Bundestagswahl D - 27. September



  • Hallo

    Reg dich doch mal wieder ab. Der saß doch ewig im Knast. Was hast du denn? Es ist bei einigen RAF-Häftlingen nicht mal klar, wer die Morde begangen hat, weil alle geschwiegen haben. Da wurden sogar die Gesetze geändert, um alle wegen Mord hinter Gitter zu bringen. ich will hier nichts schönreden, aber dass er begnadigt wurde, ist nun mal Teil des Rechtssystems in dem wir leben. Die Möglichkeit gibt es bei allen solchen Haftstrafen.

    chrische



  • chrische5 schrieb:

    Reg dich doch mal wieder ab. Der saß doch ewig im Knast.

    Wie gesagt, wenn man es auf den Mord herunterrechnet, schlappe 2 Jahre. Insgesamt gut 2.5 Jahrzehnt. Nicht gerade "ewig".

    chrische5 schrieb:

    Was hast du denn? Es ist bei einigen RAF-Häftlingen nicht mal klar, wer die Morde begangen hat, weil alle geschwiegen haben. Da wurden sogar die Gesetze geändert, um alle wegen Mord hinter Gitter zu bringen.

    Klar wurde nur wegen den Morden überhaupt angeklagt, an denen er unmittelbar beteiligt war und wo ihm die Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Das ist natürlich richtig so (Rechtsstaat), allerdings existieren erhebliche Zweifel, an wie vielen weiteren Morden er noch beteiligt gewesen sein könnte und dafür nie zur Rechenschaft bezogen werden.

    chrische5 schrieb:

    ich will hier nichts schönreden, aber dass er begnadigt wurde, ist nun mal Teil des Rechtssystems in dem wir leben. Die Möglichkeit gibt es bei allen solchen Haftstrafen.

    Ja, es ist Teil des Rechtssystem und eine "Möglichkeit", wie du schon sagst. Ich verlange aber, dass gerade angesichts der fehlenden Reue und Reflektion und Verweigerung der Mithilfe bei der Aufklärung diese "Möglichkeit" nicht eingesetzt wird.

    Warum scheint es denn in Stein gemeißelt, dass die so genannte Mindestverbüßungsdauer auch meistens die tatsächlich abgesessene Strafe sein muss? Gerade bei Klar aus den oben genannten Gründen...

    Viele Grüße
    Christian



  • Wenn er auf freien Fuss kommt, wird er mit Sicherheit unter staendiger Beobachtung des BKA oder BfV stehen.



  • Hallo

    ChrisM schrieb:

    chrische5 schrieb:

    Reg dich doch mal wieder ab. Der saß doch ewig im Knast.

    Wie gesagt, wenn man es auf den Mord herunterrechnet, schlappe 2 Jahre. Insgesamt gut 2.5 Jahrzehnt. Nicht gerade "ewig".

    Das ist im deutschen Rechtssystem eine Milchmädchenrechnung... aber das willst du anscheinend nicht begreifen.

    wiki:

    Bei den RAF-Morden im „Deutschen Herbst“ 1977 war Klar beteiligt. Bis heute ist nicht zweifelsfrei geklärt, welchem RAF-Terroristen die jeweiligen Todesschüsse zuzuschreiben sind.

    chrische



  • Klar ist doch gar nicht begnadigt worden, oder?



  • scrub schrieb:

    Klar ist doch gar nicht begnadigt worden, oder?

    Er wurde später, nachdem er einen Teil seiner Strafe abgesessen hatte, nochmal zu Lebenslänglich verurteilt. Irgenwie fanden sie es dann aber doch zu hart und haben die Gesamtstrafe auf 26 Jahre gekürzt. Ein "normaler" Mörder kommt nach 15 Jahren raus glaube ich.



  • Ich las gerade dass man ihm im Jahre 2004 eine Stelle als Bühnentechniker beim Berliner Ensemble versprochen hat. Offenbar hat dieser kaltblütige Killer auch nach langer Zeit noch Fans 😮



  • general bacardi schrieb:

    Ich las gerade dass man ihm im Jahre 2004 eine Stelle als Bühnentechniker beim Berliner Ensemble versprochen hat. Offenbar hat dieser kaltblütige Killer auch nach langer Zeit noch Fans 😮

    Ja, die hat er aber nie angetreten.

    Wäre mal interessant, wovon Klar jetzt lebt. Wahrscheinlich wird der, der die Gesellschaft zerstören wollte (und will), jetzt weiterhin von ihr durchgefüttert.



  • scrub schrieb:

    Klar ist doch gar nicht begnadigt worden, oder?

    Ach, jetzt quatsch doch hier nicht mit Fakten dazwischen. 😃

    Klar wurde nur vorzeitig entlassen. Dafür wurden Gutachten angefertigt und da keine Rückfallgefahr attestiert wurde, sprach nichts gegen eine vorzeitige Entlassung. Genau so ist es in unserem Rechtssystem nämlich üblich.

