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Ganzes Buch schrieb:
Eben, Grauzone, also ist es nicht Verboten/illegal.
Ich würde mich nicht auf etwas einlassen, wo sogar Rechtsexperten geschlossen Uneinigkeit demonstrieren.
Außerdem bedeutet Streamen noch längst nicht, daß eine Kopie angelegt wird.
Streamen kann genausogut bedeuten, daß nur ein kleiner Cache, also ein kleiner Bereich von der Datei angelegt wird und der Rest, also das bereits abgespielte schon wieder verworfen und somit gelöscht wird.
Lies!
In das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers wird bereits eingegriffen, wenn einzelne Teile des Werkes betroffen sind.
Also selbst bei einem kleinen Ausschnitt, der gecached wird, hat man (bei entsprechender Ausgangslage) gegen das Urheberrecht verstoßen.