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Marc++us schrieb:
Yezz, alles nur Propaganda vom Klassenfeind.
Na, nun mal nicht gleich so aufgeregt.
Weder dein Beitrag noch der Artikel heben ursprünglich explizit auf Besonderheiten der deutschen Rechtssprechung ab. Statt dessen verbreitet sich der Artikel über vermeintlich allgemein zutreffende "Risiken, die durch die rechtliche Konzeption impliziert werden" und geht nur ein einzelnen Punkten auf das deutsche Recht ein.
Dass eine Lizenz Bestandteil eines Vertrages sein kann ist selbstverständlich, ich bezweifle aber weiterhin, dass eine Lizenz alleiniger Bestandteil eines Vertrages sein kann. Natürlich lasse ich mich durch einschlägige Gerichtsbeschlüsse o.ä. gern eines Besseren belehren.
Zu Punkt 4, den ich im Übrigen gar nicht zitiert, sondern lediglich kritisert hatte, was also deine Kritik meiner Kritik betrifft:
Eventuell liegt das ja daran, dass wir ob der vermeintlich unumstösslichen, tatsächlich aber schwammigen Formulierung ("Eine kommerzielle Verwertung des Programmes ist ausgeschlossen") zu unterschiedlichen Schlüssen bzgl. der beabsichtigten Aussage gekommen sind.
Allerdings macht der Autor gegen Ende des Artikels nochmal klar, dass er das Prinzip nicht verstanden hat, indem er z.B. behauptet, dass dem Entwickler "[...] die wirtschaftliche Verwertung seiner Weiterentwicklung verwehrt" bliebe. Das trifft nämlich keineswegs zu; dem Entwickler steht es selbstverständlich frei, seinen eigenen Code neben der GPL auch unter andere, ggf. kommerzielle Lizenzen zu stellen. Genausowenig ist es verboten, Spenden o.ä. zur Unterstützung der weiteren Entwicklung anzunehmen.
Weiterhin behauptet Th. Feil, bei Verwendung von GPL-Software in eigenen Anwendungen bestünde "[...] die Pflicht, sein Arbeitsergebnis zugänglich zu machen und den Quellcode zur Verfügung zur stellen", was den "[...] vitalen Interessen eines Unternehmens zumindest dann zuwider [laufen würde], wenn in die Berabeitung der Software [...] Betriebsgeheimnisse eingeflossen sind".
Diese Pflicht zur Offenlegung besteht in der Tat, aber eben nur dann, wenn die (geänderte) Software anschliessend weiterverbreitet wird. Es steht einer Firma völlig frei, die geänderte Software innerhalb des Unternehmens auch für kommerzielle Zwecke einzusetzen. Und das ohne jedwede Offenlegung der Änderungen.
Und noch eine Anmerkung zur generellen Ausrichtung des Artikels und meiner Klassifizierung desselben als FUD:
Anfänglich spricht der Artikel von knappen Kassen als scheinbarem Hauptgrund für den Einsatz von OSS in Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Im Anschluss allerdings konzentriert er sich lieber auf die aus Sicht der o.g. Anwender kaum erheblichen Aspekte der Anpassung und Weitergabe der Software, und impliziert vermeintliche diesbezügliche rechtliche Problem als Hindernisse für den Einsatz von OSS an sich.
Dieser Widerspruch findet sich dann auch am Ende des Artikels wieder, wo zwar einerseits dazu geraten wird, lediglich "[...] Umarbeitung und Veränderung der Software [...]" in Hinsicht auf "Geheimhaltungsinteressen" zu reglementieren, als krönender Abschluss aber ausdrücklich der Rat gegeben wird, den "[...] Einsatz von OSS in jedem Einzelfall einer juristischen Risikoanalyse [...]" zu unterziehen. Ein Ratschlag, der für den Nichtjuristen wohl kaum als Ermutigung zur Verwendung von OSS zu verstehen sein dürfte.
Ganz davon abgesehen, dass eine derartige Analyse auch bei Verwendung proprietärer Lösungen selbstverständlich sein sollte, und entsprechende Hinweise schon aufgrund des Umfanges der dort üblichen License Agreements weitaus notwendiger erscheinen.
Mit etwas gutem Willen könnte man zu dem Schluss kommen, dass der Ton des Artikels sich eher zufällig und aus bestimmten Wissenslücken des Autors ergibt, FUD wird aber keineswegs immer nur vorsätzlich verbreitet.