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Hallo,
wie so oft versuchen Händler, sich von der Haftung zu entledigen. Ganz leicht macht man es da, wenn man dem Händler etwas 'unfrei' zurückschickt, auch wenn er das ausdrücklich gefordert hat.
Briefbogen mit Inhalt schrieb:
Absender: []
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An: []
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Nicht zwingende Versandart für Anspruch auf § 437 BGB und § 439 BGB, vorab abgelehnt / Fristsetzung bis zur Selbstfreimachung
Sehr geehrte Frau Bianca Waldenmayer,
sehr geehrte Damen und Herren,
eine Versendung des bezeichneten Artikels ist mit ihrer geforderten Option leider nicht möglich. Unfreie Versendungen sind nicht gegen Schäden oder Verlust versichert und ich erhalte von der Spedition keine schriftliche Bestätigung der Annahme der Sendung. Somit wäre Ihre gewünschte Option nur möglich, wenn Sie mir den Eingang bereits jetzt bestätigen, und mir schriftlich mitteilen, dass Sie die Haftung für den Gefahrenübergang (Transportweg) übernehmen.
Ich fordere Sie auf, falls sie von eben Genanten absehen, mir bis zum [] einen entsprechend ausreichenden Retourenschein bzw. Paketmarke zu schicken, oder Sie teilen mir mit, dass Sie möchten, dass ich die Sendung freimache und Sie mir dann die Versandkosten in Höhe von [] Euro auf mein Bankkonto überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
[]