Frage zur GPL
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real programmer schrieb:
DEvent schrieb:
Kann man eigentlich Anwendungen für Linux erstellen die nicht unter einer GPL kompatiblen Lizenz stehen ?
So ziemlich alles bei Linux steht doch unter der GPL.natürlich geht das, denn die glibc steht unter der lgpl, die du verlinken kannst wie du willst. außerdem ist ein programm, das unter linux läuft kein abgeleitetes werk von linux (=dem kernel).
Mit diesem abgeleitet das ist ja so ne Sache. Ohne Linux würde das Linuxprogramm ja nicht laufen. Und laut der GPL reicht ja die Nutzung des GPL-Codes um als Erweiterung angfesehen zu werden, wenn das Programm ohne den GPL Code nicht läuft.
Oder gilt da ne Ausnahme?
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natürlich geht das, denn die glibc steht unter der lgpl, die du verlinken kannst wie du willst. außerdem ist ein programm, das unter linux läuft kein abgeleitetes werk von linux (=dem kernel).
Naja, aber es gibt nunmal nicht nur den Kernel der unter GPL steht. Nehmen wir sowas essenzielles wie Qt. Hem, das steht doch unter GPL? Muss somit jede Anwendung die Qt nutzt auch unter GPL? Ich spreche jetzt nicht von der Windows-Variante, wo ich eine Closedsource-Lizenz kaufen kann. Nein, es geht wirklich um Linux und Qt.
Es gibt sicherlich noch mehr alltägliche Linux-Libs die unter GPL stehen, oder?
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Artchi schrieb:
Nehmen wir sowas essenzielles wie Qt. Hem, das steht doch unter GPL? Muss somit jede Anwendung die Qt nutzt auch unter GPL? Ich spreche jetzt nicht von der Windows-Variante, wo ich eine Closedsource-Lizenz kaufen kann. Nein, es geht wirklich um Linux und Qt.
Du kannst natürlich auch unter GNU/Linux QT mit CS-tauglicher Lizenz kaufen.
Es gibt sicherlich noch mehr alltägliche Linux-Libs die unter GPL stehen, oder?
Eigentlich stehen die meisten Libs unter der LGPL oder anderen Library-tauglichen Lizenzen.
Pellaeon: LGPL-lizenzierte Libraries darfst Du auch ClosedSource-Software nutzen, wenn Du dynamisch dazu linkst.
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nman schrieb:
Pellaeon: LGPL-lizenzierte Libraries darfst Du auch ClosedSource-Software nutzen, wenn Du dynamisch dazu linkst.
Jo aber hier gehts ja um die GPL und nicht um die LGPL. Sobald man GPL-Code nutzt, gilt das ja als Erweiterung des ursprünglichen Codes(egal ob man Source nutzt oder ne kompilierte Lib)
Und wenn man Linux-BS-Funktionem benutzt, dann müsste das doch als Erweiterung gelten
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Nein, ein Programm, das unter Linux läuft, gilt nicht als Erweiterung des Linux-Kernels.
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Und wie ist das dann, wenn ich die GSL(Mathe-Lib) nutze?
Ich schreibe ja keine neue Mathebibliothek. Ich habe ein Programm, wo ich halt Daten aus einem Spline brauche und dazu nutze ich (bisher) die GSL.
Warum gilt das dann als Erweiterung im Sinne der GPL?
