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@Schoggel
Wir reden wohl ein wenig aneinander vorbei.
Laut Artikel 2 im Grundgesetz heißt es, daß jeder also auch ein Arbeitnehmer "das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat. Dieses Recht ist i.A. als Pesönlichkeitsrecht bekannt.
Eine Überwachung am Arbeitsplatz stellt nach aktueller Rechtssprechung jedoch einen erheblichen Eingriff in o.g. Persönlichkeitsrecht dar.
Natürlich existieren laut GG Ausnahmeregelungen. Danach kann das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt werden, wenn höher zu bewertende Interessen berührt werden. Aber muß die Verhältnismäßigkeit dabei stets gewahrt bleiben.Videoüberwachungen z.B. dürfen nur bei konkretem Tatverdacht und das auch nur zeitlich und räumlich beschränkt statt finden.
Fazit ist, daß eine Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht verboten ist. Jedoch sind ihr zum Glück äußerst enge Grenzen gesetzt. Eine verdachtsunabhängige Pauschalüberwachung wirst Du nach geltendem Arbeitsrecht kaum durchkriegen. Wenn es trotzdem im Arbeitsvertrag steht, ist diese Klausel null und nichtig. Für den Rest des Vertrages gilt die Standardklausel: "Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt." (auch hier gibt es gesetzliche Einschränkungen, dem geneigten Leser sei eine eigene Recherche ans Herz gelegt ;))
Hier noch ein interessanter c't-Artikel zum Thema:
http://www.heise.de/ct/02/15/132/default.shtml
Zur Ursprünglichen Frage:
Im o.g. Artikel gibt es einen Verweis (der Link im Artikel ist kaputt) auf einen Online-Check, ob ein Spyprogramm installiert ist oder nicht.
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Sorry, habe vergessen, den Link zum Online-Check zu posten.
http://www.elbtec.de/download/elbtecscan.php4?PHPSESSID=03aed13af3e98e0ac3d85215b8c179e7
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