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scrub schrieb:
Man distanziert sich nicht von Gewalt, indem man jemandem, dem man gerade eins reingehauen hat, sagt "das war keine Gewalt".
Das ist sicher wahr. Andererseits kann man hier klar zwischen dem eigenlichen Akt der Gewalt und der folgenden Distanzierung trennen kann. Im Übrigen hängt der objektive Sachverhalt nicht von dessen subjektiver Beurteilung ab. Ein treffenderes Argument wäre vielleicht ein Schulfall widersprüchlichen Verhaltens gewesen:
Jemand fährt auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz und ruft dabei laut aus "Ich schließe hiermit keinen Vertrag mit dem Betreiber ab." Das führt aber eben nur deshalb dennoch zu einem Vertragsabschluss, weil bereits der Akt des Befahrens ein in sich abgeschlossenes Verhalten darstellt, dass Rechtsfolgen auslöst.
Genauso "distanziert" man sich nicht von Rechtsberatung, wenn man sie erteilt und drunterschreibt "das war keine Rechtsberatung".
Genau das muss passieren, denn jedenfalls ein einzelner Post stellt einen eiheitlichen Vorgang dar, der nicht willkürlich geteilt werden darf. Andernfalls wäre es überhaupt unmöglich, sich dahingehend zu äußern, was man glaubt, wie ein bestimmter Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist, ohne dass das gleichzeitig eine (ggf. unerlaubte) Rechtsberatung darstellt. Kann ich willkürlich auftrennen, hilft auch ein Satz am Anfang des Beitrags nicht, wie etwa
"Das Folgende stellt nur meine persönliche Ansicht dar und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen: ...". Im Übrigen gehe ich davon aus, dass ein objektiver, verständiger Dritter nicht davon ausgehen darf, hier rechtlich beraten zu werden. Dann ist es aber objektiv unmöglich, hier Rechtsberatung zu leisten. Und auch ein (unmöglicher) Versuch findet dann nicht statt, wenn man sich im Bewusstsein dieser (jedenfalls vermeintlichen) objektiven Unmöglichkeit handelt.
Ich schreib es zum Spass mal dazu, obwohl es sich auch unmittelbar aus meiner Argumentation ergibt: das war keine Rechtsberatung.