Kriegsdienstverweigerung



  • Im Kreiswehrersatzamt wurde mir mündlich versichert [...]
    ich mich darauf verlassen

    Gepokert & verloren, jetzt zahl deine Spielschulden.



  • net schrieb:

    TGGC schrieb:

    Das er gar kein Kriegsdienstverweigerer ist. Er fragt ja hier nur nach einer passenden Ausrede.

    seine gründe sind doch wumpe. als normal intelligenter mensch hat er einfach gecheckt, dass es nix bringt, zum bund zu gehen...

    Wieder zeigst du deinen Unverstand.

    Bye, TGGC (Keine Macht den Dummen)



  • TGGC schrieb:

    Wieder zeigst du deinen Unverstand.

    keineswegs. ich bin für eine berufsarmee in der die krieger freiwillig dienst tun und nicht für sowas wie die bundeswehr, wo viele keinen bock drauf haben, weil sie dazu gezwungen werden



  • BigBoomer schrieb:

    Vor kurzen erhielt ich aber ein schreiben vom Bundesamt für Zivilsienst, dass es ein Wiederspruch ist, dass ich erst nach meiner Einberufung die KDV einreichte. Ich habe nun 1 Monat lang zeit, diese Zweifel auszuräumen (in schriftlicher Form). Das Problem ist nur, wie ich es Begründen soll, dass ich erst jetzt verweigere. Kann mir jemand Tipps oder Links dazu geben?

    Lief bei mir ähnlich. Ich war erst einige Zeit bei den Grünen und hab erst nach der "Grundausbildung" verweigert. Begründung: 1) Hab mich persönlich verändert 2) Armee hat sich vom Bubi-Bund zu einer ernsten Gefahr (z.B. innere Einsätze in CH, in Deutschland könnte die Militarisierung der EU ne Rolle spielen..) verändert. Das klappte wunderbar, und hier in der CH ist die Zivi-Komission wesentlich schwieriger zu überzeugen als in D.



  • TGGC schrieb:

    Das er gar kein Kriegsdienstverweigerer ist. Er fragt ja hier nur nach einer passenden Ausrede. Er will sich also aus Bequemlichkeit drücken, anstatt etwas für den Frieden auf der Welt zu tun.

    Ja und? Das hat er doch mit mindestens 90% der heutigen Kriegsdienstverweigern gemeinsam - und der Staat scheint's toll zu finden 😉



  • sarfuan schrieb:

    TGGC schrieb:

    Das er gar kein Kriegsdienstverweigerer ist. Er fragt ja hier nur nach einer passenden Ausrede. Er will sich also aus Bequemlichkeit drücken, anstatt etwas für den Frieden auf der Welt zu tun.

    Ja und?

    Nix ja und. Das ist sein Problem.

    Bye, TGGC (Keine Macht den Dummen)



  • Er hat damit sicherlich kein Problem ...
    Und das Bundesamt für Zivildienst ebenso wenig ...
    Und die Bundeswehr auch nicht ...



  • Man kann jederzeit den Kriegsdienst verweigern, selbst während man beim Bund ist und auch als Reservist. Das Verfahren wird dadurch anders und komplizierter, aber mit dem richtigen Willen kann man jederzeit als KDV anerkannt werden.
    Ich würde allerdings eine Beratungsstelle empfehlen, die kennen sich in solchen Fällen gut aus und können sowohl formal als auch inhaltlich Hilfe leisten.



  • sarfuan schrieb:

    Er hat damit sicherlich kein Problem ...
    Und das Bundesamt für Zivildienst ebenso wenig ...
    Und die Bundeswehr auch nicht ...

    Ach nein? Warum fragt er dann?

    Bye, TGGC (Keine Macht den Dummen)



  • Nur ne Vermutung, aber ich würde auf Unsicherheit tippen 😉



  • oder er hofft auf Tipps von jemend der sowas schonmal durchgezogen hat.



  • Ixtana schrieb:

    oder er hofft auf Tipps von jemend der sowas schonmal durchgezogen hat.

    ein bekannter von mir ist vom bund mit'm vorgetäuschten selbstmordversuch weggekommen. nicht zu empfehlen 😉
    ein anderer war panzerkommendant (hat sich auf 4 jahre verpflichtet) und wollte vorzeitig da raus. er hat mist gebaut wo er nur konnte, hat ihm aber alles nix geholfen. so geht's also auch nicht



  • net schrieb:

    Ixtana schrieb:

    oder er hofft auf Tipps von jemend der sowas schonmal durchgezogen hat.

    ein bekannter von mir ist vom bund mit'm vorgetäuschten selbstmordversuch weggekommen. nicht zu empfehlen 😉
    ein anderer war panzerkommendant (hat sich auf 4 jahre verpflichtet) und wollte vorzeitig da raus. er hat mist gebaut wo er nur konnte, hat ihm aber alles nix geholfen. so geht's also auch nicht

    Kann man nicht einfach hingehen und Sieg!Heil! schreien und solange mit einer extremen faschistischen Meinung da rumlaufen, bis die einen auch nicht mehr haben wollen? Müsste eigentlich funktionieren.....