    Die RAF-Mitglieder haben während der Prozesse übrigens versucht den Status von Kriegsgefangenen zu erhalten. Da hat sich Deutschland aber mit Händen und Füßen dagegen gewehrt: man wollte eben keine juristische Sonderbehandlung sondern man wollte die RAF wie ganz gewöhnliche Kriminelle ohne irgendwelche Sondersachen mit den normalen Grundlagen unseres Rechstsaates behandeln. Man wollte ihnen nämlich keine Extrawurst braten. Warum sollten wir nun x Jahre danach doch noch damit anfangen und ihnen damit nachträglich rechtlich doch noch einen Sonderstatus einräumen?



  • Jester schrieb:

    Warum sollten wir nun x Jahre danach doch noch damit anfangen und ihnen damit nachträglich rechtlich doch noch einen Sonderstatus einräumen?

    Der Verzicht auf eine vorzeitige Entlassung ist in deinen Augen "ein Sonderstatus"?

    Nicht für ungut, aber in meinen Augen sollte die vorzeitige Entlassung eine Möglichkeit sein (und nicht die Regel), die nur angewandt wird, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.

    Einfach jeden x-beliebigen Häftling vorzeitig zu entlassen, wenn Gutachten keine Rückfallgefahr bescheinigen, widerstrebt dem Konzept doch ziemlich.

    Viele Grüße
    Christian



  • ChrisM schrieb:

    Jester schrieb:

    Warum sollten wir nun x Jahre danach doch noch damit anfangen und ihnen damit nachträglich rechtlich doch noch einen Sonderstatus einräumen?

    Der Verzicht auf eine vorzeitige Entlassung ist in deinen Augen "ein Sonderstatus"?

    Nicht für ungut, aber in meinen Augen sollte die vorzeitige Entlassung eine Möglichkeit sein (und nicht die Regel), die nur angewandt wird, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.

    Einfach jeden x-beliebigen Häftling vorzeitig zu entlassen, wenn Gutachten keine Rückfallgefahr bescheinigen, widerstrebt dem Konzept doch ziemlich.

    Dein Gefühl und Deine Augen in allen Ehren, aber die sind glücklicherweise nicht Grundlage unsere Rechtsstaates. In der Tat ist die vorzeitige Entlassung nur eine Möglichkeit. Sie wurde geprüft und es lagen bestimmte Bedingungen vor: Klar hat sie erfüllt, also wurde er freigelassen. Was genau daran stört dich?

    Wenn es nunmal die Regel gibt, dass nach der Mindesthaftstrafe eine Entlassung geprüft wird und wenn dabei rauskommt, dass Täter X entlassen werden kann, dann muß das genauso auch gelten wenn X Terrorist ist oder sonstwas. Sich darüber hinwegzusetzen räumt einen Sonderstatus ein. Das sehe übrigens nicht nur ich so, sondern sogar Leute aus der FDP -- natürlich nicht Populismus-Guido, aber zum Beispiel Gerhart Baum: http://www.tagesschau.de/inland/klarreaktionen100.html.



  • ChrisM schrieb:

    general bacardi schrieb:

    Ich las gerade dass man ihm im Jahre 2004 eine Stelle als Bühnentechniker beim Berliner Ensemble versprochen hat. Offenbar hat dieser kaltblütige Killer auch nach langer Zeit noch Fans 😮

    Ja, die hat er aber nie angetreten.
    Wäre mal interessant, wovon Klar jetzt lebt. Wahrscheinlich wird der, der die Gesellschaft zerstören wollte (und will), jetzt weiterhin von ihr durchgefüttert.

    Was wahrscheinlich das Beste ist. Er wäre wohl nur so von Reportern umlagert worden und dass ihm einige Leute ans Leder wollen, würde ich auch nicht aussliessen. Jetzt sitzt er vielleicht iin irgendeiner Wohnung, bekommt Hartz-iV und schreibt ein Buch über die RAF, das nächstes Jahr ein Bestseller wird 😃

    ChrisM schrieb:

    Einfach jeden x-beliebigen Häftling vorzeitig zu entlassen, wenn Gutachten keine Rückfallgefahr bescheinigen, widerstrebt dem Konzept doch ziemlich.

    Gefängniszellen sind auch nur eine begrenzte Ressource :p



  • Ach ja, weil wir gerade bei Mördern und viel zu geringen Strafen sind: Klar hat wenigstens 26 Jahre gesessen, aber dieser Mörder hier: http://www.zeit.de/news/artikel/2009/05/19/2801823.xml
    wird noch nichtmal angeklagt 😡 👎

    Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) äußerte sich erleichtert über diese Entscheidung. Die Soldaten leisteten im Auslandseinsatz einen wertvollen Dienst für die Sicherheit und gingen dafür ein hohes Risiko ein, sagte er. Daraus dürften ihnen aber keine rechtlichen Nachteile entstehen.