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naja du darfst natürlich gpl programme zusammen mit closed source programmen benutzen (du kannst ja auch firefox unter windows benutzen.. :p)
du könntest zum beispiel ein kleines programm schreiben welches die gsl benutzt und per commandozeile befehle entgegennimmt und auswertet. das programm musst du dann unter gpl stellen, kannst es aber natürlich auch in einer closed source umgebung benutzen, also könnte zum beispiel auch dein programm das hilfsprogramm aufrufen und seine rückgaben auswerten. wenn du dann dein programm verkaufst musst du die sourcen des hilfsprogramms beilegen. diese vorgehensweise ist im embedded bereich gängige praxis. (vor allem in routern, access points, und so ein kram)
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Wobei "wird gemacht" auch nicht zwingend "ist legal" bedeutet. IIRC gibt's noch kein Urteil, ob solche Wrapper (wie sie z.B. auch von nvidia benutzt werden) legal sind. IMHO ist "ist abgeleitet von" eine transitive Relation. Der Wrapper ist abgeleitet von der GPL-Software, die CS-Software ist abgeleitet vom Wrapper...
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also so wie ich es beschrieben hab ist es legal. wenn du ein pogramm um die lib baust was auch von einem menschen benutzbar ist, also in diesem fallen einen kleinen kommandozeileninterpreter der ableiten/integrieren kann darfst du dieses eigenständige programm in closed source geschichten benutzen. (natürlich ist das in diesem fall eine extrem unschöne lösung)
bei diesen geschichten wo drum gestritten wird obs legal ist oder nicht werden kleine hilfsprogramme geschrieben die kein mensch benutzen kann, die sind auf das programm was sie später benutzen soll zu 100% zugeschnitten und kommunizieren dann per rpc oder sowas.
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Pellaeon schrieb:
Und wie ist das dann, wenn ich die GSL(Mathe-Lib) nutze?
Ich schreibe ja keine neue Mathebibliothek. Ich habe ein Programm, wo ich halt Daten aus einem Spline brauche und dazu nutze ich (bisher) die GSL.
Warum gilt das dann als Erweiterung im Sinne der GPL?Sag mal, kannst Du lesen? Müssen wir Dir alles vorkauen?
http://www.gnu.de/lgpl-ger.html
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Prof84@work schrieb:
Pellaeon schrieb:
Und wie ist das dann, wenn ich die GSL(Mathe-Lib) nutze?
Ich schreibe ja keine neue Mathebibliothek. Ich habe ein Programm, wo ich halt Daten aus einem Spline brauche und dazu nutze ich (bisher) die GSL.
Warum gilt das dann als Erweiterung im Sinne der GPL?Sag mal, kannst Du lesen? Müssen wir Dir alles vorkauen?
http://www.gnu.de/lgpl-ger.htmlSag mal, kannst Du lesen? Er fragt nach GPL und du setzt ihm den LGPL Text vor.
SCNR
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'Widerstand ist nicht zwecklos!'
Denn es steht aber folgendes drinDie meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die Verknüpfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem lauffähigen Programm - Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein ,,kombiniertes Datenwerk``, also eine abgeleitete Version der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die ,,Kleine
Allgemeine Öffentliche Lizenz (,,LesserGPL). weil sie weniger (,,less) dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software ein ,,Wenigeran Vorteil gegenüber konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, daß wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die ,,kleine`` Lizenz (LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so daß diese dann ein De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, daß eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann benutzen wir eben die LGPL
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Prof84@work schrieb:
Pellaeon schrieb:
Und wie ist das dann, wenn ich die GSL(Mathe-Lib) nutze?
Ich schreibe ja keine neue Mathebibliothek. Ich habe ein Programm, wo ich halt Daten aus einem Spline brauche und dazu nutze ich (bisher) die GSL.
Warum gilt das dann als Erweiterung im Sinne der GPL?Sag mal, kannst Du lesen? Müssen wir Dir alles vorkauen?
http://www.gnu.de/lgpl-ger.htmlerstens siehe post von borg, also wer kann hier nicht lesen?

zweitens vorkauen, meinetwegen
hab ich nix dagegen. Diese Juristentexte sind für mich nicht gerade die verständlichsten auf der Welt.Soweit ich das verstanden habe bei der GPL(ohne L vor dem G!), gilt es als Erweiterung, sobald man das GPL-Zeugs nutzt, egal ob es nun inhaltlich darauf aufbaut oder nicht.
