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betrug bleibt betrug, da können auch die widerlichsten AGBs nichts dran ändern. evtl ist es schwierig, nachzuweisen, daß der dich böswillig verscheissert hat. hast ja keine screenshots und so. und die böswilligkeit ist ein ding, an dem internetunerfahrene richter würfeln müssen. nee, nicht würfeln, im zweifelsfall wie bei lebensmittelkauf und dann biste dran.
aber er als betrüger wird dich nicht der paar euro verklagen, weil er da voll verkackt und auffällig wird und evtl sogar strafrechlich was an die backe kriegt.
das ist keine rechtsauskunft, sondern nur dummes geschwafel und ich kann zehn zeugen benennen, die erklären, daß ich derzeit unzurechnungsfähig bin.