    Ohne Worte! 😮 😞



  • general bacardi schrieb:

    Er wurde später, nachdem er einen Teil seiner Strafe abgesessen hatte, nochmal zu Lebenslänglich verurteilt. Irgenwie fanden sie es dann aber doch zu hart und haben die Gesamtstrafe auf 26 Jahre gekürzt. Ein "normaler" Mörder kommt nach 15 Jahren raus glaube ich.

    Bei Klar wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dazu sagt http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

    Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen (obgleich dies rechtlich durchaus zulässig wäre), wobei die durchschnittliche Haftdauer bei „Lebenslänglichen“ in Deutschland bei 17 - 20 Jahren liegt. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre. Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet (§ 57b StGB).

    Mit knapp 26 Jahren liegt Klar da nicht so viel über der Durchschnittsstrafe. Zumindest nicht so viel, dass ich von einer außergewöhnlich unverhältnismäßigen Strafe ausgehen würde. Man muss ja auch bedenken, dass seine Verbrechen alles andere als durchschnittlich waren. Weiterhin hat er AFAIK bis zum Schluss keine Reue gezeigt.

    Ehrlich gesagt: Wer ein Menschenleben so wenig schätzt, dass ihm selbst nach 26 Jahren nicht klar wird, was er angerichtet hat, muss ein ganz schön abartiges Monster sein.



  • Gregor schrieb:

    Weiterhin hat er AFAIK bis zum Schluss keine Reue gezeigt.

    Das mag Dir vielleicht nicht gefallen, aber Reue ist *kein* Kriterium für eine (vorzeitige) Haftentlassung. Du darfst ihn wegen fehlender Reue gerne für ein Monster halten, aber daraus lässt sich ebenfalls nicht ableiten, dass er eingesperrt bleiben muß.



  • Reue zeigen ist eine Tätigkeit, Menschenleben schätzen ist eine Einstellung.



  • Jester schrieb:

    Das mag Dir vielleicht nicht gefallen, aber Reue ist *kein* Kriterium für eine (vorzeitige) Haftentlassung. Du darfst ihn wegen fehlender Reue gerne für ein Monster halten, aber daraus lässt sich ebenfalls nicht ableiten, dass er eingesperrt bleiben muß.

    Es ist kein offizielles Kriterium, da gebe ich Dir Recht. Aber wenn im Zuge eines Gutachtens darüber entschieden wird, ob für jemanden beispielsweise eine positive Sozialprognose gestellt werden kann, dann bin ich mir sehr sicher, dass derartige Aspekte da einfließen.

    Wie kann man denn für jemanden eine positive Sozialprognose stellen, wenn derjenige nicht erkennt, was er eigentlich angerichtet hat?

    Ok, aber derartige Überlegungen führen wohl etwas zu weit vom Thema des Threads hier weg.



  • Gregor schrieb:

    Ehrlich gesagt: Wer ein Menschenleben so wenig schätzt, dass ihm selbst nach 26 Jahren nicht klar wird, was er angerichtet hat, muss ein ganz schön abartiges Monster sein.

    In seiner Einbildung ist er nicht der gemeine, hinterhältige Mörder, sondern sowas wie ein Kriegsveteran. Er war Mitglied einer bewaffneten Kampfeinheit gegen/für was auch immer. Und somit ist er der Überzeugung für eine gute Sache gekämpft zu haben die notwendeigerweise Menschleben fordert. Er kann nichts bereuen wenn er davon überzeugt ist, dass es richtig war. Er kann höchstens versprechen es nicht wieder zu tun.



  • Jester schrieb:

    Gregor schrieb:

    Weiterhin hat er AFAIK bis zum Schluss keine Reue gezeigt.

    Das mag Dir vielleicht nicht gefallen, aber Reue ist *kein* Kriterium für eine (vorzeitige) Haftentlassung. Du darfst ihn wegen fehlender Reue gerne für ein Monster halten, aber daraus lässt sich ebenfalls nicht ableiten, dass er eingesperrt bleiben muß.

    Ich habe versucht, das oben schon anzudeuten, aber dann jetzt nochmal in aller Klarheit. Du folgerst aus "es wurde im Rahmen des Gesetzes gehandelt" "die vorzeitige Entlassung ist in Ordnung".

    Mag sein, dass es legal und vielleicht sogar "üblich" war, Klar zu entlassen (wobei es für die "Üblichkeit" ja nicht viele "Präzedenzfälle" gab bisher). Nur ist dann halt das Gesetz, das das erlaubt falsch und sollte geändert werden.

    Viele Grüße
    Christian



  • BTW: Ich habe gerade das da am Anfang von Klar's wikipedia-Seite gefunden:

    Im Anschluss studierte er Geschichte und Philosophie in Heidelberg, war für kurze Zeit Mitglied der FDP[2] und der Jungdemokraten.[3] Während des Studiums verweigerte er den Wehrdienst mit der Begründung, er habe eine „zutiefst lebensbejahende Haltung“, wodurch ihn nichts veranlassen könne, „einen Menschen zu verletzen oder zu töten“.[4]

    Wow, was für eine Wandlung: Vom pazifistischen Mitglied der FDP hin zum mordenden Linksextremisten. 🤡


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