Dann kann die Frage von Artchi mit dem Linux. Und eigentlich ist es ja derselbe Fall. Die Linuxprogramm bauen auf Linux auf(man nutzt ja die Funktionalität des Linuxkernels und ohne dieses würde die eigene Software nicht laufen, spielt ja keine Rolle, das man nicht den Kernel erweitert, man nutzt GPL Code und gut) -> ergo Erweiterung nach GPL. Und da soll das dann auf einmal nicht mehr gelten.Wenn du mir das vorkauen könntest, erntest ein dickes THX

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Pellaeon schrieb:
Dann kann die Frage von Artchi mit dem Linux. Und eigentlich ist es ja derselbe Fall. Die Linuxprogramm bauen auf Linux auf(man nutzt ja die Funktionalität des Linuxkernels und ohne dieses würde die eigene Software nicht laufen, spielt ja keine Rolle, das man nicht den Kernel erweitert, man nutzt GPL Code und gut) -> ergo Erweiterung nach GPL. Und da soll das dann auf einmal nicht mehr gelten.
Uhm... nein, das ist nicht ganz richtig. Dein Programm greift im Prinzip nur auf die POSIX-Schnittstellen zu. Ob auf deinem Betriebssystem jetzt Linux, BSD oder sonst ein POSIX-Kernel laeuft ist egal. Deshalb sind normale Linuxprogramme keine "derivate works", muessen deshalb auch nicht unter die GPL gestellt werden. "Derivate work" ist zwar in der Tat sein schwammiger Begriff, aber "ueber eine Schnittstelle auf GPL-Programme zugreifen" zaehlt wohl nicht dazu. Mit derselben Logik muesste dann der IE unter die GPL, weil er ueber die HTTP-Schnittstelle mit Servern kommuniziert, die Linux verwenden.
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Hem, d.h. wenn jemand einen Wrapper für Qt schreiben würde, der nur "Aufrufe" anbietet, würde man GPL-Qt auch für Closedsource-Projekte nutzen können?
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Artchi schrieb:
Hem, d.h. wenn jemand einen Wrapper für Qt schreiben würde, der nur "Aufrufe" anbietet, würde man GPL-Qt auch für Closedsource-Projekte nutzen können?
Sowas änhliches hatte ich auch schon weiter vorne gefragt^^ Da kam dann das als Antwort:
Doktor Prokt schrieb:
Pellaeon_home schrieb:
Was ist, denn ich die GPL-Teile in eine DLL auslager?
Dann müste es doch reichen, nur den DLL code unter GPL zu stellen oder? Sozusagen ne GPL-Wrapper-DLL^^Diese Idee Bruno Haible schon vor 14 Jahren (und Stallman war nicht gerade begeistert davon):
Zum IE: der ist ja ohne Linux lauffähig. Fällt damit also nicht unter die GPL. Sobald man die SOftware so abgrenzen kann,m wird darauf die GPL ja nicht mehr angewendet. Hab das noch per google gefunden:
http://www.linux-ag.de/linux/LHB/node193.html#SECTION001420000000000000000
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Artchi schrieb:
Hem, d.h. wenn jemand einen Wrapper für Qt schreiben würde, der nur "Aufrufe" anbietet, würde man GPL-Qt auch für Closedsource-Projekte nutzen können?
Wenn Du das nur machst, um die GPL zu umgehen: Nein.
Wenn das API allgemein bekannt und auch von anderen libraries implementiert wird: Ja.
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Blue-Tiger schrieb:
Uhm... nein, das ist nicht ganz richtig. Dein Programm greift im Prinzip nur auf die POSIX-Schnittstellen zu. Ob auf deinem Betriebssystem jetzt Linux, BSD oder sonst ein POSIX-Kernel laeuft ist egal.
Es gibt auch Programme, die sich nicht auf POSIX beschränken. Was ist mit denen?
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