  • rgernha schrieb:

    Kann man nicht einfach hingehen und Sieg!Heil! schreien...

    dann kriegste bestimmt 'ne auszeichnung und kommst in 'ne elite-einheit 😃



  • ROFL 😃



  • rgernha schrieb:

    Kann man nicht einfach hingehen und Sieg!Heil! schreien und solange mit einer extremen faschistischen Meinung da rumlaufen, bis die einen auch nicht mehr haben wollen? Müsste eigentlich funktionieren.....

    Sicher geht das.

    Der Ablauf dürfte dann in etwa so sein:
    Diziplinarverfahren und wehrstrafrechtliche Bestrafung. Nach Ableisten dieser Strafe folgt die Entlassung aus der Bundeswehr und die Weitergabe des Falls an die zivilrechtliche Staatsanwaltschaft. Dann folgt noch wegen Straftatbestands ein zivilrechtliches Verfahren mit entsprechender Bestrafung.
    Bei Straftaten ist es in der Bundeswehr üblich, erst das (strengere) militärische Recht anzuwenden und dann den Fall an die zivilen Stellen abzugeben.

    Ich behaupte ja einfach mal, dass es auch eine bessere Möglichkeit gibt, vorzeitug aus dem Dienst auszuscheiden 😉



  • sarfuan schrieb:

    Bei Straftaten ist es in der Bundeswehr üblich, erst das (strengere) militärische Recht anzuwenden und dann den Fall an die zivilen Stellen abzugeben.

    das ist ja unfair, zweimal für die gleiche sache betraft zu werden



  • seit 2003(glaube ich) ist das verfahren der kriegsdienstverweigerung zu jedemzeitpunkt, egal ob schon gezogen oder nicht, gleich es gibt, laut gesetz zumindest, kein unterscheid mehr (davor war es ein anderes verfahren!!)

    man muss sich eine gute begründung ausdenken und sollte sich aber davor hüten aussagen zu machen, die der unwahrheit entsprechen, da es durchaus sein kann, dass man zu einem gespräch geladen wird udn dann ist die kacke am dampfen, wenn es auffliegt ...

    und es ist nicht widersprüchlich, erst bei der einberufung zu verweigern
    es ist ein recht

    ich würde einfach mal bei google nach kriegsdienstverweigerung gucken ... als ich an der erihe war, gabs da mal nen nettes forum ud dauch andere gute seiten(auch beispielverweigerungen udn tipps) hab nur keinen link mehr

    naja ich würde glaube ich einfach ne normale begründung schreiben(mindesten 2 seiten a4 solten es sein ... besser noch ein bissel mehr)

    ich hatte zumbeispiel das pech, das meine erste begründung angeblich nicht ausreichend war (habe aber nicht erst nach der einebrufung verweigert!!)
    sollte dann eine enue verfassen udn mit der gings dann glatt durch
    (ich denke ich ahtte das pech, dass sie meine verweigerung gewürfelt hatten udn mich nur deswegen nochmal ahben scheriben lassen ... )

    und man muss nicht bei der musterung sagen, dass man verweigern will
    ist eher wie gesagt nachteilig, da man heutzutage dann bestimmt kein t3 bekommen würde, auch wenns eigentlich so sein müsste ... (mutmaßung!!)

    naja viel glück



  • net schrieb:

    sarfuan schrieb:

    Bei Straftaten ist es in der Bundeswehr üblich, erst das (strengere) militärische Recht anzuwenden und dann den Fall an die zivilen Stellen abzugeben.

    das ist ja unfair, zweimal für die gleiche sache betraft zu werden

    Die genaue rechtliche Regelung dafür kann ich ausm Stegreif jetzt auch nicht sagen. Eigentlich ist es ja ein Rechtsgrundsatz, dass man für ein und das Selbe nicht zweimal bestraft werden darf.

    Deswegen denke ich mal, dass es so kontstruiert sein wird, dass das wehrstrafrechtliche Verfahren lediglich die Dienstverfehlung bestraft und das spätere zivilrechtliche Verfahren dann die eigentliche Straftat.
    Bin mir sogar fast sicher, dass es so ist, hab aber keine Lust, jetzt im Wehrstrafrecht nachzuschauen. Dieses Vorgehen ist auf jeden Fall Standard bei der Bundeswehr 😉



  • sarfuan schrieb:

    rgernha schrieb:

    Kann man nicht einfach hingehen und Sieg!Heil! schreien und solange mit einer extremen faschistischen Meinung da rumlaufen, bis die einen auch nicht mehr haben wollen? Müsste eigentlich funktionieren.....

    Sicher geht das.

    Der Ablauf dürfte dann in etwa so sein:
    Diziplinarverfahren und wehrstrafrechtliche Bestrafung. Nach Ableisten dieser Strafe folgt die Entlassung aus der Bundeswehr und die Weitergabe des Falls an die zivilrechtliche Staatsanwaltschaft. Dann folgt noch wegen Straftatbestands ein zivilrechtliches Verfahren mit entsprechender Bestrafung.
    Bei Straftaten ist es in der Bundeswehr üblich, erst das (strengere) militärische Recht anzuwenden und dann den Fall an die zivilen Stellen abzugeben.

    Ich behaupte ja einfach mal, dass es auch eine bessere Möglichkeit gibt, vorzeitug aus dem Dienst auszuscheiden 😉

    Ja , da wirst du wohl Recht haben 😃


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