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merker schrieb:
rüdiger schrieb:
Ist das nur dein Empfinden oder basiert das auf irgend etwas fundiertem?
Rechtsfragen zu diskutieren führt immer zu nichts. Rechtssicherheit gibt es nur, wenn der Richter sein Urteil fällt. Vorher ist alles nur Spekulation.
Ich bin kein Jurist. Aber auch Juristen wissen erst nach dem Urteil sicher bescheid.
Insofern gibt es zwischen "empfinden" und "fundiertem" erstmal keinen Unterschied.
natürlich gibt es einen unterschied, du kannst dich auf Gesetze oder Urteile berufen. Natürlich heißt das nicht, das ein Richter so entscheiden wird und da wir alle hier "Hobby-Juristen" sind, ist "fundiert" wohl sicherlich was anderes. Aber das unterscheidet sich trotzdem von einem "Ich fühle das es falsch ist" zu einem "Ich glaube hier steht das es falsch ist".
rüdiger schrieb:
Das man der Software vorgaukeln muss sie laufe auf Windows ist ja wohl normal, wenn man eine Windows Software auf einem anderen System laufen lassen will.
Der Software wird ja nicht "Windows", sondern ein "legales Windows" vorgegaukelt.
Die Software läuft aber auch auf einem "illegalen Windows" (was auch immer das sein soll).
Somit ist das Vorgaukeln eines "legalen Windows" nicht notwendig zur Herstellung der Interoperabilität.
Ich finde deine Unterscheidung sehr merkwürdig. "legales Windows" und "illegales Windows" sind sehr merkwürdige Begriffe. Wine ist kein Windows. So einfach. Sollten die Wine-Leute wenn sie Windows emulieren sich so verhalten, das irgend eine Microsoft-Software auf irgend einem Server glaubt es sei ein "illegales Windows"? Nein, wozu? Damit haben die einfach nichts zu tun. Die lassen ja noch nicht einmal die Software laufen, die meint Wine sei ein "legales Windows" (die Software läuft ja auf den Microsoft Servern, vermutlich auf einem "legalen Windows").
Außerdem gehört zur Interoperablilität das ich den Browser so nutzen kann wie unter Windows und dazu gehört wohl auch der Download von irgend welchen Microsoft Seiten.
Mr. N schrieb:
Welches Gesetz wird verletzt?
Artikel 6, Abs. 1, Buchstabe (c).
Das kann man ja überhaupt gar nicht anwenden auf den Fall
1. geht es ums dekompilieren und nicht ums laufen lassen der Software in dem Abschnitt
2. steht da nicht das Interoperabilität bedeutet das eine Software sich gegenüber einem anderen System als "illegal" identifizieren muss, weil sie auf einem anderen System als vorgesehen läuft (Wäre ja auch Schwachsinn und würde gegen die Interoperabilität verstoßen)