen kann? Ich kann ja nicht einfach alles z.B. unter den Namen SuperDuperSoftware anbieten. Das muss ich ja auch irgendwo anmelden oder beinhaltet das der Gewerbeschein?
    Muss ja auch als "Developer" und einen "Publisher" da stehen.



  • Wenn du Spiele rein als Software und per Download verkaufst, brauchst du keinen Gewerbeschein, da du ja keine physische Ware anbietest. Als Software Entwickler zählt man zu den freien Berufen.

    Ich entwickle bereits seit 20 Jahren Software und habe auch keinen Gewerbeschein und ja, das habe ich ausführlich mit dem Steuerberater besprochen.

    Noch als Tipp: Gewöhne dir SOFORT an, ca 30-40% der Einnahmen als EKST + Soli an die Seite zu legen, am besten auf ein separates (Tagegeld) Konto einzahlen, das du auf keinen Fall für andere Zwecke anrührst. Und betrachte, wenn du MWST abführst, diese immer als einen durchlaufenden Posten.

    Viel Erfolg.



  • Burkhi schrieb:

    Wenn du Spiele rein als Software und per Download verkaufst, brauchst du keinen Gewerbeschein, da du ja keine physische Ware anbietest. Als Software Entwickler zählt man zu den freien Berufen.

    Verkaufst du die mit deinem Namen drauf oder mit einen ausgedachten Namen?



  • Freelancer schrieb:

    Burkhi schrieb:

    Wenn du Spiele rein als Software und per Download verkaufst, brauchst du keinen Gewerbeschein, da du ja keine physische Ware anbietest. Als Software Entwickler zählt man zu den freien Berufen.

    Verkaufst du die mit deinem Namen drauf oder mit einen ausgedachten Namen?

    Die Aussage basiert auf ganz dünnem Eis.... Die Entscheidung ob Du als Freiberufler eingestuft wirst, fällt alleine das Finanzamt und nicht Du.

    wikipedia schrieb:

    Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer.

    Als Coder oder als sonstiger IT'er kann"!" es durchgehen, das Statusfeststellungsverfahren hat schon einigen das Genick gebrochen. Also warum die paar Euro Gewerbesteuer sparen wollen und dann rechtlich in der Schwebe sein?



  • Freelancer schrieb:

    Verkaufst du die mit deinem Namen drauf oder mit einen ausgedachten Namen?

    Ich entwickle individuelle Software im Auftrag des Kunden.

    Ivo schrieb:

    ...Als Coder oder als sonstiger IT'er kann"!" es durchgehen, das Statusfeststellungsverfahren hat schon einigen das Genick gebrochen. Also warum die paar Euro Gewerbesteuer sparen wollen und dann rechtlich in der Schwebe sein?

    Ein Gewerbe habe ich erst für unseren später gegründeten Verlag angemeldet, dafür ist das auf jeden Fall notwendig. Für meine reine Programmiertätigkeit ist das nicht erforderlich.

    Im Zweifel solltest du dich aber vom Finanzamt oder einen Steuerberater beraten lassen, habe ich damals ja auch getan.

    Edit:
    Wie ich hier so herauslese, scheint es sich bei deiner geplanten Tätigkeit wohl doch um eine Gewerbetätigkeit zu handeln:

    https://news.steuerfinder.com/betrieb/sonstige-betriebliche-themen/nachrichten/detail/artikel/freiberufler-oder-gewerbetreibender-der-feine-unterschied-883.html

    Zitat:
    "Im Klartext: Der studierte Softwareentwickler, der für Dritte individuelle Software plant und erstellt sowie das zugehörige Projekt überwacht, ist eindeutig als Freiberufler anzusehen. Entwickelt ein gelernter Programmierer dagegen ohne eigene Planungsleistung Software oder Softwarebausteine für ein frei auf dem Markt erhältliches Produkt, ist er eindeutig als Gewerbetreibender einzustufen. "



  • Und wenns ein studierter Softwareentwickler mit frei auf dem Markt erhältliches Produkt ist? 🙂

    Also brauch man schon mal einen Gewerbeschein. Jedoch soweit ich lesen konnte, hat man damit keinen Firmen Namen.

    und hier:
    https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/ihr-recht/firmenname-finden/
    steht noch "Ein Einzelunternehmer kann unter einem reinen Fantasienamen nicht firmieren. Er muss immer seinen vollständigen Namen anhängen."
    Sowas wie "Peter Müller Software" wollte ich nach Möglichkeit vermeiden.



  • für einen eigenen Namen muss man sich wohl erst im Handelsregister eintragen lassen. Was wiederum ein Notar machen muss. Normal brauch das nur GmbH oder Ag.



  • Freelancer schrieb:

    Und wenns ein studierter Softwareentwickler mit frei auf dem Markt erhältliches Produkt ist? 🙂

    Dann dürfte es ein Freiberufler sein. Freiberufler sind grob gesagt Akademiker, die ihr geistiges Eigentum verkaufen.

    Also brauch man schon mal einen Gewerbeschein. Jedoch soweit ich lesen konnte, hat man damit keinen Firmen Namen.

    Nein hat man auch nicht. Aber der Zoll kommt nicht auf die Idee, einem die Bude auszuräumen wegen Schwarzarbeit.

    Sowas wie "Peter Müller Software" wollte ich nach Möglichkeit vermeiden.

    Du darfst dich auch "SuperDuperOberAffentittenGeileSoftwarebude Inhaber Peter Müller" nennen.

    Kapitalgesellschaften, sprich gmbh oder ug, solltest du jedenfalls vermeiden, weil du da immer allen möglichen kram veröffentlichen musst, aber im Endeffekt trotzdem haftest. Außerdem gehst du da auch gerne mal wegen Insolvenzverschleppung in den Knast.



  • Du darfst dich auch "SuperDuperOberAffentittenGeileSoftwarebude Inhaber Peter Müller" nennen.

    Das ist ja genauso schlimm



  • Bei Kapitalgesellschaften musst du auch immer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) dahinter schreiben.

    Die Kunden juckt das aber eigentlich wenig und sonst kannst du den Firmennamen im Briefkopf ja groß schreiben und deinen klein.
    Aber "Peter Müller Rechtsanwalt", "Peter Müller Roboteringenieur" und "Peter Müller Spieleentwickler" hören sich doch alle super toll an. Also mich würde es jedenfalls freuen, wenn mein Name auf meinen Produkten steht.


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